Arbeitszeit für nicht unterrichtliche Aufgaben - Recht der LuL

  • Nein, die Klassenlehrer:innen nehmen verpflichtend an den Klassenpflegschaftssitzungen teil. Weitere Lehrer:innen können eingeladen werden, wenn sie zur Information der Eltern erforderlich sind,


    Schulkonferenzen und Fachkonferenzen tagen von 18.00 bis 20.00 Uhr. Das ist für meine Tagesgestaltung der schlechteste Termin überhaupt und ich weiß, dass es vielen Eltern genauso geht.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das hat mir doch jetzt keine Ruhe gelassen. Die 11 stündige Ruhezeit gilt auch für Beamte. Nur die Vorschrift ändert sich. In NRW ist dies der § 5 der ArbeitszeitVO NRW.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Für Beamte - aber ausdrücklich nicht für Lehrer. Sonst wären z. B. Klassenfahrten gar nicht möglich oder benötigten deutlich mehr Personal.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Für Beamte - aber ausdrücklich nicht für Lehrer. Sonst wären z. B. Klassenfahrten gar nicht möglich oder benötigten deutlich mehr Personal.

    Das stimmt für NRW, dort sind Lehrkräfte explizit ausgeschlossen. Die vergleichbare Arbeitszeitverordnung für Beamte in NDS hingegen kennt einen solchen Ausschluss nicht, die entsprechende Regelung zur 11-stündigen Ruhezeit hingegen sehr wohl. Im Übrigen hatte ich hier im Forum auch schon einmal angeboten, darzulegen, wie auch eine Klassenfahrt im Rahmen der Arbeitszeitverordnung möglich ist....dafür aber damals einen solchen Shitstorm erhalten, dass ich eine Weile Pause vom Forum nehmen musste. Wenn daran ernsthaftes Interesse besteht, lade ich aber gerne zu einem konstruktiven Austausch zur Gestaltung von Fahrten im Rahmen der Vorgaben von Arbeitszeitverordnungen ein.

  • In der Regel reicht schon eine Begleitperson mehr, dann kann man einen Dienstplan machen, der allen Auszeiten ermöglicht.

    Ja, das ist ein sehr sinnvoller Ansatz. Weitere Ansätze sind das Zusammenbinden mehrerer Klassen und das Vorplanen einfacher Aufsichtsverhältnisse und entsprechender Aktivitäten, sodass man auch mit 2 Lehrkräften pro Klasse gut auskommen kann.

  • Wenn daran ernsthaftes Interesse besteht, lade ich aber gerne zu einem konstruktiven Austausch zur Gestaltung von Fahrten im Rahmen der Vorgaben von Arbeitszeitverordnungen ein.

    Das fände ich sehr sinnvoll - zumal Seph hier im Forum in rechtlicher Hinsicht immer sehr gute Hinweise gibt.

  • Bei kulturellen Abendveranstaltungen lassen wir oft die erste Stunde am nächsten Tag ausfallen. Auch wegen der Schüler!

    Nicht nur Lehrer brauchen Schlaf- und Ruhezeiten.


    Konferenzen enden um 20 Uhr spätestens. Danach schließt auch kein Hausmeister mehr die Schule zu. Auch die haben mal Feierabend. Vor ein paar Jahren hat unser Hausmeister mal Eltern mit einem Wutanfall rausgeschmissen, da diese beim Elternabend nach 8 noch im Klassenzimmer waren.

  • Wie muss man sich das vorstellen? Tatsächlich 2 Schüler mit Seil/Kabelbindern zusammengebunden? :staun:


    Wie muss man sich das vorstellen? Tatsächlich 2 Schüler mit Seil/Kabelbindern zusammengebunden? :staun:

    Nichts genaues weiß man nicht. Angeblich wurden die Knaben am Stuhl festgebunden.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nur so aus Interesse: Zu welchen Zeiten finden denn bei euch die Schulkonferenzen und Fachkonferenzen statt?

    Das ist bei uns völlig anders, weil ich nur abends unterrichte. Es ist aber nur eine Stunde vor dem Unterricht oder im Anschluss eine andere sowieso stattfindende Konferenz.

  • Auf jeden Fall finde ich Termine bis 20 Uhr an einem Regelgymnasium, wo man ab 8 Uhr unterrichtet krank, einfach nur krank.

    Bei uns gehen die Termine in der Regel ab 20 Uhr los, gerade wenn Eltern beteiligt sind, ab 16:30 Uhr die Gesamtkonferenzen, denn die normale Hortbetreuung geht ja bis 16 Uhr und die Erzieher gehören mit zur GK.
    Der Spätdienst (bis 18 Uhr) kommt dann dazu, wenn die letzten Kinder weg sind.

    Übrigens fangen sie bei uns ab 6 Uhr dann wieder an mit der Betreuung.

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