Religionsunterricht an staatlichen Schulen?

  • Die religiösen Minderheiten haben ihren eigenen Unterricht außerhalb der Schule und besuchen nicht alle den Reliunterricht in der Schule.

    Das ist aber eben trotzdem schulischer Unterricht, der auch benotet wird (wenn nicht gerade in BE und BB).

  • Im Ernst, es geht doch nicht darum, ob sich ein Lehrer für 3 Kinder "lohnt" oder ob er sich für 16 lohnt. Wenn sich in der Dorfschule einer Hallig nur 3 Kinder in Klasse 4 befinden, "lohnt" für sie der Matheunterricht selbstverständlich. Es geht, ich wiederhole es gerne, darum, ob konfessionell gebundener Religionsunterricht der richtige Weg ist, Kinder über Religion und Glauben zu informieren. Und wenn 99% der Weltbevölkerung Christen wären, würde ich die Frage nur umso vehementer stellen.

    Also den Unterschied zu Corona mag ich dir nicht erklären. Da kannst du vielleicht mal einfach deinen Hausarzt fragen.


    Wie stellst du dir das ganze denn vor? Ich kenne einen Typen, der an irgendwelche Verschwörungstheorien glaubt. Wenn der jetzt eine Religion daraus macht, soll die ab sofort an jeder Schule in Deutschland unterrichtet werden? Und wenn wir jetzt 1 Juden, 1 Buddisten und 1 Hindu an der Schule haben, wie soll dann für dieser der Religionsunterricht stattfinden? Ganz praktisch gefragt: Ich hatte vor kurzem einen Zeugen Jehovas, der nicht am normalen Religionsunterricht teilnehmen durfte. Wie hätten wir das nun machen sollen? Wer unterrichtet ihn? Wer legt das Curriculum fest? Wer bildet die Lehrkräfte aus? Und wo kommen diese her?

    Also ich habe selten so einen Blödsinn gelesen. Es ist doch selbstverständlich, dass man nicht für jede Religion einen konfessionellen staatlichen Religionsunterricht anbieten kann.

  • Warum machen das die „größeren“ Glaubensgemeinschaften nicht auch so und bieten ihre eigenen Kurse an?

    Machen Sie doch auch? Hast Du noch nie etwas über Konformationsunterricht etc. gehört?

  • Also den Unterschied zu Corona mag ich dir nicht erklären. Da kannst du vielleicht mal einfach deinen Hausarzt fragen.


    Wie stellst du dir das ganze denn vor? Ich kenne einen Typen, der an irgendwelche Verschwörungstheorien glaubt. Wenn der jetzt eine Religion daraus macht, soll die ab sofort an jeder Schule in Deutschland unterrichtet werden? Und wenn wir jetzt 1 Juden, 1 Buddisten und 1 Hindu an der Schule haben, wie soll dann für dieser der Religionsunterricht stattfinden? Ganz praktisch gefragt: Ich hatte vor kurzem einen Zeugen Jehovas, der nicht am normalen Religionsunterricht teilnehmen durfte. Wie hätten wir das nun machen sollen? Wer unterrichtet ihn? Wer legt das Curriculum fest? Wer bildet die Lehrkräfte aus? Und wo kommen diese her?

    Also ich habe selten so einen Blödsinn gelesen. Es ist doch selbstverständlich, dass man nicht für jede Religion einen konfessionellen staatlichen Religionsunterricht anbieten kann.

    Wenn du einen Juden an der Schule hast, dann wird der, sofern das in Niedersachsen angeboten wird, am jüdischen Religionsunterricht teilnehmen. Der findet dann vielleicht nicht bei euch an der Schule statt, sondern irgendwo in Hannover oder Osnabrück an zwei Wochenenden im Schuljahr. Der Religionslehrer schickt euch dann zur Zeugniskonferenz seine Note und die schreibt ihr dann in sein Zeugnis.

    Wir kriegen es hin Schüler auf einsamen Inseln zu beschulen, Kinder von umherziehenden Zirkusmenschen und von Schiffern. Da wird es auch möglich sein, Schülern mit einer nicht ganz so weit verbreiteten Religionsangehörigkeit zu beschulen. Religion ist mit wenigen Ausnahmen in ganz Deutschland ordentliches Lehrfach, das geht in beide Richtungen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ist es. An der betreffenden Schule. (Schreibt er.) Man kann dort nicht für 3 Kinder einen entsprechenden Unterricht anbieten. Das läuft dann (wie Zauberwald passend ergänzte) außerhalb der Stundentafel.


    Aber ich halte mich jetzt trotzdem hier raus. Die Diskussion ist eh für die Katz. Dr. Caligiari , wo bleibt dein von pepe gefordertes Abschluss-Statement in diesem Thread. ;)

  • Ja, ist es. An der betreffenden Schule. (Schreibt er.) Man kann dort nicht für 3 Kinder einen entsprechenden Unterricht anbieten. Das läuft dann (wie Zauberwald passend ergänzte) außerhalb der Stundentafel.


    Aber ich halte mich jetzt trotzdem hier raus. Die Diskussion ist eh für die Katz. Dr. Caligiari , wo bleibt dein von pepe gefordertes Abschluss-Statement in diesem Thread. ;)

    Nein, das läuft nicht außerhalb der Stundentafel. Der Schüler meldet sich nicht vom Religionsunterricht ab und belegt nicht ersatzweise Ethik, Philosophie (oder wie es im jeweiligen Bundesland heißt) und besucht dann in seiner Freizeit privaten nicht-schulischen Unterricht. Stattdessen wird der staatlich angebotene Unterricht für eine Religionsgemeinschaft zeitlich und örtlich gebündelt angeboten von einem Lehrer, der vom Staat bezahlt wird und, wie evangelische und katholische Religionslehrer, die entsprechende Unterrichtserlaubnis hat.

    Die können dann auch das Fach im Abitur wählen.

  • Also den Unterschied zu Corona mag ich dir nicht erklären. Da kannst du vielleicht mal einfach deinen Hausarzt fragen.

    Ach Tom, das war ein Witz, weil du im Coronathread mindestens 1000 mal dasselbe geschrieben hast mit dem Verweis auf die Wissenschaft und nun genauso oft irgenwas beliebig anderes behauptest und dazu plötzlich keine Wissenschaft mehr brauchst.

    Also ich habe selten so einen Blödsinn gelesen.

    Ja, ich merke, dass du nicht mitkommst. Ist nicht schlimm, Hauptsache du unterrichtest Fächer, die du selbst studiert hast.

  • In NDS gibt es eine Regelung, dass es 12 Kinder einer Konfession an der Schule braucht, bis es dann zur Einrichtung eines entsprechenden Angebotes an der Schule kommen kann.

    Wir kriegen es hin Schüler auf einsamen Inseln zu beschulen, Kinder von umherziehenden Zirkusmenschen und von Schiffern. Da wird es auch möglich sein, Schülern mit einer nicht ganz so weit verbreiteten Religionsangehörigkeit zu beschulen. Religion ist mit wenigen Ausnahmen in ganz Deutschland ordentliches Lehrfach, das geht in beide Richtungen.

    Das ist ein sinnvoller Ansatz. Ich erinnere mich, dass es hier früher schon solchen konfessionellen RU gegeben hat, die SuS wurden am Nachmittag per Bus eingesammelt und die Note übermittelt. Aber ich glaube, das Angebot gibt es nicht mehr.

    Die SuS damals haben bei uns trotzdem am RU in der Schule teilgenommen.


    Wie regeln es andere Schulen mit der Aufsichtspflicht, wenn SuS nicht am RU teilnehmen?

  • Ach Tom, das war ein Witz, weil du im Coronathread mindestens 1000 mal dasselbe geschrieben hast mit dem Verweis auf die Wissenschaft und nun genauso oft irgenwas beliebig anderes behauptest und dazu plötzlich keine Wissenschaft mehr brauchst.

    Ja, ich merke, dass du nicht mitkommst. Ist nicht schlimm, Hauptsache du unterrichtest Fächer, die du selbst studiert hast.

    Ich habe Religion studiert. Ich möchte aber sehr bezweifeln, dass Du das beurteilen kannst. Ich habe aber auch keine Lust mich von dir beleidigen zu lassen. Außerdem scheinst du nicht wirklich eine ernsthafte Auseinandersetzung zu wünschen. Daher bin ich da raus.

  • Wenn du einen Juden an der Schule hast, dann wird der, sofern das in Niedersachsen angeboten wird, am jüdischen Religionsunterricht teilnehmen. Der findet dann vielleicht nicht bei euch an der Schule statt, sondern irgendwo in Hannover oder Osnabrück an zwei Wochenenden im Schuljahr. Der Religionslehrer schickt euch dann zur Zeugniskonferenz seine Note und die schreibt ihr dann in sein Zeugnis.

    Wir kriegen es hin Schüler auf einsamen Inseln zu beschulen, Kinder von umherziehenden Zirkusmenschen und von Schiffern. Da wird es auch möglich sein, Schülern mit einer nicht ganz so weit verbreiteten Religionsangehörigkeit zu beschulen. Religion ist mit wenigen Ausnahmen in ganz Deutschland ordentliches Lehrfach, das geht in beide Richtungen.

    Also für Niedersachsen ist es mir neu. Ich kenne es nur, dass ab einer bestimmten Anzahl von Schülern erst ein Unterricht eingerichtet wird und dann auch nur für bestimmte Religionen und nur wenn Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Magst Du vielleicht einmal die Rechtsgrundlage für Niedersachsen nennen?


    Dann wäre auch die Frage, wie das klappen soll. Wenn ich nun ein Erstklässler habe. Soll der einmal im Monat von einem Taxi nach Hannover gefahren werden? Wer übernimmt die Aufsichtspflicht? Was ist mit extrem kleinen Religionsgemeinschaften? Der Ausgangspunkt war doch die Aussage, dass für alle Religionsgemeinschaften ein konfessioneller Unterricht angeboten werden muss. Was ist wenn eine Gemeinschaft in einem Land nur 100 Gläubige hat? Oder 10?


    Grundsätzlich finde ich es natürlich sinnvoll aber ich stelle es mir in der Tag unmöglich vor für jede Religionsgemeinschaft ein Angebot zu schaffen. Aber vielleicht kannst Du es mir einmal am Beispiel erklären. Ich habe nun einen jüdischen Erstklässler. Die nächste jüdische Gemeinde ist gut 80 km entfernt und hat auch nur rund 300 Mitglieder. Die nächste größere wäre schon in Hannover. Das wären rund 3h Fahrt mit dem Auto. Wie findet nun für dieses Kinder der Unterricht statt? Wir werden Fahrten, Aufsichtspflicht etc. gelöst? Wer erstellt die curricularen Vorgaben? Wer bildet die Lehrkräfte aus?


    Im NSchG findet man übrigens auch den Hinweis, dass der Unterricht ab 12 Schülern einer Glaubensgemeinschaft an einer Schule einzurichten sei. Vielleicht gibt es dort unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

  • Ich habe für Niedersachsen auch keine Regelung derart gefunden. Ich weiß, dass es das bei uns in NRW gibt und in Ostdeutschland und Bayern scheint das auch verbreitet zu sein. Wir haben bei uns das eher mit schulübergreifenden Kursen im Stadtgebiet, bei größeren Einzugsgebieten findet der Unterricht dann aber eben nicht an einem Tag in der Woche statt, sondern an zwei Wochenenden pro Schuljahr. D. h. die Schüler haben so etwas wie eine Wochenendfahrt (die wohl von den Eltern organisiert werden muss, wie das mit der Kostenerstattung ist, weiß ich nicht) in eine Jugendherberge oder ähnliches und verbringen die Zeit dort und erhalten dort eben dann für die Zeit Unterricht. Der muss natürlich anders organisiert sein als wir das mit unseren Wochenstunden machen, aber bei Projektwochen ist es ja auch anders. Sollte das für den Schüler oder die Eltern nicht machbar sein, kann man sich ja immer noch vom Religionsunterricht abmelden.

    Und das ist natürlich Unterricht, der wie anderer Religionsunterricht auch vom Staat beaufsichtigt wird, wobei die Religionsgemeinschaft die Inhalte verantwortet. Die Lehrkräfte haben das Fach entweder regulär auf Lehramt studiert, eine entsprechende Weiterbildung erhalten oder sind anderweitig fachlich ausgebildet.

    Ich halte das für eine sehr gute Lösung, um dem Grundgesetz gerecht zu werden. Klar, es ist aufwendig und nicht so einfach zu organisieren, aber wenn Religion ein ordentliches Unterrichtsfach ist, dann sollte man diesen Aufwand angehen (und das sage ich als religionskritischer Mensch).

  • Wer bei uns nicht am Religionsunterricht teilnimmt/teilnehmen will, der macht praktische Philosophie.

    Wir bieten übrigens zur Zeit evangelischen, katholischen und islamischen Religionsunterricht bei uns in der Schule, zusätzlich haben wir regelmäßig Schüler:innen schulübergreifend im syrisch-orthodoxen Unterricht. Diejenigen Schüler:innen, die dort teilnehmen, nehmen bei uns dann auch entweder am Reliunterricht oder an PP teil, bekommen dort aber keine Note.

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