@Plattenspieler "Sollte?!" Da ist man sich doch einig. Lies nochmal die letzten 3 Seiten genau, die Diskussion war schon weiter.
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Danke für die Ehrlichkeit, primarballerina
Bitte, bitte.

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gehört, die Kosten und besteht die Möglichkeit, dass durch diese Übernahme andere, in der Satzung festgehaltene, Zwecke als nachrangig behandelt werden…dann ist das Vorteilsnahme.
Wenn der Förderverein der Schule Geld gibt, ginge ich zunächst davon aus, dass er das in Übereinstimmung mit der eigenen Satzung tut.
Ich sehe den Unterschied nicht, dass der Förderverein der Schule etwas geben darf. Nur wenn es für Klassenfahrten ist, ist es eine Straftat. Da habe ich einen Knoten im Kopf, den ich nicht aufgelöst bekomme.
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- Offizieller Beitrag
O. Meier, ja, das hast du.
Der Förderverein darf Zuschüsse zu Klassenfahrten geben - zu den Kosten der Kinder.
Er darf aber nicht die Lehrer finanzieren. Das konkrete Finanzieren von Lehrern ist nicht die Aufgabe des Fördervereins.
(Steht hier jetzt auch schon mehrmals.)
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- Offizieller Beitrag
Hab ich einen Knick oder ein Förderverein darf machen, was er will, solange es durch seine Satzung (die man ändern kann) abgedeckt ist?
Ob die Lehrkraft, zumal vielleicht verbeamtet, Geld annehmen darf, ist dann eine unabhängige Geschichte... -
O. Meier, ja, das hast du.
Der Förderverein darf Zuschüsse zu Klassenfahrten geben - zu den Kosten der Kinder.
Er darf aber nicht die Lehrer finanzieren. Das konkrete Finanzieren von Lehrern ist nicht die Aufgabe des Fördervereins.
(Steht hier jetzt auch schon mehrmals.)
Er darf auch einzelne Kinder nicht fördern, nur gesamte Veranstaltungen. Wird von den meisten FV nicht so gehandhabt, ist aber wohl so.
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Ich habe im Ref in Schulrecht eingeschärft bekommen, dass wir niemals Schenkungen über 5 Euro annehmen düften. Da geht es für mich nicht zusammen, wenn ich vom Föderverein 400 Euro für eine Fahrt bekomme.
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Ich habe im Ref in Schulrecht eingeschärft bekommen, dass wir niemals Schenkungen über 5 Euro annehmen düften. Da geht es für mich nicht zusammen, wenn ich vom Föderverein 400 Euro für eine Fahrt bekomme.
Du bekommst die ja gar nicht. Der Förderverein ersetzt das, was eigentlich das Land zahlt.
Sonst dürfte der Förderverein in der Konsequenz nichts zahlen, was über 5 Euro kostet.
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Er darf auch einzelne Kinder nicht fördern, nur gesamte Veranstaltungen.
Erstens, auf welcher Rechtsgrundlage? Zweitens, wenn er die Fahrtkosten der Lehrkraft übernimmt, fördert er die gesamte Veranstaltung.
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Er darf auch einzelne Kinder nicht fördern, nur gesamte Veranstaltungen. Wird von den meisten FV nicht so gehandhabt, ist aber wohl so.
Natürlich darf er das. Wir machen das öfters, wenn einzelne nicht über die finanziellen Mittel für eine Mitfahrt verfügen, dann übernehmen wir einen Teil der Kosten. Das ist auch in der Vereinssatzung festgelegt.
Wir vergeben auch zinslose Darlehn an Studierende oder Schüler in Nöten.
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Ja klar bekomme ich die persönlich. Ich bekomme meine Auslagen für die Reisekosten ersetzt. Es ist eben kein Zuschuss, der allen Teilnehmern der Reise zugute kommt.
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Natürlich darf er das. Wir machen das öfters, wenn einzelne nicht über die finanziellen Mittel für eine Mitfahrt verfügen, dann übernehmen wir einen Teil der Kosten. Das ist auch in der Vereinssatzung festgelegt.
Wir vergeben auch zinslose Darlehn an Studierende oder Schüler in Nöten.
Ok, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ein FV kann im begründeten (Ausnahme-) Fall einzelne Schülerinnen unterstützen, z.B. mit einem Förderungsbetrag mit angemessener Eigenbeteiligung.
Ein Einzeiler mit "wir haben kein Geld" kann nicht zur Übernahme der Gesamtkosten führen. Genausowenig können imho sämtliche Fahrtkosten für einzeln Lehrpersonen übernommen werden. Ein Programmpunkt des Naturpädagogischen Erlebnistages natürlich aber schon, weil davon die Gesamtheit profitiert.
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Erstens, auf welcher Rechtsgrundlage? Zweitens, wenn er die Fahrtkosten der Lehrkraft übernimmt, fördert er die gesamte Veranstaltung.
siehe meine antwort an s3g4
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Ok, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ein FV kann im begründeten (Ausnahme-) Fall einzelne Schülerinnen unterstützen, z.B. mit einem Förderungsbetrag mit angemessener Eigenbeteiligung.
Ein Einzeiler mit "wir haben kein Geld" kann nicht zur Übernahme der Gesamtkosten führen. Genausowenig können imho sämtliche Fahrtkosten für einzeln Lehrpersonen übernommen werden.
Das scheint mir das Vorgehen in einem spezifischen Förderverein zu sein. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Übernahme bestimmter Kosten durch den Förderverein rechtswidrig sei oder gar eine Straftat darstelle, vermag ich hieraus nicht zu erkennen.
Vielmehr dünkt mir, dass hier mal wieder juristische Klappentextbildung, Flur-Kolportagen und "Also, bei uns ist das so." munter durcheinanderspringen. Da hier explizit die These einer Straftat erhoben wurde, halte ich es für angebracht, das zu sortieren.
Andersherum möchte ich anmerken, dass auch nur der geringste Verdacht, dass mit der Annahme des Geldes etwas nicht sauber sein könnte, reicht, um gründlich die Finger davon zu lassen.
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Ein FV kann im begründeten (Ausnahme-) Fall einzelne Schülerinnen unterstützen, z.B. mit einem Förderungsbetrag mit angemessener Eigenbeteiligung.
Das kommt auf die Satzung drauf an, unser kann und darf dies nicht, der würde damit die Gemeinnützigkeit riskieren.
Das scheint mir das Vorgehen in einem spezifischen Förderverein zu sein. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Übernahme bestimmter Kosten durch den Förderverein rechtswidrig sei oder gar eine Straftat darstelle, vermag ich hieraus nicht zu erkennen.
Hat ja in Berlin viele Diskussionen gegeben und in der Regel ist der Satzungszweck der Schulfördervereine so, dass genau das nicht möglich ist und damit der Förderverein seine Gemeinnützigkeit verlieren kann.
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Das kommt auf die Satzung drauf an, unser kann und darf dies nicht, der würde damit die Gemeinnützigkeit riskieren.
Hat ja in Berlin viele Diskussionen gegeben und in der Regel ist der Satzungszweck der Schulfördervereine so, dass genau das nicht möglich ist und damit der Förderverein seine Gemeinnützigkeit verlieren kann.
Ja, die begrenzte Förderung mit Eigenanteil ist auch in NRW das Maximum. Genau um die Gemeinnützigkeit geht es. Da der FV z.B. bei uns niemals (!) alle Fahrten aller Lehrkräfte zahlen könnte, selbst wenn man für diesen Fall eine Gemeinnützigkeit konstruieren würde, ist der Vorschlag, so Kosten zu finanzieren einfach nur unangemessen.
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Das scheint mir das Vorgehen in einem spezifischen Förderverein zu sein.
Nein.
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Nein.
Doch, die meisten dürfen nicht mal das. Da hat er schon Recht, auch wenn er es wohl andersrum meinte

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Nein.
Und auf welcher Rechtsgrundlage handeln bundesweit alle Fördervereine so?
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Genau um die Gemeinnützigkeit geht es. Da der FV z.B. bei uns niemals (!) alle Fahrten aller Lehrkräfte zahlen könnte, selbst wenn man für diesen Fall eine Gemeinnützigkeit konstruieren würde, ist der Vorschlag, so Kosten zu finanzieren einfach nur unangemessen.
Mag sein. Ich sehe aber immer noch nicht, inwiefern hier eine Vorteilsannahme vorliegt.
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