Erste Stelle als Vertretungslehrkraft

  • Solange man an vielen pädagogischen Einrichtungen mittlerweile ganz auf Führungszeugnisse verzichtet halte ich das für das geringe Übel.

    Ich kenne ein Kinderheim, da war der Fachkräftemangel so hoch, dass sie irgendwelche Pärchen auf der Durchreise eingestellt haben. Da geht das hier alles noch.

    Gemäß BKiSchG müssen hauptamtlich in der Jugendarbeit Beschäftige ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Bei Ehrenamtlichen oder auch Nebenamtlichen hängt die Vorlagepflicht von Art, Intensität und Umfang der Tätigkeit ab. Einfach willkürlich darauf verzichten darf keine pädagogische Einrichtung hierzulande (die belegen können müssen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben beachten), denn egal wie groß der Fachkräftemangel auch sein mag: Kinderschutz geht vor!


    Das „Pärchen auf Durchreise“ hatte vielleicht ein erweitertes Führungszeugnis im Gepäck dabei, um gerüstet zu sein für kurzfristige Beschäftigungen in ihrem beruflichen Interessensbereich. Oder kennst du die gesamten Personalakten der Betroffenen, um das gesichert ausschließen zu können?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofillpanne

  • Gemäß BKiSchG müssen hauptamtlich in der Jugendarbeit Beschäftige ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Bei Ehrenamtliche oder auch Nebenamtliche hängt die Vorlagepflicht von Art, Intensität und Umfang der Tätigkeit ab. Einfach willkürlich darauf verzichten darf keine pädagogische Einrichtung hierzulande (die belegen können müssen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben beachten), denn egal wie groß der Fachkräftemangel auch sein mag: Kinderschutz geht vor!

    Das sollte so theoretisch sein, ich kenne aber kleine Vereine und Träger, die das weniger streng handhaben.

    Und nein. Das Pärchen hatte definitiv kein erweitertes Führungszeugnis im Gepäck dabei. Geht auch gar nicht, weil die Dinger ja stets aktualisiert werden müssen.

  • Das sollte so theoretisch sein, ich kenne aber kleine Vereine und Träger, die das weniger streng handhaben.

    ...die in der Regel auch gerade nicht mit Hauptamtlichen, sondern eher mit Ehrenamtlichen arbeiten...

    Und nein. Das Pärchen hatte definitiv kein erweitertes Führungszeugnis im Gepäck dabei. Geht auch gar nicht, weil die Dinger ja stets aktualisiert werden müssen.

    Siehe oben. "Pärchen auf Durchreise" werden wohl eher nicht als hauptamtlich Beschäftigte verpflichtet, sondern vlt. kurz zur Aushilfe. Ansonsten klingt das sehr nach Hörensagen.

  • ...die in der Regel auch gerade nicht mit Hauptamtlichen, sondern eher mit Ehrenamtlichen arbeiten...

    Siehe oben. "Pärchen auf Durchreise" werden wohl eher nicht als hauptamtlich Beschäftigte verpflichtet, sondern vlt. kurz zur Aushilfe. Ansonsten klingt das sehr nach Hörensagen.

    Klingt es nicht. Ich habe es selbst erlebt. Träger behalte ich mal lieber für mich.

    Du willst nicht wissen, was da teilweise bei kleinen Trägern getrieben wird für Schindluder.

  • Klingt es nicht. Ich habe es selbst erlebt. Träger behalte ich mal lieber für mich.

    Du willst nicht wissen, was da teilweise bei kleinen Trägern getrieben wird für Schindluder.

    Es wird immer Leute geben, die das System solange ausnutzen, bis ihnen das auf die Füße fällt. Wofür wäre das aber jetzt genau relevant im Kontext mit Vertretungsstellen an Schulen?


    Ich habe übrigens selbst auch schon für diverse kleine Träger gearbeitet, sowohl ehrenamtlich, als auch- bis zum Ref- als Hauptamtliche in meinem alten Job. Die haben ausnahmslos ein erweitertes Führungszeugnis von mir verlangt, sobald diese Pflicht eingeführt wurde.

    Auch wenn meine Erfahrungen deinen Angaben komplett widersprechen bleibt am Ende beides nur anekdotische Evidenz und ist damit nicht repräsentativ.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe übrigens selbst auch schon für diverse kleine Träger gearbeitet, sowohl ehrenamtlich, als auch- bis zum Ref- als Hauptamtliche in meinem alten Job. Die haben ausnahmslos ein erweitertes Führungszeugnis von mir verlangt, sobald diese Pflicht eingeführt wurde.

    Ich hatte einen Träger, der keins wollte und alle durchgewunken hat.

    Bei einem anderen Träger ging es mir so, dass ich anfangen durfte zu arbeiten und das Führungdzeugnis binnen eines viertel Jahres nachreichen durfte.

    Auch das war strenggewesen nicht in Ordnung .

    Wäre das ein Sexualstraftäter gewesen, kann der erstmal ein viertel Jahr da arbeiten.

    Auch hier vom Schulamt weiß ich, dass man anfangen darf, mit der Auflage, dass es nachgereicht wird.

    Also ja. Strenggenommen nicht okay.

  • Ich hatte einen Träger, der keins wollte und alle durchgewunken hat.

    Für einen derart unprofessionell agierenden Träger hätte ich nicht tätig sein wollen. Wer sich schon bei so unkompliziert zu beschaffenden Dingen, wie einem erweiterten Führungszeugnis einen schlanken Fuß macht, wird mutmaßlich auch bei anderen Dingen schlampern, es nicht so genau nehmen mit weiteren arbeitsrechtlichen Vorgaben/ sicherheitsrelevanten Vorgaben und erwarten, dass man das mitträgt, nachdem man schließlich die Schlamperei bis Rechtbeugung (je nach Falllage) von Beginn der Arbeitstätigkeit an stillschweigend mitgetragen hat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für einen derart unprofessionell agierenden Träger hätte ich nicht tätig sein wollen. Wer sich schon bei so unkompliziert zu beschaffenden Dingen, wie einem erweiterten Führungszeugnis einen schlanken Fuß macht, wird mutmaßlich auch bei anderen Dingen schlampern, es nicht so genau nehmen mit weiteren arbeitsrechtlichen Vorgaben/ sicherheitsrelevanten Vorgaben und erwarten, dass man das mitträgt, nachdem man schließlich die Schlamperei bis Rechtbeugung (je nach Falllage) von Beginn der Arbeitstätigkeit an stillschweigend mitgetragen hat.

    Tja, manchmal greift man eben jeden Strohhalm, den man haben kann, um überhaupt Arbeit zu kriegen.

    Und was kann ich dafür, was der Vorstand bzw. der Chef macht? Ist doch nicht mein Problem.

    Mein Führungszeugnis ist ja astrein.

  • Strange. Ist hier völlig anders. Ohne Führungszeugnis geht nix.

    Ich sage ja auch nicht, dass das normal oder die Regel ist, aber im Prinzip geht die Schlamperei ja schon da los, dass man Fristen zum Nachreichen gewährt.

    Theoretisch dürfte jeder, der mit Kindern arbeitet erst dann auf Kinder losgelassen werden, wenn er ein Führungszeugnis abliefert.

    In den Monaten bis die das nachreichen kann ja schon sonstwas passiert sein.

  • Tja, manchmal greift man eben jeden Strohhalm, den man haben kann, um überhaupt Arbeit zu kriegen.

    Und was kann ich dafür, was der Vorstand bzw. der Chef macht? Ist doch nicht mein Problem.

    Mein Führungszeugnis ist ja astrein.

    Na ja, im sozialen Bereich/ pädagogischen Bereich werden einem die Stellen ja eher hinterhergeworfen und das auch nicht erst seit gestern, insofern kann man es sich an vielen Stellen durchaus leisten wählerisch zu sein. Aber klar, wenn das bei dir damals anders war, dann war es halt so. Ich würde für so einen Träger dennoch nicht tätig wollen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei einem anderen Träger ging es mir so, dass ich anfangen durfte zu arbeiten und das Führungdzeugnis binnen eines viertel Jahres nachreichen durfte.

    Auch das war strenggewesen nicht in Ordnung .

    Ist hier aber in Berlin die Regel. Beantragung dauert ja viel zu lange, so lange will keine Schule warten.

  • Ist hier aber in Berlin die Regel. Beantragung dauert ja viel zu lange, so lange will keine Schule warten.

    Du, das ist nicht nur in Berlin so.

    Ich wohne nicht in Berlin und hab bei einer Stelle 3 Monate auf mein FZ warten müssen.

    Finde ich trotzdem 3 Monate zu viel.

    Ansonsten kann man sich auch das FZ schenken.

  • Jein, kommt ja auch darauf an, was man tut.

    Es ist ein Unterschied, ob man in der Klasse unterrichtet oder in der Krippe Kleinkinder wickelt oder mit ihnen Mittagschlaf macht.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Jein, kommt ja auch darauf an, was man tut.

    Es ist ein Unterschied, ob man in der Klasse unterrichtet oder in der Krippe Kleinkinder wickelt oder mit ihnen Mittagschlaf macht.

    Sehe ich nicht so, denn ein Triebtäter kann sowohl in Kita als auch Schule zuschlagen.

    Da ist es völlig egal, ob der als Hausmeister, Erzieher oder Lehrer tätig ist.

    Das hat nichts mit wickeln zu tun. Der braucht ein Kind ja nur bitten nochmal länger da zu bleiben.

    Ich bin für ein konsequentes Verbot. Entweder man weist den Schriebs vor oder nicht und eher darf keiner arbeiten.

  • Sehe ich nicht so, denn ein Triebtäter kann sowohl in Kita als auch Schule zuschlagen.

    Da ist es völlig egal, ob der als Hausmeister, Erzieher oder Lehrer tätig ist.

    Das hat nichts mit wickeln zu tun. Der braucht ein Kind ja nur bitten nochmal länger da zu bleiben.

    Ich bin für ein konsequentes Verbot. Entweder man weist den Schriebs vor oder nicht und eher darf keiner arbeiten.

    Hausmeister, Lehrer, Erzieher,- das sind alles Hauptamtliche, die das Führungszeugnis insofern vorlegen müssen nach aktueller Gesetzeslage. Dafür muss also gesetzlich nichts geändert werden.

    Dies geschrieben wäre ich aus gutem Grund niemals bereit, für einen Träger zu arbeiten, der das auch bei Neben-oder Ehrenamtlichen anders handhabt. So konsequent darf man nämlich auch selbst erst einmal sein, ehe man andere Gesetze anregt, wo sie darüber hinaus sinnvoll bzw. erforderlich sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin absolut für ein Erweitertes Führungszeugnis, was ja auch vorgeschrieben ist und meiner Erfahrung nach von den allermeisten Einrichtungen auch pingelig eingehalten wird. Wenn es aber von Amts wegen zu lange dauert, kann man mMn schon noch eine Differenzierung vornehmen, welche Aufgaben die Person in der Zwischenzeit übernimmt (idR) ein paar Tage). Auch ein Triebtäter baut (idR) erstmal eine Beziehung zu Kindern auf, bevor er aktiv wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in einer Einrichtung direkt in den ersten Tagen zuschlägt ist äußerst gering, zumal wenn die Person aufgrund der Aufgaben keine Gelegenheit dazu bekommt.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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