Religionsunterricht an staatlichen Schulen?

  • Es geht nicht nur um die Gruppengröße bei uns.

    Um keine falsche Erwartungen zu wecken, betone ich an der Stelle noch einmal, dass ich nicht Religion unterrichte, kein Theologe oder Religionspädagoge bin. Dennoch ergab eine kurze Googlerecherche, die natürlich nur erste Anhaltspunkte liefern und nie vollständig Schulpraxis wiedergeben kann, dass das Prinzip des ökumenischen Religionsunterricht kein Hirngespinst ist, sondern scheinbar in einigen schweizer Kantonen und auch auch in NRW (stellenweise) praktiziert wird. So etwas sehe ich eher als Richtungsweisung als ein kompletter Umstieg auf Ethik.

    Und warum siehst du das eher als richtungsweisend an, als einen kompletten Umstieg auf Ethik?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich weiß, dass es zumindest in Bayern nicht so einfach möglich ist, Religionsunterricht für evengelische und katholische Kinder gemeinsam zu halten. Während der Coronazeit hatten wir Sonderregelungen, aber sonst ist das nicht erlaubt.

    Es kann aber in den anderen Bundesländern natürlich anders sein.

  • Das ermöglich dann auch sowas wie freireligiöse Religionslehre in Hesse oder humanistische Religionslehre wie in Berlin und Brandenburg.

    Nur der Richtigkeit halber: in Berlin handelt es sich dabei nicht um Religionslehre sondern um Lebenskunde. Das Kennenlernen der Religionen und die Auseinandersetzung damit sind nur ein Teil des Rahmenlehrplans und unterliegen klar den Grundlagen einer Humanistischen Bildung. Das ist also nicht neutral, sondern es wird davon ausgegangen, dass Gott nicht existiert. Ich hatte aus diesem Grund auch schon muslimische Eltern, die ihre Kinder lieber im Religionsunterricht angemeldet haben als bei Lebenskunde, da ihnen das näher war.

    Falls jemand Interesse hat: hier findet man den Rahmenlehrplan dazu: https://humanistisch.de/x/lebe…bb/inhalte/rahmenlehrplan

  • Nur der Richtigkeit halber: in Berlin handelt es sich dabei nicht um Religionslehre sondern um Lebenskunde. Das Kennenlernen der Religionen und die Auseinandersetzung damit sind nur ein Teil des Rahmenlehrplans und unterliegen klar den Grundlagen einer Humanistischen Bildung. Das ist also nicht neutral, sondern es wird davon ausgegangen, dass Gott nicht existiert. Ich hatte aus diesem Grund auch schon muslimische Eltern, die ihre Kinder lieber im Religionsunterricht angemeldet haben als bei Lebenskunde, da ihnen das näher war.

    Falls jemand Interesse hat: hier findet man den Rahmenlehrplan dazu: https://humanistisch.de/x/lebe…bb/inhalte/rahmenlehrplan

    Deswegen habe ich es Religionslehre genannt, weil es eben in Übereinstimmung mit der Konfession unterrichtet wird. In Berlin, wo Religionsunterricht kein ordentliches Unterrichtsfach ist, ist die Besonderheit nun eben, dass hier für alle SuS Ethik verpflichtend ist. Religionslehre (die bei den Humanisten Lebenskunde heißt) ist ein freiwilliges und unbenotetes Zusatzangebot.

  • Deswegen habe ich es Religionslehre genannt, weil es eben in Übereinstimmung mit der Konfession unterrichtet wird.

    Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Was meinst du mit "in Übereinstimmung mit der Konfession" ? Und ja, Religionslehre im Sinne von "Lehre über Religion" ist Bestandteil des Faches, aber es ist nicht das Fach selbst.

    dass hier für alle SuS Ethik verpflichtend ist

    kann sein, dass das für die Oberschule stimmt, für die Grundschule aber nicht.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Was meinst du mit "in Übereinstimmung mit der Konfession" ? Und ja, Religionslehre im Sinne von "Lehre über Religion" ist Bestandteil des Faches, aber es ist nicht das Fach selbst.

    Religionsunterricht wird inhaltlich von der dahinterstehenden Religionsgemeinschaft verantwortet. Das ist die römisch-katholische Kirche für den katholischen Religionsunterricht, die evangelischen Landeskirchrn für den evangelischen Religionsunterricht, ... Und eben der Humanistenverband, für den Humanistischen Religionsunterricht, der da Lebenskunde heißt und in Berlin der größte konfessionellen Religionsunterricht ist.


    Und für jedesmal Religionsunterricht darf man sich gerne "und Weltanschauungsunterricht" dazudenken.

  • Religionsunterricht wird inhaltlich von der dahinterstehenden Religionsgemeinschaft verantwortet. Das ist die römisch-katholische Kirche für den katholischen Religionsunterricht, die evangelischen Landeskirchrn für den evangelischen Religionsunterricht, ... Und eben der Humanistenverband, für den Humanistischen Religionsunterricht, der da Lebenskunde heißt und in Berlin der größte konfessionellen Religionsunterricht ist.

    Es gibt in Niedersachsen einen Aufsatz zum Projekt "Islamischer Religionsunterricht.

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/4632


    Da wird geschrieben, dass man für bestimmte Konfessionen Religionsunterrichten anbieten kann, da alle anderen die Voraussetzungen nicht erfüllen.

    "Diese Voraussetzungen sind in Niedersachsen für den evangelischen, katholischen, jüdischen und orthodoxen Religionsunterricht gegeben. "

    "Die Voraussetzungen für den islamischen Religionsunterricht als einem ordentlichen Unterrichtsfach im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG sind bisher in keinem Land gegeben, auch in Niedersachsen nicht. Hieran ändern auch nichts die zurzeit in mehreren Ländern vorgehaltenen

    Angebote oder Schulversuche, weil sie alle noch nicht den verfassungsgemäßen Erfordernissen entsprechen."

    und zu Berlin

    "Ich will mich im Rahmen dieses Themas nicht ausdrücklich zu der Situation in Berlin äußern, zumal der Religionsunterricht in Berlin nicht nach Art. 7 Abs. 3 GG, sondern nach Art. 141 GG als „nicht ordentliches Unterrichtsfach“ zugelassen ist."


    Ich kenne mich da nicht wirklich aus. Aber dass hört sich für mich so an, dass es doch nicht alles so einfach möglich ist. Ich kann natürlich nicht sagen, ob das heute noch aktuell oder Aufsatz richtig ist.

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    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Und eben der Humanistenverband, für den Humanistischen Religionsunterricht, der da Lebenskunde heißt und in Berlin der größte konfessionellen Religionsunterricht ist.

    Nein, das ist kein Konfession, weil es gar keine Religion ist! Es ist ein Weltanschauungsunterricht und dem Religionsunterricht rechtlich gelichgestellt, aber keine eigene Religion.


    Ich zitiere mal aus dem Rahmenlehrplan:

    "Im Gegensatz zu vielen Religionen gehen Humanisten nicht

    von der Existenz übernatürlicher Kräfte oder eines sinnstif-

    tenden Schöpfers aus. Ethik und Moral werden allein von

    Menschen auf dem Hintergrund ihrer individuellen und ge-

    sellschaftlichen Erfahrungen formuliert. Weltlichkeit beinhaltet

    das Selbstvertrauen und die Fähigkeit der Menschen, aus

    eigener Kraft und gemeinsam mit anderen ein sinnvolles Le-

    ben zu gestalten. Dieses Postulat prägt das weltanschauliche

    Profil humanistischer Bildung und Erziehung."

  • Er läuft unter der gleichen Regelung wie der Religionsunterricht, der Humanistenverband ist wie andere Religionsgemeinschaften organisiert. Ich bleibe bei der Bezeichnung.

  • Wo ist in dem Link das Nein?

    Den ganzen Link halte ich für ein nein. Das ist ein Verein, der konfessionslose Menschen vertreten möchte und in allem was er schreibt, so ziemlich das genaue Gegenteil einer Religionsgemeinschaft.


    Aber stimmt, der Berliner Verband möchte den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und äußert sich dazu auch ausführlich...

  • Der Humanistenverband ist als staatskirchenrechtliche KdöR nach Art. 137 Weimarer Reichsverfassung organisiert und damit sogar kirchensteuerfähig.

    Interessant, danke für den Hinweis auf den Humanistenverband und den Art. 137. Wiki gibt diesbezüglich gute Informationen.


    Wenn man genau in Wiki nachliest, dann ist der Humanistenverband ein eingetragener Verein. Einige Landesverbände sind "Köprerschaften öffentlichen Rechts". Einen solchen Rechtsstatus kann man unter bestimmten Voraussetzungen erreichen. Als Mitglied zahlt man Mitgliedsbeiträge.

    Kirchensteuern sind letztendlich auch Mitgliedsbeiträge, die allerdings vom Staat eingesammelt werden. Wenn man austritt, zahlt man keine Mitgliedsbeiträge mehr.

    Wer außer Wiki näher nachlesen will:

    https://www.juraforum.de/lexik…-des-oeffentlichen-rechts


    P.S. Quittengelees und mein Eintrag waren zeitgleich, deswegen einige Überschneidungen.

    P.P.S.: Humanismus ist keine Religion, deswegen finde ich es missverständlich, den Verband dem Staatskirchenrecht zuzuordnen. Man braucht dafür noch einen Überbegriff, z.B. "Weltanschauung".

  • Der Humanistenverband ist als staatskirchenrechtliche KdöR nach Art. 137 Weimarer Reichsverfassung organisiert und damit sogar kirchensteuerfähig.

    Das stimmt so nicht wirklich. Der "Humanistische Verband Deutschlands" (Bundesverband) ist keine KdöR, sondern ein e. V. Und von den zehn Landesverbänden sind auch nur fünf Körperschaften des öffentlichen Rechts und die anderen fünf gemeinnützige Vereine. Das lässt sich hier nachlesen: HVD vor Ort | Humanistischer Verband Deutschlands (humanismus.de). Die Mitglieder zahlen eine "Verbandssteuer": Verbandsteuer und Kirchensteuer im Vergleich - HVD Niedersachsen (hvd-niedersachsen.de).


    Oh, ich sehe gerade, Caro07 war schneller ;) !

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Den ganzen Link halte ich für ein nein. Das ist ein Verein, der konfessionslose Menschen vertreten möchte und in allem was er schreibt, so ziemlich das genaue Gegenteil einer Religionsgemeinschaft.


    Aber stimmt, der Berliner Verband möchte den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und äußert sich dazu auch ausführlich...

    Der Link gibt Inhalte wieder. Diese Inhalte sagen aber nichts darüber aus, wie etwas rechtlich organisiert ist.


    Der Berliner Humanistenverband ist eine KdöR.

    Der Bundesverband der Humanisten ist ein eingetragener Verein. Der Berliner Verband, der in Berlin und Brandenburg den Religionsunterricht nach Art. 7 GG und Art. 141 GG verantwortet, ist eine KdöR (siehe Link weiter oben). Als KdöR ist er kirchensteuerfähig. Ob er davon Gebrauch macht, obliegt ihm. Die meisten Religionsgemeinschaften, die als KdöR organisiert sind, ziehen keine Kirchensteuer ein, die Ausnahmen sind die römisch-katholische und die alt-katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen und die jüdischen Gemeinden (die nennen es dann Kultussteuer, im Recht ist es aber einfach Kirchensteuer). Die Humanisten, die sich ja stark für Trennung von Staat und Religion einsetzen, machen natürlich keinen Gebrauch davon, sondern organisieren das anders (wie zum Beispiel die Mormonen es in Deutschland auch tun).


    Natürlich ist Humanismus keine Religion, er ist aber in Berlin wie eine Region organisiert, nämlich nach dem Staatskirchenrecht über Art. 140 GG, über den die staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Reichsverfassung Teil des Grundgesetzes sind.

    Das stimmt so nicht wirklich. Der "Humanistische Verband Deutschlands" (Bundesverband) ist keine KdöR, sondern ein e. V. Und von den zehn Landesverbänden sind auch nur fünf Körperschaften des öffentlichen Rechts und die anderen fünf gemeinnützige Vereine. Das lässt sich hier nachlesen: HVD vor Ort | Humanistischer Verband Deutschlands (humanismus.de). Die Mitglieder zahlen eine "Verbandssteuer": Verbandsteuer und Kirchensteuer im Vergleich - HVD Niedersachsen (hvd-niedersachsen.de).


    Oh, ich sehe gerade, Caro07 war schneller ;) !

    Ja, die Humanisten regeln ihre Mitgliedsbeiträge nicht über das kirchensteuerrechtliche Instrumentarium, das sie dort, wo sie als KdöR organisiert sind, in Anspruch nehmen könnten. Trotzdem sind die kirchensteuerfähig.

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