Geldgeschäfte an Schulen

  • Mich ermüdet diese Diskussion, die sich sehr im Kreis dreht, deswegen vielleicht als allgemeine Feststellungen, vor allem an die Fragen/Rückmeldung von Tom123 - wenn auch nicht auf jeden einzelnen Punkt. Mir ist bewusst, dass das kein besonders vorbildliches Diskussionsverhalten ist, aber ich habe das Gefühl, dass wir uns gegenseitig sowieso nicht überzeugen können:


    1. Ich sehe einen sehr großen Unterschied, ob ich etwas unbedingt will, weil ich es mir in den Kopf setze (bspw. ein schulisches Projekt) und dafür vielleicht Unnanehmlichkeiten in Kauf nehme oder ob der Dienstherr eine Vermischung von Dienstpflicht (Klassenfahrten) und mangelnder Infrastruktur (kein Schulkonto) implementiert und stillschweigend davon ausgeht, dass die Lehrkräfte das schon irgendwie mit privaten Mitteln (finanziell oder strukturell) hinbekommen.

    2. Ich bin jetzt nicht übermäßig ängstlich, aber wenn ich eine Situation vermeiden kann, die - vielleicht auch nur im Extremfall - sehr unangenehm werden kann, dann mach ich das auch. Deswegen nehme ich bspw. auch keine Schüler im privaten PKW mit. Ich hatte noch nie einen Unfall, also ist es auch hier eher unwahrscheinlich, aber warum soll ich das Risiko eingehen. Wenn ich jetzt eine AG hätte, die mir sehr am Herzen liegt und in deren Rahmen gäbe es einen Wettbewerb, zu dem wir nur mit meinem Auto kommen und ich bilde mir das unbedingt ein, würde ich mir das vielleicht auch nochmal überlegen.

  • Auf die Nachforderung hin kam von einem Vater als Antwort, dass er erwartet hätte, dass das gezahlte Geld auf einem Tagegeldkonto zwischengelagert worden wäre. Und dass die Zinsen ausreichend sein müssten, um 25 * xy Euro zu decken

    Es ist ein Grundrecht, jederzeit alles von jedem erwarten zu dürfen. An eventuell bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ändert das aber nichts.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das Geld aus diesem Etat liegt aber nicht auf einem extra Konto, sondern auf dem/auf den normalen Konten der Stadt.

    Die Unterscheidung "Geld für die Schule" ist nur eine buchhalterische.

    Genauso macht unser Schulträger das auch. Wir haben eine Kostenstelle. Wo liegt das Problem dann beim Schulträger, auch eine Kostenstelle für Klassenfahrten zu erzeugen? Wir haben auch kein eigenes Konto.

  • Genauso macht unser Schulträger das auch. Wir haben eine Kostenstelle. Wo liegt das Problem dann beim Schulträger, auch eine Kostenstelle für Klassenfahrten zu erzeugen? Wir haben auch kein eigenes Konto.

    Weils ja auch so funktioniert und viele, wie der Frosch, das gar nicht nachfragen. Warum sollte ich einen Service einrichten, wenn kaum jemand ihn will bzw. davon weiß dass es notwendig ist.


    Weiterhin "das haben wir schon immer so gemacht".

  • Wie will man das denn noch auseinanderrechnen, ich überlege mal bei uns im Bezirk 28 Grundschule (Oberschulen kommen dann ja drauf), 4 Klassen durchschnittlich je Schule die je Schuljahr fahren.
    Das sind dann ca. 112 verschiedene Fahrten ja Jahr, die noch dazu kommen, durchschnittlich 26 Schüler, also ca. 3000 zusätzliche Einzahlungen (wenn in einer Summe gezahlt wird, sonst noch deutlich mehr), wer soll das denn verwalten und auseinander klamüsern und überwachen?!?


    Da sprich doch einiges dagegen, das ist weder leistbar noch übersichtlich usw.

    Was meint ihr eigentlich, wieviele unterschiedliche Kosten eine mittelgroße Kommune so auseinanderhalten muss? Da kommt doch auf das nicht mehr an. Meine Kommune hat ein Konto, auf das alles fließt. Natürlich muss auch der Verwendungszweck ordentlich sein, aber das ist doch keine Raketenwissenschaft und sollte die Finanzverwaltung einer Kommune locker schaffen! Wie macht mein Schulträger das? Das ist ein Landkreis und zwar kein kleiner.



    EDIT: Im übrigen ist es mir auch egal, wieviel Aufwand das ist. Es ist einfach ihr Job. So wie meiner das Unterrichten ist.

  • Beitrag von kleiner gruener frosch ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Egal. Die Aussage von s3g4 stimmt zwar nicht, aber was soll's. ().
  • 1. Ich sehe einen sehr großen Unterschied, ob ich etwas unbedingt will, weil ich es mir in den Kopf setze (bspw. ein schulisches Projekt) und dafür vielleicht Unnanehmlichkeiten in Kauf nehme oder ob der Dienstherr eine Vermischung von Dienstpflicht (Klassenfahrten) und mangelnder Infrastruktur (kein Schulkonto) implementiert und stillschweigend davon ausgeht, dass die Lehrkräfte das schon irgendwie mit privaten Mitteln (finanziell oder strukturell) hinbekommen.

    Ich sehe das genauso. Allerdings gibt es auch Lehrkräfte, die gerne auf Klassenfahrt wollen. Wer es nicht mag, soll sein Konto einfach nicht zur Verfügung stellen. Ich sehe da keinerlei Pflicht das Privatkonto zur Verfügung zu stellen.

  • Ich sehe das genauso. Allerdings gibt es auch Lehrkräfte, die gerne auf Klassenfahrt wollen. Wer es nicht mag, soll sein Konto einfach nicht zur Verfügung stellen. Ich sehe da keinerlei Pflicht das Privatkonto zur Verfügung zu stellen.

    :sleeping:


    Ich sehe das genauso. Außer: Man sollte es nicht tun. Warum?


    Auf eine neue Runde!


    :sleeping:

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    EDIT: Im übrigen ist es mir auch egal, wieviel Aufwand das ist. Es ist einfach ihr Job. So wie meiner das Unterrichten ist.

    Nein. Der Schulträger ist immer noch nicht dazu verpflichtet. Daran hat sich auch nichts geändert, seitdem ich es vor ein paar Tagen zuletzt geschrieben habe.

  • Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)


    Also gibt es folgende drei Möglichkeiten:

    a) Der Schulträger (freiwillig)

    b) Die Lehrkraft/ der Schulleiter (freiwillig)

    c) Niemand


    Alle drei Möglichkeiten gibt es. Alle wären rechtlich erlaubt. Und alle drei Möglichkeiten sind in Ordnung.

    (Auch das habe ich hier im Thread nicht das erste Mal geschrieben. )


    Also sollte man vielleicht so langsam mal aufhören auf mir und den anderen Lehrern herumzuhacken, die die Möglichkeit b wählen. (Und ja, wegen diesem "Andere dürfen nicht zu mehr bereit sein als ich selber möchte" drehen wir uns hier im Kreis. Dabei ist die Lösung ganz einfach.)

  • Und ja, wegen diesem "Andere dürfen nicht zu mehr bereit sein als ich selber möchte" drehen wir uns hier im Kreis.

    So wie ich es verstehe, geht es gar nicht vorrangig darum. Es geht um die notwendige Änderung der Zustände, die sich durch Selbstzahler, Privatkonteneröffner, ganz liebe Unterrichtsvertreter und andere nette Unbezahlte Mehrleister nie bessern werden.

    :zoepfe: (Bin auch lieb)

  • So wie ich es verstehe, geht es gar nicht vorrangig darum. Es geht um die notwendige Änderung der Zustände, die sich durch Selbstzahler, Privatkonteneröffner, ganz liebe Unterrichtsvertreter und andere nette Unbezahlte Mehrleister nie bessern werden.

    Danke, dass du noch konkret geschrieben hast, warum hier einige so denken und u.a. auf mir rumhacken.

    Aber das finde ich befremdlich. Wenn jemand sein Privatkonto nicht nutzen will, soll er dafür einstehen ... und nicht verlangen , dass sich andere seiner Meinung anschließen müssen und genauso denken müssen, nur damit bloß kein Exemple statuiert wird und man plötzlich das gleiche auch von ihm verlangen könnte. (Was man nicht kann.)

  • Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)

    Der Schulträger darf es auch und das sogar rechtssicher. Dein herumwinden ändert nichts an der Sache.


    Es gibt immer den Unterschied zwischen den was rechtlich einwandfrei ist und dem was geduldet wird bis was passiert. Das wird dir erst verboten bzw. wird gehandelt wenn was passiert. Du bist bei zweiterem und das kann sicherlich gut gehen bis weg bist. Deine Aufgabe wäre es aber den Träger auf deine bedenken hinzuweisen und eine Handlungsanweisung fordern.

  • Der Schulträger darf es auch und das sogar rechtssicher. Dein herumwinden ändert nichts an der Sache.

    Ich winde mich nicht. Sie dürfen es, aber sie müssen es nicht.

    Ihr versucht hier eine Sache, die nicht verboten ist, zu einer kritischen Sache zu machen ... weil ihr nicht wollt, dass ich etwas mache, was ihr nicht wollt?


    Teilweise auch mit .... Verdrehungen der Tatsachen (siehe deine Aussage, dass ich "gar nicht nachfragen" würde).

    Dreht den Thread nicht ständig im Kreis, sondern akzeptiert doch einfach, dass andere es anders angehen als ihr. (Und es auch so angehen dürfen.)

  • Inwiefern muss ich für eine solche Selbstverständlichkeit „einstehen“? Was erwartest du, was ich da tue?

    Einfach "Nein" sagen ... ohne von anderen zu erwarten, das ebenfalls zu tun.


    Die Schulträgerin stellt die sachliche Ausstattung der Schulen. Warum sollte ein solches Konto nicht dazu gehören?

    Weil im Schulgesetz steht:

    (3) Schulträger können zur Erleichterung der Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden. Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von treuhänderischen Geldern genutzt werden.

    "Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

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