STELLA - NRW Bewerbung auf eine A14-Tätigkeit am BK...

  • Wenn ich mich recht erinnere, wurde mir gesagt, dass sogar 2 Punkte für A15 reichen? Kann aber auch sein das ich zu dem Zeitpunkt schon im Delirium war,

    Bestenauslese. Wenn du mit zwei Punkten der Beste bist, wirst du wohl zumindest die Aufgabe für neun Monate zur Erprobung übertragen bekommen... aber gibt's das wirklich, dass sich jemand mit zwei Punkten durchsetzt?

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Bestenauslese. Wenn du mit zwei Punkten der Beste bist, wirst du wohl zumindest die Aufgabe für neun Monate zur Erprobung übertragen bekommen... aber gibt's das wirklich, dass sich jemand mit zwei Punkten durchsetzt?

    Ohne weitere Bewerber reicht das doch aus.

  • Muss man nicht mit "übertrifft die Anforderungen" = 4 Punkte in allen Kategorien bewertet sein? Oder ist das nur ein Lehrerzimmergerücht? Ich habs noch nie irgendwo gelesen, aber vielleicht jemand anderes.

    • Offizieller Beitrag

    Muss man nicht mit "übertrifft die Anforderungen" = 4 Punkte in allen Kategorien bewertet sein? Oder ist das nur ein Lehrerzimmergerücht? Ich habs noch nie irgendwo gelesen, aber vielleicht jemand anderes.

    Das ist bei Bewerbungen auf Schulleitungsstellen der Fall und steht so im Ausschreibungstext - dabei bezieht man sich auf das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens.

    Bei allen anderen Ausschreibungen sind keine Mindestbewertungen aufgeführt. Ob man mit zwei von fünf Punkten jedoch für das angestrebte Amt geeignet ist, darf zumindest in Teilen bezweifelt werden.

  • Guten Abend nochmals, ich möchte kurz das Thema nochmals aufgreifen. Und zwar wie schaut es denn aus, rein von der Vorgehensweise für eine A14-Stelle an einer "fremden Schule". Ich nehme Kontakt mit dem SL auf, versende meine Bewerbung als A13er und dann werde ich, wenn es gut läuft, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
    Kann daraus dann erstmal eine kommissarische A14-Aufgabenstelle entstehen? Da z. B. für Stellen, welche ausgeschrieben sind, der Zeitrahmen "schnellstmöglich" angegeben ist und dann wohl die Revision an der neuen Schule geschehen würde.

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Gute Nacht und viele Grüße :top:

  • Kann ich mir so gar nicht vorstellen, dass es so abläuft. Die Beurteilung wird an deiner aktuellen Dienststelle gemacht und dann entscheidet die Schulaufsicht oder evtl. bei selbstständigen Schulen die jeweilige SL. Zumindest ist es bei uns so. Würde mich wundern, wenn es in NRW grundsätzlich anders wäre.

  • Es ist genau so, wie s3g4 sagt. Bewerbung an Bezirksregierung (formlos), Beurteilung durch deine SL, (lange) warten, dann zum Halbjahr oder Schuljahr die Schule wechseln.


    Fun fact: Ich befinde mich gerade in einem Verfahren, das im Dezember 2023 begonnen hat. Revisionstermin ist jetzt Dezember 2024. Zeitpunkt der Besetzung laut Ausschreibung? Schnellstmöglich! 😁

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  • Ich befinde mich gerade in einem Verfahren, das im Dezember 2023 begonnen hat. Revisionstermin ist jetzt Dezember 2024. Zeitpunkt der Besetzung laut Ausschreibung? Schnellstmöglich!

    Ach du liebe Güte. Woran hakt es denn?

  • Ach du liebe Güte. Woran hakt es denn?

    Passierschein A38...

    Im Ernst, ich weiß es nicht genau, aber ich glaube, die Vielzahl an Bewerbungen trägt nicht zur Beschleunigung bei...

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  • Danke für die zahlreichen Nachrichten!

    Das klingt wirklich sehr langwierig und kompliziert :(


    Wie schaut es aus, wenn aus gesundheitlichen Gründen, samt ärztlichem Gutachten, die Schule - Entfernung o.ä. - nicht "zumutbar" ist.

    Ist da das Prozedere auch im Hinblick auf eine "einfache Versetzung" ohne Beförderungsstelle schneller bzw. kann dies ebenso abgelehnt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Passierschein A38...

    Im Ernst, ich weiß es nicht genau, aber ich glaube, die Vielzahl an Bewerbungen trägt nicht zur Beschleunigung bei...

    Falls es die BR Köln sein sollte, liegt es am Personalengpass in Dezernat 47... Das ist hinlänglich berüchtigt für längere Wartezeiten.

  • Wie schaut es aus, wenn aus gesundheitlichen Gründen, samt ärztlichem Gutachten, die Schule - Entfernung o.ä. - nicht "zumutbar" ist.

    Ist da das Prozedere auch im Hinblick auf eine "einfache Versetzung" ohne Beförderungsstelle schneller bzw. kann dies ebenso abgelehnt werden?

    Ob das Verfahren schneller wird vermag ich für NRW nicht zu sagen, damit du aber hoffentlich nicht abgewiesen wirst am Ende solltest du diese gesundheitlichen Gründe mit der Schwerbehindertevertretung oder dem Personalrat besprechen. Diese können dich nicht nur beraten zum Verfahren oder ob dein ärztliches Attest ausreichend darlegt warum eine Versetzung erforderlich ist, sondern dein Anliegen auch unterstützen, wenn sie dafür benötigte Hintergründe kennen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ob das Verfahren schneller wird vermag ich für NRW nicht zu sagen, damit du aber hoffentlich nicht abgewiesen wirst am Ende solltest du diese gesundheitlichen Gründe mit der Schwerbehindertevertretung oder dem Personalrat besprechen. Diese können dich nicht nur beraten zum Verfahren oder ob dein ärztliches Attest ausreichend darlegt warum eine Versetzung erforderlich ist, sondern dein Anliegen auch unterstützen, wenn sie dafür benötigte Hintergründe kennen.

    Danke vielmals - ein wertvoller Hinweis! :gruss:

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