Abizeitungen - Am Ende aller Tage, sei eins gewiss: Niveau hat man, oder nicht;)

  • Naja, es missachtet ja nicht meine Ehre, wenn andere irgendwelche "Wünsche" äußern. Aber da ist man wohl am Punkt absolut subjektiver Empfindungen - wer es unbedingt juristisch klären möchte, kann das ja machen.

    Ob es passend ist, die Justiz mit jeder kleinen Befindlichkeit zu belasten, muss ebenfalls jeder selbst wissen.

  • Naja, es missachtet ja nicht meine Ehre, wenn andere irgendwelche "Wünsche" äußern.

    Fändest du es auch okay, wenn Schüler schrieben, sie sähen dich gerne im Puff und würden dafür zahlen, dass du ihnen einen bliesest? Wäre ja bloß eine Fantasie, die man in einer Zeitung veröffentlicht, die rund 1000 Schüler, Kollegen und Eltern lesen.

  • Bei MILF und DILF wird man kaum einen bedingten Vorsatz nachweisen können. Die Beschuldigten werden sagen, dass das gar nicht beleidigend gemeint ist und damit niemand herabgewürdigt, sondern im Gegenteil besonders gewürdigt wird. Aber ein Strafantrag ist schnell gestellt, wer sich also in seiner Ehre gekränkt fühlt kann den Weg gehen. Ich vermute aber, dass es im Sande verläuft und finde das in diesem allgemeinen Fall auch in Ordnung so. Meinetwegen könnte man den ganzen Straftatbestand der Beleidigung abschaffen.

  • Naja, es missachtet ja nicht meine Ehre, wenn andere irgendwelche "Wünsche" äußern.

    Es ist kein legitimer Wunsch. Dafür ist er aber distanzlos. Nein, in einer Gesellschaft, in der ich leben möchte, behält man bestimmte Wünsche für sich. Der Wunsch, jemanden „ficken“ zu wollen, gehört dazu.


    Den Wunsch, jemanden näher kennen lernen zu wollen, darf man laut aussprechen. Wenn sich daraus dann mehr ergibt, ist das so. Aber man rennt nicht in der Gegend herum und wünscht sich von dieser oder jener Sexualkontakte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Natürlich ist das distanzlos, moralisch extrem fragwürdig und der Erziehungsauftrag des Elternhauses, aber auch der Schule hat definitiv versagt oder ist möglicherweise (noch) gefragt (wenn die Zeitung vor dem Ende des Schulverhältnisses erscheint), gerne auch mit schulischen Ordnungsmaßnahmen.


    Aber nur weil ihr euch das wünscht ist es noch lange nicht strafbar. Für den bedingten Vorsatz muss man den Schülern nachweisen können, dass sie die Äußerungen als "potentiell beleidigend" erkannt haben oder hätten erkennen müssen. Wie willst du das machen?


    Und noch einmal: Ich finde es weitaus erbärmlicher wegen jedem Scheiß das Strafrecht bemühen zu wollen, als einfach mal miteinander zu reden.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Für mich ist eh nur fiktiv. Abizeitungen hatten wir mal. Ganz früher, ganz selten. Insofern.

    als einfach mal miteinander zu reden.

    Was könnte denn das Ergebnis so eines Gesprächs sein?


    der Erziehungsauftrag des Elternhauses, aber auch der Schule hat definitiv versagt oder ist möglicherweise (noch) gefragt

    Ja, sehr wohl. Die Erzeihung seitens der Schule ist aber erledigt. Die Eltern sollten auch aus dem gröbsten 'raus sein. Insofern stellt sich die Frage, ob man hier noch erziehen muss oder kann oder ob man zum Programm „Konsequenzen erleben“ übergeht.


    dass sie die Äußerungen als "potentiell beleidigend" erkannt haben oder hätten erkennen müssen.

    Du meinst, sie beriefen sich darauf, dass man einfach so „ich will dich ficken“ zueinander sagt, wie man auch sagt „Mir gefällt deine Frisur“? Nein, da fällt mir nichts mehr zu ein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Du meinst, sie beriefen sich darauf, dass man einfach so „ich will dich ficken“ zueinander sagt, wie man auch sagt „Mir gefällt deine Frisur“? Nein, da fällt mir nichts mehr zu ein.

    Und selbst das, es geht nicht darum, diesen Wunsch einer Person mitzuteilen, sondern ihn zu veröffentlichen, in dem ich ihn in der 3. Person über sie vermittle. Viel abwertender geht kaum.

  • Das wäre dann korrekt, wenn "milf" oder "dilf" ausdrücken würden, dass man mit der Person tatsächlich Sex haben möchte. Ist halt nur normalerweise nicht so (außer du suchst auf Pornowebsites), sondern eher eine unangebrachte Aussage darüber, dass jemand für sein Alter aber ziemlich gut aussieht. Gegenfrage: Glaubst du, dass "digga" eine Aussage über das Körpergewicht des Gegenüber darstellt?

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  • Vielleicht unterscheiden sich die Wahrnehmungen, wie ernst man diese Begriffe nimmt. Ich nehme es als flapsigen Ausdruck wahr, um zu bekunden, dass jemand als attraktiv empfunden wird. Nicht mehr und nicht weniger.


    Fändest du es auch okay, wenn Schüler schrieben, sie sähen dich gerne im Puff und würden dafür zahlen, dass du ihnen einen bliesest? Wäre ja bloß eine Fantasie, die man in einer Zeitung veröffentlicht, die rund 1000 Schüler, Kollegen und Eltern lesen.

    Nee, ich glaube, das fände ich nicht okay. Ist aber auch was völlig anderes, als jemanden einfach einem Begriff "zuzuordnen".

  • Ich nehme es als flapsigen Ausdruck wahr, um zu bekunden, dass jemand als attraktiv empfunden wird.

    Zum einen macht der Ton die Musik. Auch junge Erwachesene dürfen sich überlegen, wie sie etwas formulieren. Zum anderen empfinde ich eine sexuell konnotierte Formulierung eben nicht als flapsig, sondern eben als sexuell konnotiert. Da ist dann halt die Grenze.

  • Ws ist schlimm daran, dass dich Schüler-Sternchen-und-innen attraktiv finden?

    Und ja, es gibt Leute (auch Schüler-Sternchen-und-innen), die will ich weder im Schwimmbad, noch in der Sauna treffen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ws ist schlimm daran, dass dich Schüler-Sternchen-und-innen attraktiv finden?

    Im Beispiel ging es nicht darum, dass in einer Abizeitung über die Attraktivität geurteilt wurde. Da stand nirgends „Lehrerinnen, die ich attraktiv finde“,

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Zum einen macht der Ton die Musik. Auch junge Erwachesene dürfen sich überlegen, wie sie etwas formulieren. Zum anderen empfinde ich eine sexuell konnotierte Formulierung eben nicht als flapsig, sondern eben als sexuell konnotiert. Da ist dann halt die Grenze.

    Da sind Empfindungen dann halt subjektiv. Aber wie gesagt, angemessen finde ich es auch nicht. Als Beleidigung sehe ich die Bezeichnung aber halt auch nicht. In der Hinsicht habe ich eher ein Problem mit der Schwimmbad-Kategorie, denn da steckt schon mindestens implizit eine klare Abwertung und Negativbeurteilung drin und seinen Namen in dieser Kategorie zu lesen, kann schon durchaus verletztend sein, denke ich.

  • Im Beispiel ging es nicht darum, dass in einer Abizeitung über die Attraktivität geurteilt wurde. Da stand nirgends „Lehrerinnen, die ich attraktiv finde“,

    Deine Interpretation. Ich gehe davon aus, dass sich die Interpretation der Kids nicht im sexuellen Vergewaltiger-Millieu bewegt hat.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • "Meinetwegen könnte man den ganzen Straftatbestand der Beleidigung abschaffen"

    RosaLaune das ist aber jetzt Satire Deinerseits oder doch ernsthafte Meinung??

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nein, das meine ich vollkommen ernst. Ich sehe nicht, wieso man jemanden wegen Beleidigung strafrechtlich verfolgen sollte, insbesondere wenn § 185 so vage ist.

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