Lehramtsbefähigung für zwei Schulformen

  • hallo liebe Forumsmitglieder,


    im Freundeskreis beschäftigen wir uns gerade in der Diskussionsrunde mit der Frage ob es möglich sei die Lehramtsbefähigung für zwei Lehrämter zu erwerben.

    Ich werde morgen tatsächlich auch mal bei der Uni anrufen und mich darüber erkundigen allerdings bin ich grad so neugierig und kann mich beim besten willen nicht mehr zurückhalten weshalb ich nun euch frage vielleicht kennt hier jemand im Forum die Antowort, ein Versuch ist es auf jeden Fall Wert! 😃

    (egal welches Bundesland) ich persönlich bin aber in RLP.

    Ich weiß nur das es in meinem Fall beispielsweise nicht mit Sonderschullehramt in Kombination gemacht werden könnte, da meine Uni diesen Studiengang nicht anbietet.

    Es ginge wenn überhaupt nur Gs-lehramt in Kombi mit Realschule + oder Gymnasiallehramt.

    In meinem Fall habe ich bis jetzt zwar kein Urteil darüber getroffen ob ich tatsächlich in Erwägung ziehen würde zwei Lehrämter zu studieren (falls es überhaupt möglich ist) meine Mitbewohner meinten das könnte später bei einer Bewerbung einen positiven Eindruck hinterlassen? Andererseits ist das aber nicht der Sinn der Sache, ich weiß es nicht.


    Jedenfalls bedanke ich mich im vorraus für eure Antworten


    Liebe Grüße 🍇

  • Früher war das nicht unüblich und sogar bei einigen Kombinationen direkt mit einem Studiengang möglich. (Stufenlehrämter S1+S2, GHRGe)

    Heute musst du dich halt in zwei Studiengängen einschreiben und die entsprechenden Prüfungen machen. In NRW reicht dann das Ref in einem der Lehrämter.


    Hier gibt es auch Unis mit integrierter Sonderpädagogik. Da erwirbst du dann das Grundschul- oder HRGe-Lehramt zusammen mit dem Sonderpädagogiklehramt, wenn du für letzteres 2 Semester anhängst.

  • Hamburg hatte zu meiner Studienzeit Primar- und Sek 1 als einen gemeinsamen Studiengang angeboten. Auch das Ref hat für beide Lehrämter ausgebildet (mit Schwerpunkt bei einer Schulform). Anerkannt wurde mir später in BaWü die Lehrbefähigung für beide Lehrämter.


    Keine Ahnung wie das Studium aber aktuell in Hamburg strukturiert ist.

  • Anno dunnemals habe ich nach dem Primarstufenstudium bzw. nach dem Examen noch Sek1 "draufgemacht". Mein Schwerpunktfach wurde mir anerkannt, ich musste nur in Deutsch noch etwas nachstudieren (an derselben Uni) und die Prüfung machen. Wie es heute ist, keine Ahnung.

  • Ich konnte nach meinem SEK II Studium in NRW 1986 auch nach ein paar zusätzlichen Seminaren eine SEK I Ergänzungsprüfung machen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • In NRW ist dies im Lehrerausbildungsgesetz in § 15 geregelt. Wer zwei Lehrämter studiert und in einem davon Vorbereitungsdienst macht, erwirbt die Befähigung zu beiden Lehrämtern. Im Studium des zweiten Lehramts muss aber ein zweites Praxissemester gemacht werden (anders als bei Drittfacherweiterungen).

    • Offizieller Beitrag

    Im Studium des zweiten Lehramts muss aber ein zweites Praxissemester gemacht werden (anders als bei Drittfacherweiterungen).

    Das kann nicht allgemeingültig gelten, denn es gilt auf keinen Fall für GymGes und BK, da hatte ich schon mehrere ‚Befreiungsfälle‘, sowie einmal Sek2/GymGes und Sek1.


    Es ist wahrscheinlich ein Ding mit ‚Anerkennung auf Antrag‘.

  • Das kann nicht allgemeingültig gelten, denn es gilt auf keinen Fall für GymGes und BK, da hatte ich schon mehrere ‚Befreiungsfälle‘, sowie einmal Sek2/GymGes und Sek1.


    Es ist wahrscheinlich ein Ding mit ‚Anerkennung auf Antrag‘.

    Waren die denn schon im Beruf? Bei einem Parallelstudium wäre es jedenfalls damals bei mir notwendig gewesen dass Praxissemester zweimal zu machen. Da ich das nicht wollte hatte ich mich dann dagegen entschieden.

    • Offizieller Beitrag

    nein, es sind ganz "normale" Studierende.
    Ich befürchte, du wurdest falsch beraten, weil ich eben auch so einen Fall hatte, eine Studentin wollte ihre zwei Praxissemester nacheinander planen, sie hatte es so gesagt bekommen, und ich musste sie entsprechend an die richtige Stelle lotsen, damit sie doch auf Antrag (formlos, bedingungslos) nur eins macht. Für die Wahl der Schulform gibt es eine Regel, die kenne ich nicht auswendig, nicht mein Bereich. Sie entschied sich eben für BK (wie eigentlich die meisten mir bekannten Fälle)

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