Kündigung angestellter Lehrer

  • Hallo zusammen,


    ich bin ausgebildeter Berufsschullehrer und arbeite als unbefristet angestellte Lehrkraft an einer Oberschule (Niedersachsen). Eine Verbeamtung war aufgrund meiner Fächerkombination nicht möglich. Ich würde gerne wieder an einer Berufsbildenden Schule arbeiten, eine Versetzung gestaltet sich allerdings sehr schwierig.


    Nun meine Frage:


    Kann ich als Lehrkraft im unbefristeten Angestelltenverhältnis kündigen und mich bei einer Berufsbildenden Schule bewerben? Und wäre dann trotz Kündigung eine Einstellung im Beamtenverhältnis an einer Berufsbildenden Schule möglich? Welche Nachteile gibt es?


    Auf dem Merkblatt zur Einstellung an allgemeinbildenden Schulen steht: „Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden“. Ich frage mich, ob diese Regelung auch auf angestellte Lehrkräfte mit einer unbefristeten Stelle zutrifft und ob diese Regelung gleichermaßen für Berufsbildende Schulen gilt.


    Danke und viele Grüße!

    Peter

  • Selbstverständlich kannst du als Angestellter kündigen und woanders neu anfangen - auch als Beamter. Nachteile: Möglicherweise hohe Beiträge in der PKV aufgrund höheren Einstiegsalters (falls das für dich zutrifft). Ansonsten fällt mir nichts ein.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Hi.

    Leider habe ich keine Antwort auf deine Frage. Gerne würde ich mich hier aber hinten dranhängen.

    Ich strebe an, mich in NRW aus dem Dienst zu entlassen, da ich dort keine Freigabe bekomme und 10 Jahre im Ländertauschverfahren warten müsste. Dann möchte mich in Niedersachsen dann wieder verbeamten lassen. Laut dem

    f dem Merkblatt zur Einstellung an allgemeinbildenden Schulen steht: „Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis bei ihrem bisherigen Dienstherrn haben entlassen lassen, können nur in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt werden“

    wäre eine Neuverbeamtung in Niedersachsen gar nicht möglich.


    Hat da jemand Erfahrungen, ob das auch gilt, wenn der bisherige Dienstherr ein anderes Bundesland ist? Oder ist vielleicht auch jemand nach eigener Entlassung nach Niedersachsen gewechselt und wurde dort wieder verbeamtet?


    Über eine Antwort wäre ich dankbar.

  • Ach so, zu ergänzen wäre in beiden Fällen natürlich noch CDL s Standardantwort #1: Die Gewerkschaft eures Vertrauens hilft euch gern und kompetent weiter.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Kann nur für NRW sprechen. Habe ich schon 2 mal gemacht. Beim ersten Mal ging es um eine 9 monatige Reise durch die USA. Beim zweiten mal wollte mir die SL keine Stundenreduzierung genehmigen. In beiden Fällen habe ich mich dann an anderen Schulen beworben. War überhaupt kein Problem, wichtig ist nur die jeweilige Kündigungsfrist nach TV-L einzuhalten.

    VG und schönen Sonntag.

  • Hast du dann deine Erfahrungsstufen jedes Mal mitgenommen?

    Yes. Ich meine mich zu erinnern, wenn die Zeit der Nicht-Beschäftigung unter 12 Monaten liegt, müssen diese anerkannt werden.

    Ich suche den Passus nachher mal raus. Aber die angefangene Stufenlaufzeit wurde nicht übernommen. Von daher würde ich strategisch kündigen :)

    • Offizieller Beitrag

    Weiss das jemand?

    1) Behalte ich meine Erfahrungsstufen (also alle Jahre), wenn ich vom Beamtentum in den Angestelltenstatus wechsle?

    2) Die Erfahrungsstufen sind aber nur bezogen auf Schule? Wenn man dann zwischendurch auf TV-L 13 woanders arbeitet, dann startet man als Lehrkraft wieder von Null?

  • Weiss das jemand?

    1) Behalte ich meine Erfahrungsstufen (also alle Jahre), wenn ich vom Beamtentum in den Angestelltenstatus wechsle?

    2) Die Erfahrungsstufen sind aber nur bezogen auf Schule? Wenn man dann zwischendurch auf TV-L 13 woanders arbeitet, dann startet man als Lehrkraft wieder von Null?

    Zu 1) Beamtenverhältnis in Angestelltenverhältnis, lt. Verdi auf Antrag möglich

    https://dunie.verdi.de/themen/…28-11e6-a2f4-525400a933ef.

    Aber ohne Gewähr,da von 2016.


    Zu 2) Kommt drauf an. Wenn du an einer anderen Schule als Lehrkraft gearbeitet hast, und dem Geltungsbereich des TVL unterlagst, muss dieses auch von anderen Schule anerkannt werden.


  • Zu 2) Kommt drauf an. Wenn du an einer anderen Schule als Lehrkraft gearbeitet hast, und dem Geltungsbereich des TVL unterlagst, muss dieses auch von anderen Schule anerkannt werden.

    Vorsicht! Im unmittelbaren Anschluss können sämtliche Stufen anerkannt werden. Ist aber Verhandlungssache. Liegt ein größerer Zeitraum zwischen den beiden Anstellungen, so erfolgt die Anerkennung von einschlägiger Erfahrung in der Regel bis max drei. Die Anerkennung weiterer Stufen ist nur als besonderes Mittel der Personalgewinnung möglich. In unserem Beritt ist dies z.B. möglich, wenn die Stelle bereits mehrfach leer gelaufen ist und danach die Stelle explizit so ausgeschrieben wird.


    Wer nach zwei Jahren auf die Idee kommt, jetzt doch nochmal seine alte Schule mit 7 Stunden/Woche zu unterstützen, darf sich verwundert die Augen reiben, wenn er auf die Lohnabrechnung schaut. Mit Glück Stufe zwei, mit viel Glück die drei.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vorsicht! Im unmittelbaren Anschluss können sämtliche Stufen anerkannt werden. Ist aber Verhandlungssache. Liegt ein größerer Zeitraum zwischen den beiden Anstellungen, so erfolgt die Anerkennung von einschlägiger Erfahrung in der Regel bis max drei. Die Anerkennung weiterer Stufen ist nur als besonderes Mittel der Personalgewinnung möglich. In unserem Beritt ist dies z.B. möglich, wenn die Stelle bereits mehrfach leer gelaufen ist und danach die Stelle explizit so ausgeschrieben wird.


    Wer nach zwei Jahren auf die Idee kommt, jetzt doch nochmal seine alte Schule mit 7 Stunden/Woche zu unterstützen, darf sich verwundert die Augen reiben, wenn er auf die Lohnabrechnung schaut. Mit Glück Stufe zwei, mit viel Glück die drei.

    Unterbrechung von mehr als 12 Monaten.


    TV-L

    "Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2:

    [...]

    3. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; bei Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern ab der Entgeltgruppe 13 verlängert sich der Zeitraum auf längstens zwölf Monate."

    Ich muss den Vertrag ja nicht unterschreiben, wenn ich mit dem Bedingungen nicht einverstanden bin ;)

  • Kann nur für NRW sprechen. Habe ich schon 2 mal gemacht. Beim ersten Mal ging es um eine 9 monatige Reise durch die USA. Beim zweiten mal wollte mir die SL keine Stundenreduzierung genehmigen. In beiden Fällen habe ich mich dann an anderen Schulen beworben. War überhaupt kein Problem, wichtig ist nur die jeweilige Kündigungsfrist nach TV-L einzuhalten.

    VG und schönen Sonntag.

    Hi,


    erstmal vielen Dank an alle für die ganzen hilfreichen Tipps.



    Bei mir ist es so, das ich aktuell als unbefristete angestellte Lehrkraft in NRW arbeite.

    Ich würde mich gerne an einer anderen Schule bewerben, da eine Versetzung sich als sehr schwierig erweist. Wenn ich Stelle an der andere Schule bekommen sollte, würde ich dann gerne bei meiner aktuellen Schule kündigen und nahtlos die neue Stelle beginnen.


    War das in deinem 2. Fall auch so?


    Weiß jmd ob das möglich ist, oder gibt es da Einwände der Bezirksregierung?


    VG

  • Sieh Dir mal den Einstellungserlass an. Danach ist es ein grundsätzliches Einstellungshindernis, wenn Du Dich in ungekündigter Stelle beim Land NRW befindest. Du müsstest erst kündigen und dann, falls die Zeiten sich nicht überlappen, kannst Du Dich bewerben. Anderenfalls ist Deine Bewerbung, wie heißt das so schön im Amtsdeutsch, eine nicht zugelassene Bewerbung und damit bist Du im Normalfall raus.

    Ggf. könntest Du versuchen, Dir von Deinem Dezernenten eine Freigabeerklärung zu besorgen, vielleicht reicht das demjenigen, der den Vertrag schliesst. Ich hatte letztlich einen Fall, da hat es nicht gereicht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hänge mich mal an. Das ist such mein Plan, will mich aber von der Gewerkschaft noch beraten lassen 🙈

  • Achtung Stufenlaufzeit! Bei 6 Monaten Pause im Schuldienst fängst Du prinzipiell im TVL wieder bei Erfahrungsstufe 1 an.


    Und auch, wenn die Weiterbeschäftigung beim Land (fast) nahtlos ist, könnte es durchaus Fallstricke hinsichtlich Erfahrungsstufen geben...(etwa bei Schulformwechsel, etwas anderer Tätigkeit usw.). Nach dem TVL können auch Neueinstellungen nur bis zur Erfahrungsstufe 3 durchgeführt werden (da gibt es Ausnahmeregelungen, aber da liegt man völlig in der Hand des Arbeitgebers....)


    Offensichtliches Umgehen des Versetzungsverfahrens könnte natürlich auch übel ausgehen...(sowas ist natürlich nicht unbedingt direkt in Erlassen formuliert).


    @BlackBerry: Warst Du auch unbefristet beschäftigt?

  • Wie würde dass denn aussehen, wenn ich vom BK zur Gesamtschule gehe? Ich komme jetzt in Stufe 4, würde es dann auch auf 1 runter gehen?

  • Es ist auf jeden Fall Vorsicht angebracht. So kann z.b. auch Folgendes passieren:

    Du hast vor 2015 angefangen und wurdest nach damaligem Recht in die Eg 11 eingestuft (Diplom kein Lehramt) und unbefristet beschäftigt. Wenn Du jetzt kündigst, um dann woanders anzufangen gehts mit Eg 10 weiter.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es ist auf jeden Fall Vorsicht angebracht. So kann z.b. auch Folgendes passieren:

    Du hast vor 2015 angefangen und wurdest nach damaligem Recht in die Eg 11 eingestuft (Diplom kein Lehramt) und unbefristet beschäftigt. Wenn Du jetzt kündigst, um dann woanders anzufangen gehts mit Eg 10 weiter.

    Danke :-). So gewinnt man sicherlich keine Lehrer 😅👌. Die Ironie besteht für mich darin, dass ich wechseln will, weil ich meine Mutter pflege. Ist schon ein verrücktes System

  • Na dann sag das doch gleich. In diesem Fall wäre es auch eine Option, die Dienststelle auf eine Versetzung aus Fürsorgegründen anzusprechen. Das wäre dann eine Versetzung ganz am jährlichen Versetzungsverfahren vorbei. Hier empfiehlt sich jedoch den zuständigen Personalrat mit ins Boot zu holen. Du wärst nicht der erste Fall wo so etwas funktioniert. Einstufungen etc. bleiben hierbei natürlich erhalten, da der Arbeitsvertrag fortbesteht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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