Aufsteigen als Sonderpädagoge im GL?

  • Hallo zusammen,


    ich wollte kurz nachfragen, wie es als Sonderpädagoge im GL mit Beförderungs-/Leitungsstellen aussieht.

    Da man ja nur für die eigene Schulform Leitungsstellen besetzen kann (soweit mein Kenntnisstand), frage ich mich, wie das im GL aussieht.

    Im Studium wurden wir nur darauf vorbereitet, in der Sek I oder in der Primarstufe tätig zu sein, was mir an sich auch gefällt,

    aber sollte ich mal mit dem Gedanken spielen, eine höhere Stelle anzustreben, bin ich dann gezwungen an eine Förderschule zu gehen?

    Oder kann man sich als Sonderpädagoge auch für höhere Stellen (A14/15) an GL-Schulen bewerben?

  • Hallo pepe,


    danke für die schnelle Antwort!


    Kann man dann davon ausgehen, dass das auch an anderen Schulformen möglich ist, z.B. inklusive Berufskollegs/Gesamtschulen?


    An der Grundschule würde man ja in derselben Stufe (A13) bleiben, weshalb ich mir das recht unkompliziert vorstelle und mich frage, wie es aussieht, wenn die Position mit einem Wechsel der Besoldungsstufe einhergehen würde.

  • Bei uns in NRW geht es an Realschulen auch.


    Bei Gymnasialstellen A15+ steht hingegen oft (aber nicht immer?), dass die Lehrbefähigung S2 Voraussetzung ist.

    Bei den Gesamtschulstellen steht das fast nie.

  • Ich weiß, dass es in Hessen an einer IGS eine kommissarische SL gab, die dann, als sie sich auf die ausgeschriebene SL Stelle bewarb, die Stelle nicht erhielt, weil sie Sonderpädagogin war und nicht GHRS. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland sicher variieren.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Bewerben kannst du dich doch immer, wenn es keine geeignetere Bewerber*in gibt, kannst du die Stelle theoretisch besetzen. Du hast offenbar auch ein Fach der Sekundarstufe studiert? Angebot und Nachfrage dürften den Markt regeln.

  • Wobei man berücksichtigen muss, dass es in NRW (auch dank des ehemaligen Aufbaustudiengangs in Dortmund) recht viele Lehrkräfte mit zwei Lehramtsbefähigungen gibt (Erststudium GS/Sek i oder Sek I/II, dann anschließend Sopä)

  • Sonderpädagog*innen sind im gehobenen Dienst. Deswegen sind die erworbenen Lehrämter für die Laufbahn uninteressant. Wenn man als Studienrat*in auf eine Sonderpädagogenstelle wechselt geht damit eine Umstufung in den GH einher.

    A 15 als DL ist für Sonderpädagog*innen schon ziemlich weit oben auf der Karriereleiter.

  • Wenn man als Studienrat*in auf eine Sonderpädagogenstelle wechselt geht damit eine Umstufung in den GH einher.

    Ähm nein. Als StR ist man im höheren Dienst und das erst einmal völlig unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Daran ändert auch eine Abordnung an eine Förder- oder Grundschule erst einmal herzlich wenig. Anders sieht das teilweise aus, wenn man zwar das 2. Staatsexamen für LAG hat, dann aber im gehobenen Dienst eingestellt wird....dann war man aber auch nicht StR.

  • Ich schrieb Wechsel nicht Abordnung! Das sind zwei paar Schuhe.

    Den Unterschied musst du mir nicht erklären ;) Mir ist - anders als Abordnungen - aber ehrlich gesagt kein einziger Fall bekannt, in dem eine als StR tätige Lehrkraft eine Entlassung aus dem Dienst i.V.m. Wiedereinstellung in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes durchgeführt hätte.

  • Mir schon aber das tut nichts zur Sache. Das sind Einzelentscheidungen.

    Die Frage lautete wie weit man im GL als Sonderpädagoge kommen kann. An meiner Schule bis zum DL.

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