"Bürger 1. und 2. Klasse gibt." Nicht mein Ding
Ja, die ausschließlich Deutschen sind Bürger 2. und die Doppelstaatler Bürger 1. Klasse, weil sie sich, sobald es für sie unangenehm wird, mit Verweis auf die jeweils andere Staatsbürgerschaft ihren bürgerlichen Pflichten entziehen können.