Kontaktaufnahme für Funktionsstelle

  • Hallo,


    kurze Frage: Ich möchte mich aus Hamburg auf eine Funktionsstelle in NRW bewerben. Bei uns ist es üblich, vorher Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen und sich auszutauschen, bevor man sich bewirbt. Wie sieht das in NRW aus? Macht man es dort ebenfalls oder ist es gar untersagt?


    Würde mich über hilfreiche Tipps freuen.


    Herzliche Grüße aus HH 😀

  • Mir ist kein Passus im Schulrecht bekannt, der einen solchen Kontakt verbieten würde. Ich persönlich halte ihn sogar für zwingend geboten (wenn auch nicht rechtlich notwendig), um sich kurz auszutauschen, auf gegenseitige Passung zu prüfen und um herauszubekommen, ob es interne Kandidaten gibt, die zumindest für das 1. Beförderungsamt de facto nicht selten die deutlich besseren Karten hätten.

  • Hier im Forum wurde häufiger die Aussage geäußert, dass Bewerbungen auf Funktionsstellen - auch in anderen Bundesländern - nicht versagt werden dürfen, dass also die Freigabe sozusagen automatisch als erteilt gilt.

    Ich habe dazu noch nie eine Rechtsgrundlage gefunden, halte die Aussage auch so für mindestens fragwürdig.

    • Offizieller Beitrag

    Die KMK, Deine Freundin und Helferin...


    Microsoft Word - 326-KMK-TOP 006-BS.doc

    Römisch 2, erster Spiegelstrich


    sowie


    Lehrerbeschluss.PDF (kmk.org)

    Ziffer 1.1


    Ich zitiere:


    1.1 Lehrkräfte können jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.

    1.2. Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; [...]


    Ausgehend davon, dass diese Regelungen nach wie vor gültig sind, dürfte die Rechtslage ja jetzt weitgehend geklärt sein.

    • Offizieller Beitrag

    imho ist es in NRW üblicherweise so, dass das Schulamt sagt: "Nicht melden. Wir informieren die Schule und sagen Bescheid, wann das Verfahren so weit ist, dass sie Kontakt aufnehmen können.


    Finde ich auch schade - aber ist wohl leider so üblich.

    • Offizieller Beitrag

    wie bitte?
    Also ich habe schon mal bei einer Schule angerufen, die Sekretärin hat mir ausdrücklich eine Uhrzeit genannt, wo ich dann den SL erreichen könnte. Und wir haben uns ganz nett unterhalten (und ich konnte durch die Blume verstehen, dass die eine Stelle vermutlich einen internen Bewerber hatte, er sich aber seeeeeeeeeehr freuen würde, wenn ich mich für die andere Stelle begeistern lassen könnte. ("Dafür interessierte Kandidat*innen zu finden, ist immer viel schwieriger" (Ach was...) )
    (und ich würde jederzeit wieder anrufen.. Wenn die Schule kein Interesse an einem Gespräch hat, wird sie es schon sagen. Und da zumindest bei der höheren Laufbahn oft keine Beschreibungen der Stellen vorliegen, steht auch als Zusatz, dass die Schule mehr Infos geben kann)

  • Die KMK, Deine Freundin und Helferin...


    Microsoft Word - 326-KMK-TOP 006-BS.doc

    Römisch 2, erster Spiegelstrich


    sowie


    Lehrerbeschluss.PDF (kmk.org)

    Danke fürs Raussuchen, Bolzbold. Beide Dokumente kannte ich tatsächlich, ich bin ja selbst vor langer Zeit durch den Ländertausch gegangen und hab mich damals umfassend eingelesen. Daher eben auch mein Verständnis, dass ohne Freigabe nichts geht.

    Deswegen hat es mich so irritiert, dass hier im Forum und auch an anderen Stellen immer wieder so darauf beharrt wird, dass man bei Bewerbungen auf Funktionsstellen - auch in anderen Bundesländern - keine Freigabe braucht bzw. dass eine Freigabe in diesem Fall gewährt werden muss. Das habe ich so eben nirgendwo gefunden. Aber es ist andererseits ja auch nicht unüblich, dass sich in (virtuellen und realen) Lehrerzimmern dienstrechtliche Mythen entgegen jeder Rechtsgrundlage hartnäckig halten. Wie immer gilt aber "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz."


    Schneeeule Ganz ehrlich, ich würde in jedem Fall Kontakt aufnehmen. Das ist eine Frage des Stils und der Höflichkeit. Und wenn ein Schulleiter dadurch vor den Kopf gestoßen sein sollte, weil das dem üblichen Vorgehen nicht entspricht, dann weiß man wenigstens, dass da ein Formalist sitzt und kann für sic nochmal überlegen, ob man an solch einer Schule wirklich arbeiten möchte.

  • Deswegen hat es mich so irritiert, dass hier im Forum und auch an anderen Stellen immer wieder so darauf beharrt wird, dass man bei Bewerbungen auf Funktionsstellen - auch in anderen Bundesländern - keine Freigabe braucht bzw. dass eine Freigabe in diesem Fall gewährt werden muss. Das habe ich so eben nirgendwo gefunden. Aber es ist andererseits ja auch nicht unüblich, dass sich in (virtuellen und realen) Lehrerzimmern dienstrechtliche Mythen entgegen jeder Rechtsgrundlage hartnäckig halten. Wie immer gilt aber "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz."

    https://www.vbe-rechtsdatenban…=show_at&tagid=124&aid=87


    Man findet auf verschiedenen Internetseiten auch anderslautende Aussagen. (Freigabe Funktionsstelle anders Bundesland - letzter Punkt). So wird die Diskussion immer weiter gehen…)

  • Miteinander sprechen ist immer sinnvoll, ganz gleich, ob es um ein Gespräch mit der Schulleitung oder der beurteilenden Instanz (=DezernentIn) geht. Zum einen erhält man Infos zum Inhalt der ausgeschriebenen Stelle, zum anderen offenbart der Dezernent/die Dezernentin Vorlieben in Bezug auf verschiedene Aspekte des Revisionstages (Welches Beratungskonzept liegt zugrunde? Was ist beim eigenen Unterricht besonders wichtig? Welche Leitgedanken prägen die Konferenzgestaltung?).

  • Unbedingt vorher anrufen. Meines Erachtens machen das die allermeisten interessierten BewerberInnen und die Schulleitungen können sehr gut durch die Blume kommunizieren, ob sich eine Bewerbung lohnt. Angesichts des immensen Aufwandes (Anlassbeurteilung, Bewerbergespräche usw.) wäre es geradezu verschwendete Energie, sich auf intern bereits verplante Stellen fremd zu bewerben...

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