PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Danke für eure Antworten.

    Ich werde vermutlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und/oder das Beschwerdemanagement kontaktieren, dies aber in vorheriger Absprache mit meinem Anwalt in einigen Tagen.

    In der E-Mail gestern wurde auf das amtsärztliche Gutachten mit dem Originaldatum verwiesen. Dieses liegt mir vor, da ich es 6 Wochen nach dem Termin beim Gesundheitsamt angefordert habe. Ich bin mir nicht sicher, ob man im Nachhinein ein Gutachten abändern, das Ausstellungsdatum aber belassen darf.

    Übermorgen habe ich einen Termin bei meinem "Vitamin B", durch den/die/das ich den Termin überhaupt schon bekommen habe und frage dort nach, ob das Gutachten im Nachhinein verändert wurde.

    Eine Versetzung innerhalb meiner Schulform Gesamtschule wurde mir seit Oktober nicht angeboten. Es heißt immer starr, dass ich an meine Schule zurückkehren soll.

    Es kann gut sein, dass die umliegenden Gymnasien voll besetzt sind. Sie hatten jedoch mehrere Stellen regulär für August ausgeschrieben.

    In einer Gewerkschaft bin ich nicht. Mein Personalrat hat bisher leider nichts gebracht und mich geghostet, sodass ich nicht glaube, dort viel Unterstützung bekommen zu können.

    Ich bin bzw wäre seit Oktober sofort dienstfähig, wenn ich versetzt würde. Das weiß die Bezirksregierung. Ob die mich nach all dem einfach gegen meinen Willen und unterstützende Atteste von mehreren Ärztinnen in den Ruhestand schicken können, bezweifle ich.

    Es kann gut sein, dass man keinen Präzedenzfall schaffen möchte. Mir wurde beim BEM-Gespräch ja auch gesagt, dass eingereichte Atteste grundsätzlich nicht gelesen werden. Das selbst angeforderte amtsärztliche Gutachten sollte man aber mal lesen.


    Ich habe auch schon überlegt, mich aus dem Dienst entlassen zu lassen und mir selbst eine neue Schule zu suchen. Da ich durch den Dienstunfall aber eine psychische Krankheit in meiner Krankenakte stehen habe, würde ich bestimmt nicht mehr neu verbeamtet. Daher ist dieser einfachere Weg für mich nicht möglich. Vorher wäre es problemlos möglich gewesen, da ich topfit war und in meiner Krankenakte (die mir in Papierform vorliegt) nur Erkältungen/Infekte standen.

  • In einer weiteren E-Mail teilte mir die BezReg gerade mit, dass das amtsärztliche Gutachten nur eine Empfehlung sei und sie diesem nicht folgen müssten. Auch gäbe es "Versetzungen aus dienstlichen Grund" nicht.

    Sollte ich die Wiedereingliederung nicht bis Oktober an meiner Stammschule beginnen, wird die Sachbearbeiterin ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand einleiten.

    Ich betraue nun meinen Anwalt mit der Auseinandersetzung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Emerald (8. Juli 2025 10:39) aus folgendem Grund: *dienstlichem

  • Ich bin nur schockiert!
    Ich hoffe, wir lesen irgendwann deinen Fall in der Presse als Erfolg gegen die Willkür vom Dienstherr, der seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. (Natürlich hoffe ich, dass es für dich auch auf diplomatischem Wege gut ausgeht).

    Aber eyh, ich frage mich, ob die Mail (schriftlich!) nicht für dich sehr hilfreich sein kann (wird).

  • Das ist jetzt endgültig eine Sache für den Anwalt.🤷

    Da Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Würde ich zeitgleich darüber nachdenken im Fall des Falles auch ein e Schadensersatzklage einzureichen. Lass Dich auch in dieser Richtung beraten

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Natürlich hoffe ich, dass es für dich auch auf diplomatischem Wege gut ausgeht).

    Nach dem letzten Schreiben ist Krieg angesagt. Die Diplomatie ist bereits gescheitert. Da würde ich jetzt auch keine Energie mehr drauf verwenden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das glaube ich ebenfalls.

    Vermutlich gibt es aber keine verbindlichen Vorgaben, inwiefern amtsärztlichen Gutachten entsprochen werden muss/kann/soll. Das sind juristisch gesehen ja Unterschiede.

    Und ob der Maßnahmenplan des BEM-Gesprächs für beide Seiten rechtlich bindend ist, weiß ich auch nicht. Damit muss sich mein Anwalt befassen.

  • Sowohl die Nichteinhaltung des Maßnahmenplans wie auch die Missachtung der amtsärztlichen Empfehlungen werden für das Gericht harte Kriterien darstellen. Insofern Ohren steif und durch und ansonsten das Leben genießen und erst Mal nicht weiter drüber nachdenken.

    Ich weiß, ich habe gut reden. Aber Versuch es zumindest

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hinweis auf einen weiteren möglichen formalen Fehler:

    Hat der AA sich auch zur Einsatzfähigkeit einer anderweitigen Verwendung geäußert?Wenn nein warum nicht? Vor einer zur Ruhesetzung hat die Behörde umfassend zu prüfen, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist. Unterbleibt dies, sehe ich einen Verfahrensfehler. Das wäre dann Numeri drei

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich bin auch schokiert wie man mit dir umgeht. Es ist ja ein Unterschied zwischen: "Mir gefällt es an einer Schule nicht und ich möchte mit Macht eine Versetzung durchbekommen" und deinem Fall (der ja so nicht all zu oft auftreten sollte). Ich hoffe, dass der Anwalt dir helfen kann und sich gegen die Willkür der Behörde durchsetzen kann.

  • Dein Anwalt wird dir vermutlich leider sagen, dass dein Dienstherr ärztliche Gutachten zwar würdigen muss (was mit der Nennung des Datums geschehen ist), aber zu einer eigenen Einschätzung kommt - die Gutachten sind nicht bindend, auch amtsärztliche Gutachten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Behörde die Klärung einer bestimmten medizinischen Sachfrage in Auftrag gegeben hat. Für das Verwaltungsgericht gilt das natürlich erst recht. Über die Dienstfähigkeit entscheidet dein Dienstherr, nicht ein Arzt. Du kannst zwar Widerspruch einlegen und ggf. klagen, deine Bezüge werden aber trotzdem direkt nach der Mitteilung der vorzeitigen Zurruhesetzung herabgesetzt. Die Chancen, dass das Verwaltungsgericht dem Dienstherrn widerspricht, sind wohl nicht groß. Wenn du definitiv nicht mehr an deiner Schule arbeiten kannst, könntest du versuchen, auf Zeit zu spielen, um deine vollen Dienstbezüge möglichst lange zu bekommen, also zusagen und weitersehen. Das ist absolut übel. Aber besser, du stellst dich darauf ein. Es tut mir sehr leid!! Wenn ich falsch läge, würde es mich freuen.

  • Dein Fall ist unglaublich komplex, schon alleine weil deine Ansprüche im Falle einer vorzeitigen Pensionierung ganz anders sind, wenn die Ursache nachweislich auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, das muss aber alles unterwegs rechtssicher begleitet werden. Ich würde mir wirkliche jeden Schritt vom Rechtsanwalt abnehmen lassen. Die Falle liegt darin, dass du auf bestimmte Dinge emotional reagierst und dann das Gefühl hast, auf irgend eine Email oder ein Schrieben direkt reagieren zu müssen, weil darin irgendetwas steht, was dich ärgert und das du keinen Tag so stehen lassen möchtest. Das musst du dir verkneifen, mit einer unbedachten Mail kannst du viel Schaden für dich selber anrichten. Teile dem Dienstherren am besten mit, dass du den Vorgang an den Rechtsanwalt abgegeben hast und alle weiteren diesbezüglichen Schreiben direkt an ihn zu richten sind und halt dich dann unbedingt auch selber daran.

  • Möglicherweise ist es aussichtsreicher, sich auf die Anerkennung des qualifizierten Dienstunfalls zu fokussieren und einen höheren Ruhegehaltssatz zu erstreiten. Arbeiten als angestellte Lehrerin könntest du ja trotzdem, dein Gehalt würde zwar mit der Pension verrechnet, die hättest du aber sicher, auch wenn du vielleicht doch nicht mehr dauerhaft einsatzfähig wärst. Eventuell würdest du auch reaktiviert, was dir ja aber nur recht wäre.

  • Das Problem ist, dass man als juristischer Laie keine Ahnung hat, was zu was führt, welches Verhalten welche Folgen hat. Das sieht man zum Beispiel an dem erwähnten Datum und welche Aussagekraft das Gutachten eigentlich hat, wie du es erklärt hast, Ratatouille.

    Ich wäre mir auch nicht so sicher, dass die Wiedereingliederung so easy ablaufen wird, selbst wenn die Behörde dich versetzen sollte. Wenn du eine PTBS hast, die nicht erfolgreich behandelt wurde, triggern dich möglicherweise in einer anderen Schule bestimmte Situationen, Geräusche etwa unvermittelt und dann wirst du Probleme haben, weiterzuarbeiten. Das kann in jeder Schulart der Fall sein. Natürlich kannst du auch damit wiederum lernen, zurechtzukommen, aber die Behörde sieht ja erst mal nur deinen Fall auf Papier und einem Stapel mit anderen Beamt*innen und ihren Krankheitsgeschichte und muss eine Entscheidung aus ihren Motiven heraus treffen.

    Ich wünsche dir einen guten Anwalt und würde Moebius' Rat folgen, unternimm möglichst nichts mehr aus "gesundem Menschenverstand" heraus, der kann einen in juristischen Auseinandersetzungen wo ganz anders hinführen.

  • Es gibt durchaus Situationen, in denen aufgrund einer wie auch immer gearteten Erkrankung in Verbindung mit einer eskalierten Konfliktsituation zwischen einer Lehrkraft und der Schulleitung die zuständigen DezernentInnen Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung (und einer dann erfolgten Versetzung) vornehmen.

    Dann wäre nicht das Personaldezernat sondern der/die schulfachliche DezernentIn zuständig - und er/sie bekommt das im Zweifelsfall auch durchgesetzt. Anekdotische Evidenz, aber dennoch.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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