PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Und du musst auch nicht den "Dienstherr" verteidigen, es geht hier nicht um einen Pausenhofstreit, bei dem man beide Sichtweisen berücksichtigen muss und den Dienstherrn fragt, wie er sich gerade fühlt. Es geht um Kriterien, welche Gründe zur Versetzung führen müss(t)en.

    Ich muss niemanden verteidigen. Ich versuche die Problematik darzustellen.

    ... was behandelnde Ärzte und Amtsarzt empfehlen ... unzweifelhaft schwerwiegende ... zwei Dienstherrn an mangelnder Fürsorgepflicht zeigen ...

    Letztlich wird in beiden Fällen ein Verwaltungsgericht die Beachtung derselben anordnen . Eine zusätzliche Belastung, die vermeidbar wäre, und Monate, während der zwei Lehrkräfte fürs Nicht - Arbeiten bezahlt werden, statt sie angemessen einzusetzen. Leider sitzen in der Verwaltung aber offenkundig zu viele Menschen, die wie du Empathie und Anstand als weitere Sachposten verwalten, statt diese einfach zu leben.

    Also erstmal sind das keineswegs Fakten, sondern am Ende deine Sicht der Dinge. Wenn es sicher ist, dass ein Verwaltungsgericht dir Recht gibt, dann solltest Du schleunigst eine Klage einreichen.

    Genauso wenig wie ich deine Situation einschätzen kann, wirst Du kaum einschätzen können, ob ich im Reallife ein emphatischer Mensch bin.

    Du hast eine Sicht der Dinge. Ich habe andere Argumente eingebracht. Wenn das nicht gewünscht ist, habe ich den Thread falsch verstanden. Letztlich gibt es dann auch wenig zu diskutieren. Der Fall ist klar. Die Rechtslage ist klar. Also gibt nach deinen Worten nur einzelne Sachbearbeiter, die anscheinend die Rechtslage nicht verstehen. Dann beschwert man sich über diese oder reicht eine Klage ein.

  • Also erstmal sind das keineswegs Fakten, sondern am Ende deine Sicht der Dinge. Wenn es sicher ist, dass ein Verwaltungsgericht dir Recht gibt, dann solltest Du schleunigst eine Klage einreichen.

    Das ist nicht nur meine Sicht der Dinge, sondern das, was Ärzte und Amtsarzt festgestellt haben, was Anwälte ebenso beurteilen, weshalb auch sämtliche erforderlichen rechtlichen Schritte laufen. Dummerweise dauern Verwaltungsgerichtsverfahren immer eine gewisse Zeit.

    Das scheinen aber nicht die Art Fakten zu sein, die dich empathisch reagieren lassen. Dennoch gebe ich gerne mal Bescheid, wenn zumindest der erste Teil - das Eilverfahren - gelaufen ist. Vielleicht hilft das ja deiner Empathie auf die Sprünge.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Kritik am Dienstherr ist doch, dass er nicht einfach einer Versetzung zustimmt. Und (ein) Grund dafür ist, dass es wahrscheinlich zu viele Lehrkräfte gibt, die dann auf einer Versetzung bestehen würden.

    Es geht mMn gar nicht darum, dass mein Dienstherr einfach einer Versetzung zustimmen soll. Er ignoriert jedoch alle eingereichten Atteste von verschiedenen Ärztinnen. Ebenso die Vereinbarungen des BEM-Gesprächs, ein amtsärztliches Gutachten, die Gesetzeslage und meine zahlreichen Briefe/Kontaktaufnahmen.

    Selbstverständlich ist in diesem Fall der einzige Weg, sein (mein) Recht einzuklagen. Das dauert nur leider lange.

  • Wie gesagt, wenn die Rechtslage wirklich so eindeutig ist, braucht es doch keine Diskussion. Dann muss sich der Dienstherr daran halten.

    Ich würde aber nicht unbedingt, das was der eigene Anwalt sagt gleich als Rechtslage sehen. Am Ende entscheidet ein Gericht und in den wenigsten Fällen ist es wirklich so eindeutig.

  • Und (ein) Grund dafür ist, dass es wahrscheinlich zu viele Lehrkräfte gibt, die dann auf einer Versetzung bestehen würden.

    Ernsthaft jetzt? Das kann doch kein Grund sein, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt! Wenn es viele LoL gibt, die aufgrund von krank machenden Bedingungen auf Versetzungen bestehen, dann muss der Dienstherr die Bedingungen ändern und nicht die Versetzung durch Untätigkeit verhindern!

  • Ernsthaft jetzt? Das kann doch kein Grund sein, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt! Wenn es viele LoL gibt, die aufgrund von krank machenden Bedingungen auf Versetzungen bestehen, dann muss der Dienstherr die Bedingungen ändern und nicht die Versetzung durch Untätigkeit verhindern!

    Ok, doofe Frage: Wie kann man die Bedingungen realistisch verändern?

  • Ok, doofe Frage: Wie kann man die Bedingungen realistisch verändern?

    In manchen Fällen eben durch Versetzung. Wenn z.b. das Vertrauensverhältnis zwischen SL und Lehrkraft nachhaltig so geschädigt ist, dass man von einer Zerrütung spricht, dann werden auch Meditationen an der Situation nicht wesentlich etwas ändern. Da auch die Schuldfrage für die Zerrüttung meist nur eindeutig zu bestimmen ist, ist die Schaffung einer Distanz zwischen den Streitvögeln die einzig verbleibende Möglichkeit. Ohne eine Versetzung bleibt der Beamte dienstunfähig. Ihn ohne Versetzung in den Ruhestand zu versetzen wäre eine optimale Voraussetzung für ein verwaltungsrechtlichen Klageverfahren. Und hier dürfte es der Dienststelle verdammt schwer fallen dem Gericht glaubhaft zu vermitteln, wieso eine Umsetzung nicht möglich ist

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In manchen Fällen eben durch Versetzung.

    Eher in den seltensten Fällen. Es geht doch meistens eher in Richtung Brennpunktschule. Also wie schaffe ich realistisch gute Arbeitsbedingungen an Brennpunktschulen. Was soll das Land machen, damit auch diese Lehrkräfte zum nächsten Schuljahr glücklich sind?

  • Eher in den seltensten Fällen. Es geht doch meistens eher in Richtung Brennpunktschule. Also wie schaffe ich realistisch gute Arbeitsbedingungen an Brennpunktschulen. Was soll das Land machen, damit auch diese Lehrkräfte zum nächsten Schuljahr glücklich sind?

    Häh? Fragst Du das hier ernsthaft?

    Mehr Personal, verschiedene Professionen, kleinere Klassen, eine Schulleitung, die hinter den Lehrkräften steht, angemessene Ausstattung...

  • Vor allem müssten Schüler, die Straftaten gegen Mitschüler oder Schulpersonal begehen, sofort und konsequent von der Schule entfernt werden können. Dass das nicht so einfach geht, ist meines Erachtens ein großes Problem.

  • Vor allem müssten Schüler, die Straftaten gegen Mitschüler oder Schulpersonal begehen, sofort und konsequent von der Schule entfernt werden können. Dass das nicht so einfach geht, ist meines Erachtens ein großes Problem.

    Das ginge durchaus, nur hat die Schulleitung im vorliegenden Fall ganz offensichtlich versagt. Kein befristeter Schulausschluss, nicht mal eine Versetzung in eine andere Klasse und das ist eine Sauerei.

    Aber es geht ja nach oben weiter, wie im anderen Thread beschrieben: Mobbing wird in der Behörde mit "klärt das mal unter euch" abgetan und die Leute wieder ins Desaster geschickt.

    Es sind nicht die Schüler*innen, die einen in den Wahnsinn treiben, sondern Mangel an Kapazitäten für zum Beispiel Therapieplätze und unfähige Leute in Führungspositionen.

  • Mehr Personal, verschiedene Professionen, kleinere Klassen, eine Schulleitung, die hinter den Lehrkräften steht, angemessene Ausstattung...

    So der berechtigte Wunsch. Nun gibt es aber gerade in den Brennpunkten Schulen die eine Ausstattungsquoten von unter 80% haben. Es will aber keiner hin und wenn ich da kleinere Klassen mache, benötige ich noch mehr Lehrkräfte die ich nicht habe. Es ist ja nicht so, als würden diese Schulen die Stellen nicht ausschreiben. Die laufen nur leer. U d dennoch, wenn eine LK dadurch so krank wird, dass ich sie dort nicht mehr einsetzen kann, dann ist ein Einsatz an eine weniger problematische Schule der bessere Weg als ganz auf die Lehrkraft zu verzichten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wer nach einem Polizeieinsatz aufgrund Amokdrohungen den Schüler weiterhin unbehelligt in der Klasse sitzen und die Kollegin über die Klinge springen lässt, ist ein armes Würstchen.

    Edit: in jedem Bundesland.

    Und wer dann im Nachhinein die betroffene Kollegin öffentlich dafür kritisiert, die anderen KuK durch eine Amokmeldung verunsichert zu haben, ist mMn nicht tragbar.

  • Ich würde aber nicht unbedingt, das was der eigene Anwalt sagt gleich als Rechtslage sehen.

    Das ist ja nun Mansplaining. Als ob ich nicht vorher selber nachgelesen - und die Bezirksregierung auf die Rechtslage mit Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen hingewiesen - hätte. :autsch:

  • Die Erfahrung lehrt: die Bezirksregierungen reizen gerne Rahmen aus, mit Sicherheit werden sie aber den Präzedenzfall scheuen. Daher ist zu vermuten, dass es, bevor es zum Gerichtsverfahren kommt, eine Versetzung kommt.

  • Leider (besser: Gott sei Dank) sind wir als Schulen an Recht und Gesetz gebunden!

    Vielleicht ht die SL von Emerald ja sauber gearbeitet und es ist aufgrund der Umstände rechtlich nicht mehr als die Androhung der Versetzung in eine andere Lerngruppe drin gewesen?

    Hier wird immer wieder vergessen, dass wir immer nur die Sicht Person auf die Dinge kennen und ihre Schilderungen.

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