Krieg in Israel

  • Ich feiere die Grünen. Da sag noch einer, es würde in Deutschland keiner klare Kante zeigen. Doch, doch.


    https://www.spiegel.de/politik…39-497c-a8a1-f3c2caa8755b


    Ach übrigens... Am Badischen Bahnhof kommen seltsame Gestalten mit Palästinenser-Tüchern auf dem Kopf an. Den Spass hatten wir schon bei Corona, dass plötzlich Schwurbler aus Deutschland bei uns eingefallen sind. Immerhin wurden sie direkt von einer grösseren Gruppe der Bundespolizei begleitet.

  • Palästinenser sind glaube ich eine andere Einwanderer*innengruppe, zumindest hatte ich einen Mitstudierenden, der vor gut 20 Jahren betroffen war.

    Palästina ist nicht als Staat anerkannt.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich fragen, wie sich das anfühlt?

    Klar. Ich kann ganz gut damit leben.
    In Deutschland kann ich die Herkunft nicht ewig verstecken (schöner Euphemismus), in Frankreich wird mir sehr oft gesagt, wie gut mein Französisch ist (zwar ab und zu holprig und mit Akzent, aber ziemlich gut ;) ).
    Mir tut es weh für meine Eltern. aber mein Leben ist hier und die Einbürgerung war für mich ein sehr bewusster Schritt: ich wollte endlich wählen dürfen.

    und wenn ich jetzt drüber nachdenke: spätestens wenn mit meinen Eltern was wäre, hätte ich ein Problem (komischer spontaner (verrückter) Gedanke: ich kann mich nicht beim Notar ausweisen).

  • In einer meiner Klassen ist letztens eine Diskussion bezüglich der Nationalratswahlen ausgebrochen. Man sollte nachweisen müssen, dass man sich überhaupt mit dem System auskennt um wählen zu dürfen. Ich habe die fraglichen Jungs, die sich da ganz naiv in Rage schimpften nur ne Weile schräg von der Seite angeguckt. Erst wurden sie rot im Gesicht, dann mussten sie verlegen lachen. Ja, so einen Nachweis gibt es. Nennt sich Einbürgerung. Es ist schon was dran, dass die "Konvertierten" am Ende oft die besseren Staatsbürger sind. Der Stimmanteil unter eingebürgerten Deutschen liegt in der Schweiz übrigens sagenhafte 20 % höher als die durchschnittliche bundesweite Wahlbeteiligung.

  • und wenn ich jetzt drüber nachdenke: spätestens wenn mit meinen Eltern was wäre, hätte ich ein Problem (komischer spontaner (verrückter) Gedanke: ich kann mich nicht beim Notar ausweisen

    Das ist auch ohne die fremde Staatsbürgerschaft aus dem Ausland schon unfassbar mühsam.


    Meine Partnerin hat ein Sechzehntel Haus im Westerwald geerbt, das sie nach schweizer Recht jetzt versteuern muss. Natürlich will sie das blöde Haus überhaupt nicht. Frag nicht, was das für ein Theater ist.

  • Meine Partnerin hat ein Sechzehntel Haus im Westerwald geerbt, das sie nach schweizer Recht jetzt versteuern muss. Natürlich will sie das blöde Haus überhaupt nicht. Frag nicht, was das für ein Theater ist.

    Erbschaften kann man ausschlagen innerhalb von sechs Monaten, wenn man im Ausland war, als man vom Tod erfuhr. Kostet beim Notar vor Ort inkl Porto zum zuständigen Nachlassgericht ca. 50 Euro. Oder halt beim Konsul, da müsste es einen in Basel geben.

  • . Es gibt in Deutschland keine Einwanderer aus dem arabischen Raum, die bei Antrag auf Einbürgerung den fremde Pass behalten dürfen. Die einzige Gruppe, die hier sicherlich kritisch ist, sind die Erdogan-wählenden Türken.

    Doch, Syrien und Marokko beispielsweise entlassen ihre Staatsbürger generell nicht aus der Staatsbürgerschaft. Werden Syrer und Marokkaner in Deutschland eingebürgert, behalten sie den Pass ihres Heimatlandes und gelten dort nicht als Deutsche, sondern immer noch als Staatsbürger mit dementsprechend rechtlichen Folgen.

  • Doch, Syrien und Marokko beispielsweise entlassen ihre Staatsbürger generell nicht aus der Staatsbürgerschaft. Werden Syrer und Marokkaner in Deutschland eingebürgert, behalten sie den Pass ihres Heimatlandes und gelten dort nicht als Deutsche, sondern immer noch als Staatsbürger mit dementsprechend rechtlichen Folgen.

    Werden die persönlichen Daten von Syrern und Marokkanern in deren Ländern systematisch erfassen und bestünde so die Möglichkeit, bei einem Asylbewerber, der keine Papiere (mehr) hat, die Staatsangehörigkeit bei den syrischen oder marokkanischen Behörden zu erfragen?

  • Würden diese Staaten ihre Staatsbürger überhaupt wiedererkennen? Irgendwie muß ich gerade an die französische Fremdenlegion denken, bei der die Soldaten eine komplett neue Identität und später auch die französische Staatsbürgerschaft bekommen. Wie wollen Syrien, Marokko, ... das dann im Nachhinein noch feststellen, daß jemand deren Bürger ist/war?

  • In beiden Ländern gibt es meines Wissens nach wie auch bei uns ein Äquivalent zum Personalausweis, einen Reisepass, Geburtenregister etc. und die Pflicht, ab dem so und so vieltem Lebensjahr einen eben solchen Ausweis als Staatsbürger zu beantragen und mit sich zu führen. Theoretisch wäre es also meines Erachtens nach möglich, die Staatsangehörigkeit im Heimatland überprüfen zu lassen, vorausgesetzt derjenige ist seiner Meldepflicht damals nachgekommen und stammt z.B. nicht aus einem weit abgelegenem Bergdorf mit kaum Infrastruktur ...

  • Doch, Syrien und Marokko beispielsweise entlassen ihre Staatsbürger generell nicht aus der Staatsbürgerschaft. Werden Syrer und Marokkaner in Deutschland eingebürgert, behalten sie den Pass ihres Heimatlandes und gelten dort nicht als Deutsche, sondern immer noch als Staatsbürger mit dementsprechend rechtlichen Folgen.

    Stimmt, da hast du natürlich recht. Den brasilianischen Pass wird man auch nicht los. Aber wie soll der deutsche Staat damit umgehen? Das deutsche Recht sieht für nicht-EU-Bürger*innen keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Brasilianer z. B. dann einfach gar nicht einzubürgern finde ich jetzt schwierig. Ich glaube auch kaum, dass das rechtlich umsetzbar wäre. Man ist in jedem Fall in Deutschland nicht stimmberechtigt, sobald man sich im anderen Land parteipolitisch engagiert. Also mit einer Mitgliedschaft in einer Schweizer Partei verlöre ich mein Wahlrecht in Deutschland.

  • Erbschaften kann man ausschlagen innerhalb von sechs Monaten, wenn man im Ausland war, als man vom Tod erfuhr. Kostet beim Notar vor Ort inkl Porto zum zuständigen Nachlassgericht ca. 50 Euro. Oder halt beim Konsul, da müsste es einen in Basel geben.

    Herzlichen Dank für den Tipp. Wenn's so einfach wäre, wär's längstens so passiert.


    Manchmal frage ich mich schon, was man hier ungefragt für Weisheiten aufgetischt bekommt. :neenee:

  • Stimmt, da hast du natürlich recht. Den brasilianischen Pass wird man auch nicht los. Aber wie soll der deutsche Staat damit umgehen? Das deutsche Recht sieht für nicht-EU-Bürger*innen keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Brasilianer z. B. dann einfach gar nicht einzubürgern finde ich jetzt schwierig. Ich glaube auch kaum, dass das rechtlich umsetzbar wäre. Man ist in jedem Fall in Deutschland nicht stimmberechtigt, sobald man sich im anderen Land parteipolitisch engagiert. Also mit einer Mitgliedschaft in einer Schweizer Partei verlöre ich mein Wahlrecht in Deutschland.

    Wieso?

  • Das musst du in Berlin nachfragen, es ist gesetzlich so geregelt. Da das für mich eine durchaus relevante Frage ist, habe ich mal nachgelesen.

  • Das musst du in Berlin nachfragen, es ist gesetzlich so geregelt. Da das für mich eine durchaus relevante Frage ist, habe ich mal nachgelesen.

    Ich frage, weil das meiner Kenntnis widerspricht und ich auch auf die Schnelle nichts diesbezüglich gefunden habe.

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