Wann kann ein Schulleiter einem die Verbeamtung auf Lebenszeit verweigern

  • Hallo zusammen,


    bald ist es so weit bei mir: Die Revision zur Lebenszeitverbeamtung steht an (in NRW, Gesamtschule, Studienrat). Ich habe jedoch Bedenken, dass mein Schulleiter mich durchkommen lässt, was mich momentan wahnsinnig macht.

    Eigentlich bin ich ein sehr engagierter Lehrer, der viel an unserer Schuler macht (unter anderem bin ich SchilD-Beauftragter, arbeite in einem Arbeitskreis, leite eine Fachschaft, bin Klassenlehrer, bin Juror bei Jugend debattiert, habe einen Zertifikatskurs belegt, leite eine Chor-AG). Auch gab es über mich noch nie offzielle Beschwerden seitens der Eltern- oder Schülerschaft. Auch ist mir nie passiert, dass ich Klausuren zu spät eingereicht habe oder Ähnliches. Bei meiner letzten Revision mochte mich auch mein Schulleitwe. Vor ein paar Monaten bin ich jedoch bei meinem Schulleiter erheblich in Ungnade gefallen: Er meinte zu mir, dass ich in einer Konfliktsituation mit Schülern zu unsensibel reagiert hätte, dass ich meine "Macht" ausgepielt hätte und dass ich hätte mehr auf die Schüler eingehen sollen. Seit dem lässt er mich spüren, dass er mich nicht leiden kann - ja, das geht schnell bei uns an der Schule. Er grüßt mich zum Beispiel nicht mehr und redet nicht mehr mit mir, wenn er mich sieht. Und neulich ist mir eine organisatorische Sache durchgegangen bei der Organisation einer Klassenfahrt, weshalb ich ebenfalls rund gemacht wurde. Anonsten bin ich als recht strenger Lehrer bei uns an der Schule bekannt, was ihm wohl auch nicht passt. Mehr ist aber wirklich nicht, was man mir negativ anrechnen kann. Es liegt bei mir auch nichts Aktenkundiges vor. Mein Problem ist aber, dass mein Schulleiter unebrechnbar ist. Er erfindet auch bei anderen Kollegen Vorwürfe und zieht sich an allem hoch.

    Kaum einer kann ihn bei uns ausstehen. Bei den Abteilungsleitern und dem restlichen Schulleitungsteam habe ich übrigens ein gutes Standing genauso, wie im ganzen Kollegium. Auch gibt es genug Schüler, die mich gerne als Lehrer haben - Das weiß ich aus Evaluationen.

    Meine Frage ist nun: Könnte mein Schulleiter mir irgendwas bei der Entscheidung, ob ich für die Lebenszeiterbeamtung geeignet bin? Könnte er entscheiden, dass ich nicht geeignet bin ohne konkrete Beschwerden, die gegen mich vorliegen aber einfach nur auf Grund seines Eindrucks? Weiß einer, wie so ein Verfahren aussieht? Muss er sich dabei auch mit dem Schulleitungsteam absprechen?

    Mache mich gerade etwas verrückt.


    Liebe Grüße

  • Dein SL muss sehr gut und rechtssicher begründen können, warum er die Bewährung bzw. Eignung als nicht gegeben sieht. Das wird dann nämlich noch einmal geprüft und dann entschieden, ob das, was er vorgebracht hat ausreichend war, um deine Probezeit zu verlängern.

    Ich gehe davon aus, dass ihr in NRW, genau wie wir hier in BW, auch die Möglichkeit erhaltet, euch schriftlich zu äußern zu dem Gutachten, wenn ihr diesem nicht zustimmt. Das solltest du dann bei Bedarf natürlich nutzen, ggf. nach Beratung durch deine Gewerkschaft.


    Einfach etwas aus den Fingern saugen, nur um dir an den Karren zu fahren funktioniert in diesem Verfahren nicht. Solange es also keine tatsächlichen Gründe gibt, an deiner Bewährung bzw. Eignung zu zweifeln, musst du dir auch keine Sorgen machen. Wenn dein SL aber tatsächlich nicht mehr mit dir sprechen sollte und das mit dem dich nicht zu grüßen nicht einfach nur letztlich harmlose Momentaufnahmen sind, die du überinterpretierst, dann solltest du ganz unabhängig von dem Gutachten das Gespräch mit deiner SL suchen, um was auch immer zwischen euch steht klären zu können im Sinne einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre. Möglicherweise verschwinden deine Sorgen vor einem unfairen Gutachten auch im Rahmen dieser Klärung, weil diese sich als unbegründet herausstellen..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mach dir keine Sorgen. Es ist extrem schwer die Lebenszeitverbeamtung verwehren, solange du dir kein Dienstvergehen geleistet hast.


    Mit ziemlicher Sicherheit missinterpretierst du auch deinen SL. Er wird dir was gesagt haben, was ihm in der Situation auffiel und ansonsten vermutlich mit allem möglichen beschäftigt sein, nur nicht mit dir.

  • CDL Danke für Deine Antwort :) Ich habe schon ein klärendes Gespräch anberaumt für nächste Woche - auch wenn ich davor Respekt habe, da unser Schulleiter eine recht anstrengende Persönlichkeit hat!


    Was wären denn rechtlich tragbare Gründe, um jemanden die Verbeamtung auf Lebenszeit zu verwehren?


    LG :)

  • kodi Vielen Dank für Deine Einschätzung! Ich werde nächste Woche mit dem SL sprechen und auch noch einmal prüfen, ob mein Eindruck von ihm stimmt. Man hat ja doch immer seine eigene Perspektive, mit der man die Dinge betrachtet. Ein Dienstvergehen habe ich nicht begangen. Es sollte nichts Offizielles gegen mich vorliegen.

    Was wären denn Deiner Meinung nach Dienstvergehen, die zu einer Verwehrung der Verbeamtung führen könnten?

    • Offizieller Beitrag

    Also entweder hast Du Mist gebaut - dann wüsstest Du es vermutlich - oder Du hast keinen Mist gebaut. Dann wäre ein handfester Grund für die Nicht-Bewährung schon einmal vom Tisch.

    Worauf Du vermutlich abzielst: Die persönliche Abneigung zwischen Schulleitung und Lehrkraft kann eigentlich keine Nicht-Bewährung nach sich ziehen, denn eine solche Beurteilung müsste gut begründet werden - und zwar handfest.

    Mach Dir also nicht ins Hemd. Solche Fälle sind wirklich die absolute Ausnahme.

  • IsQuiUtitur , es gibt Beurteilungsbögen für das Verfahren. Guck da mal rein, vielleicht beruhigt dich das. Da sind eine Menge Kriterien und Tätigkeiten aufgelistet, du kannst also in Ruhe vorher schauen, auf was geachtet wird. Wenn -wider Erwarten- etwas nicht so läuft, wie erwartet, kannst du dich immer noch mit Personalrat, Gewerkschaft & co zusammensetzen. Bis dahin würde ich auf die Sachebene zurückkommen und keine Pferde scheu machen.

  • Gründe für die Nichtbewährung können z.B. mit Blick auf Fälle der Vergangenheit sein:


    -> erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten i.V.m. einer nicht absehbaren Verbesserung, die zu Zweifeln der gesundheitlichen Eignung führen

    -> deutliche Grenzüberschreitungen im schulischen Kontext

    -> Falsche Angaben zum Gesundheitsstatus bei der Einstellungsuntersuchung, die später auffliegen (können auch nach der Lebenszeitverbeamtung zur Rücknahme der Ernennung führen)

    -> (auch außerschulische) Straftaten, die zu Zweifeln an der (charakterlichen) Eignung führen

    -> Verwehrung der Mitwirkung bei der Bewährungsfeststellung (z.B. Verweigerung der Unterrichtsbesuche)


    Das waren aber alles erhebliche und gut dokumentierte Fälle, eine gewisse Abneigung zwischen SL und Lehrkraft führt jedenfalls nicht einfach so zur Nichtbewährung. Insbesondere wenn die eigene Akte "sauber" ist, gibt es da nichts zu befürchten.

  • Ich habe den Namen des Threaderstellers gegoogelt, weil ich wissen wollte, was er auf Deutsch heißt (bin davon ausgegangen, dass es ein lateinisches Sprichwort oder sowas ist).

    Und dabei auf das gestoßen:

    http://www.referendar.de/forum/viewtopic.php?t=34176

    Beschäftigt dich das Thema echt schon seit 7 Jahren, IsQuiUtitur und was ist aus der Vorstrafe geworden?

  • Ich habe den Namen des Threaderstellers gegoogelt, weil ich wissen wollte, was er auf Deutsch heißt (bin davon ausgegangen, dass es ein lateinisches Sprichwort oder sowas ist).

    Und dabei auf das gestoßen:

    http://www.referendar.de/forum/viewtopic.php?t=34176

    Beschäftigt dich das Thema echt schon seit 7 Jahren, IsQuiUtitur und was ist aus der Vorstrafe geworden?

    Das hättest du auch hier im Forum finden können, wenn du die älteren Beiträge des Users gelesen hättest ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Sehr umständlich, wieso nicht "utens" als Partizip Präsens Aktiv -> der / die Benutzende?

    *Ironie* Muss jetzt auch noch Latein gegendert werden? Linksgrüner Irrsinn!

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