Klausur mit Erwartungshorizont kopiert

  • Ich würde sie auf alle Fälle nachschreiben lassen. Irgendwann erzählt sie es irgendwem und dann bist du anfechtbar. Zurecht würde ich behaupten.

    So wie ich das verstehe, gibt es keinen handfesten Beweis dafür. Wenn die Schülerin während der Klausur damit erwischt wurde, dann ist die Sache klar. Hinterher mit hörensagen hat man eigentlich Pech gehabt. Wüsste nicht was da anfechtbar ist.


    Was ich überhaupt nicht verstehe, wieso man seinen Erwartungshorizont ausdruckt.

  • Den gibt es in NRW mit der Klausur zurück, nach dem Motto "Das wäre Ihr Preis gewesen". Schüler schauen das selbstverständlich nicht an, es macht aber Lehrern Arbeit und das ist verschmerzbar.

    Warum die Schülerin die gute Klausur anfechten sollte erschließt sich mir nicht. Selbst wenn sie es dummerweise herumerzählt, gibt es keine Beweise.

  • Also, auch auf die Gefahr hin, dass ich das wiederhole, was viele hier geschrieben haben:
    Ich würde da gar keinen großen Wirbel machen und der Schülerin mitteilen, dass ich einen Fehler gemacht habe, den ich sehr bedauere, dass sie aber selbstverständlich trotzdem nochmal schreiben muss. Darüber würde ich die Schulleitung im Vorfeld informieren (- nicht: um eine Entscheidung bitten; diese Entscheidung würde ich schon selbst fällen, aber im Sinne der Transparenz).

    Falls sie sich dagegen wehren möchte, kann sie natürlich zur Schulleitung - deswegen ja die vorherige Info an die SL, dass diese informiert ist.

    Dann würde ich eine Nachschreibeklausur konzipieren, die sehr fair und evtl. der ursprünglichen Klausur auch recht ähnlich ist.

    Solche Dinge passieren, das würde mich ärgern (- also über mich selbst -), mir aber keine schlaflosen Nächte bereiten.

  • So wie ich das verstehe, gibt es keinen handfesten Beweis dafür. Wenn die Schülerin während der Klausur damit erwischt wurde, dann ist die Sache klar. Hinterher mit hörensagen hat man eigentlich Pech gehabt. Wüsste nicht was da anfechtbar ist.

    Das entspricht ungefähr einem gefundenen Spickzettel in der Klausur, bei dem die Schülerin beteuert, dass sie ihn nicht benutzt hätte.

    Was ich überhaupt nicht verstehe, wieso man seinen Erwartungshorizont ausdruckt.

    Den kann man gut mit der korrigierten Klausur zurückgeben. Das erspart einem die Positivkorrektur und erleichtert die Transparenz.

  • Also, auch auf die Gefahr hin, dass ich das wiederhole, was viele hier geschrieben haben:


    Trotz Wiederholung, das war sehr überzeugend formuliert.

    So werde ich es wahrscheinlich machen :top:

    Man sieht aber an der regen Diskussion, dass man sich die eigene Entscheidung doch gut durchdenken muss, damit man auch vollkommen dahinter stehen kann.


    Für mich ist das Thema damit geklärt und der Beitrag kann gerne geschlossen werden.

  • Warum die Schülerin die gute Klausur anfechten sollte erschließt sich mir nicht. Selbst wenn sie es dummerweise herumerzählt, gibt es keine Beweise.

    Angefochten würde es wohl, wenn, von ihren Mitschülern!

  • ehrlich währt am längsten…? würde damit zu schulleitung oder bereichsleitung gehen, deine überlegungen schildern und gemeinsam überlegen. es wäre doch megapeinlich, wenn es mal rauskäme. oder sogar mehr als peinlich

  • würde damit zu schulleitung oder bereichsleitung gehen, deine überlegungen schildern und gemeinsam überlegen.

    Wie oben gesagt, ich bin großer Fan davon, meine eigenen Entscheidungen zu treffen - und dann die Schulleitung darüber zu informieren.

    Es gibt mir große Berufszufriedenheit, hier in der bequemen Position zu sein, einerseits eigentständig handeln zu können und gleichzeitig durch diese Transparenz auch im Zweifelsfall den Schutz der Schulleitung zu haben. Wenn der SL meine Vorgehensweise nicht gefällt, wird sie mir das sicher mitteilen und dann kann immer noch eine gemeinsame Entscheidung treffen.

  • Die Schülerin selbst wird natürlich nichts anfechten, bei uns wären das vermutlich die anderen Eltern, die dieses Kind ihrem gegenüber im Vorteil sehen. Jetzt, wo bei uns anscheinend wieder die verbindliche Grundschulempfehlung zurückkommt, sehe ich schon wieder die Szenarien vor mir.

  • Das entspricht ungefähr einem gefundenen Spickzettel in der Klausur, bei dem die Schülerin beteuert, dass sie ihn nicht benutzt hätte.

    Wohl eher einem Spickzettel. der nach der Klausur gefunden wird, wo niemand weiß, ob der benutzt wurde.


    Kannst du auch nichts machen, weil es keinerlei Beweise dafür gibt.

  • Wohl eher einem Spickzettel. der nach der Klausur gefunden wird, wo niemand weiß, ob der benutzt wurde.


    Kannst du auch nichts machen, weil es keinerlei Beweise dafür gibt.

    Das stimmt nicht, siehe Beweis des ersten Anscheins. Das gilt insbesondere dann, wenn


    Zitat von Inaj77


    Die Arbeit ist dementsprechend wesentlich besser ausgefallen als es ihrem eigenen Leistungsvermögen entspricht.

  • Doch, das stimmt, denn das die besser ausgefallen ist als die Leistung ist, ist ja auch nur eine Vermutung und kein Beweis.

    Es könnte ja gelernt worden sein für die Arbeit


    Ich gehe davon aus, dass eine Nachschreibeklausur von Schülern und Eltern angefochten wird und das zurecht.

  • Das entspricht ungefähr einem gefundenen Spickzettel in der Klausur, bei dem die Schülerin beteuert, dass sie ihn nicht benutzt hätte

    Nö, während der Klausur würd gar nichts gefunden.

  • Ich glaube, ich würde mir wirklich die Hilfe der SL holen.

    Es war ein Lehrkraft-Fehler, der Auswirkungen haben kann. Den Fehler zugeben (da reißt doch keiner Köppe ab) und fragen, wie weiter zu handeln ist.

    Dann sitzt die Verantwortung über die Folgen nicht alleine bei dir.


    Ich fände ein Gespräch mit SL und der Schülerin am besten, in dem klar gesagt wird: "ICH habe den Fehler gemacht, aber du konntest womöglich davon profitieren, was nicht fair allen anderen gegenüber wäre und aufgeklärt werden muss." Wenn die Schülerin geguckt hat und das ehrlich zugibt, vielleicht die Möglichkeit geben, später in ruhigem Umfeld ein paar Fragen mündlich zu beantworten und ihr dann die nettere Note zu geben, sollte sie zwischen zwei Noten stehen, damit es nicht zu ihrem Nachteil ist. Es ist zwar nicht toll, dass sie das dann nicht gemeldet hat, aber bei dann hat jede/r von euch einen Fehler gemacht und man schafft das aus der Welt. Wenn die Schülerin drauf beharrt, nicht geschaut zu haben, einfach mündlich antesten (im Beisein der SL), gleiches Themengebiet, aber andere Fragen. Begründung: wir sichern deine Behauptung offiziell ab, das müssen wir, um Ungleichbehandlung auszuschließen. Wenn sie das schafft, bleibt die Note, wenn nicht, steht ab da der Spick-Vorwurf (vor allem ohne ehrliche Aufklärung) im Raum und es wird ein Nachschreibetermin angesetzt.


    Wäre so mein Vorgehen, glaube ich.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Meiner Ansicht nach geht es hier weniger um deine Schülerin, sondern um dich. Man könnte dir eventuell vorwerfen, du hättest deiner Schülerin durch Abgabe eines unzulässigen Hilfsmittels absichtlich Vorteile verschafft. Deshalb ist es hauptsächlich in deinem Interesse, einen solchen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen. Aus diesem Grund würde ich in jedem Fall die Schulleitung mit ins Boot holen und mir dieser die Lösungsmöglichkeiten diskutieren - diese könnten auch darin bestehen, dass die Klausur nicht wiederholt wird. Das Entscheidende ist aber meiner Meinung nach ein transparenter Prozess.

  • Doch, das stimmt, denn das die besser ausgefallen ist als die Leistung ist, ist ja auch nur eine Vermutung und kein Beweis.

    Es könnte ja gelernt worden sein für die Arbeit


    Ich gehe davon aus, dass eine Nachschreibeklausur von Schülern und Eltern angefochten wird und das zurecht.

    Das Prinzip des Anscheinsbeweises ist dir geläufig?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja und ist hier nicht anwendbar, weil die Unschuldsvermutung bleibt und solange ich gar nicht auch nur glaubhaft machen kann, dass der Erwartungshorizont genutzt wurde (was ich hier ja nicht kann), kann das nicht greifen.
    Dazu müsste ich dann mindestens die Schülerin die Themen abfragen o.ä., denn auch das das nicht ihrer Fähigkeit entspricht nehme ich ja nur an und habe aktuell keinen Beweis für.


    Wie ich ja oben schon angeführt habe.


    Beim Anscheinsbeweis wäre ja ein doppelter Anscheinsbeweis genutzt, nämlich der zur Nutzung und der zum Wissen.

  • Und ich würde aufpassen, den kann man nämlich auch wunderbar umdrehen und gegen den Lehrer verwenden. (er wollte ihr absichtlich schaden und hat das deshalb mit reingelegt z.B.)

    Übrigens ist natürlich das Anfechten dann genau damit relativ einfach für die Schülerin, wenn sie eben das notwendige Wissen beherrscht.

    Aber egal wie, es gibt für den Lehrer einiges an Stress.

    Also ich würde auch eher die Schulleitung mit ins Boot holen.

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