Tödlicher Schwimmunfall ist fahrlässige Tötung- wie bewertet ihr das Urteil?

  • Was ist unverständlich daran, dass gegen den Willen der (bei uns volljährigen) Schüler die Lehrkraft die Inhalte der Krankenakte gar nicht kennen darf?

    Du stellst dich mal wieder extra- doof. Du erfragst vor Fahrt X Vorerkrankungen schriftlich. Ob dann die Erziehungsberechtigten das ausfüllen oder volljährige SuS selbst ist irrelevant. Wenn darin steht, dass es keine bekannten Vorerkrankungen gibt, solche auch nicht bereits in der Schulakte stehen/ anderweitig bekannt sind, dann achtest du immer noch darauf, ob jemand während der Fahrt erkrankt und rufst lieber einmal zu viel den Arzt/Krankenwagen. Wer sich weigert Angaben zum eigenen Gesundheitszustand zu machen von deinen volljährigen SuS darf dann halt von vornherein bereits nicht mit zur Fahrt. Was genau ist daran jetzt so anders als bei nicht- volljährigen SuS?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und das weisst du jetzt genau woher?

    Die Anwaltskanzlei, die die Eltern des ertrunkenen Jungen vertritt, geht übrigens davon aus, dass die Aufsicht lückenhaft war:

    https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/fahr…wimmunterricht/

    Woher hast du also gegenteilige Informationen?

    Da heißt es, dass Strafanträge gegen sieben Personen gestellt worden sind. Unter anderem auch gegen die Schwimmbadleitung und die Bademeister. Wenn die Schuldfrage so klar wäre, wäre das wohl auch nicht nötig gewesen.


    Von mir aus können Sie dann noch die zuständige Fachabteilung in der Bezirksregierung (keine passenden Vorgaben erstellt) sowie die Eltern des Kindes anklagen, die es immerhin versäumt haben, ihrem Kind vor Schuleintritt schwimmen beizubringen bzw. beibringen zu lassen. Und am besten noch die Kommune, die kein passendes Schwimmbecken zur Verfügung stellt.

  • Da heißt es, dass Strafanträge gegen sieben Personen gestellt worden sind. Unter anderem auch gegen die Schwimmbadleitung und die Bademeister. Wenn die Schuldfrage so klar wäre, wäre das wohl auch nicht nötig gewesen.


    Von mir aus können Sie dann noch die zuständige Fachabteilung in der Bezirksregierung (keine passenden Vorgaben erstellt) sowie die Eltern des Kindes anklagen, die es immerhin versäumt haben, ihrem Kind vor Schuleintritt schwimmen beizubringen bzw. beibringen zu lassen. Und am besten noch die Kommune, die kein passendes Schwimmbecken zur Verfügung stellt.

    Egal wie viele weitere Strafanträge die Nebenklage gestellt hat: Das ändert nichts an der Verantwortung der Lehrpersonen, sondern bedeutet lediglich, dass aus Sicht der Nebenklage weitere Personen fahrlässig gehandelt und damit zum Tod des Jungen beigetragen haben. Auch weitere Strafanträge gegen das Regierungspräsidium (unsere Form der „Bezirksregierung“) etc. würden daran nichts ändern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Von mir aus können Sie dann noch die zuständige Fachabteilung in der Bezirksregierung (keine passenden Vorgaben erstellt) sowie die Eltern des Kindes anklagen, die es immerhin versäumt haben, ihrem Kind vor Schuleintritt schwimmen beizubringen bzw. beibringen zu lassen. Und am besten noch die Kommune, die kein passendes Schwimmbecken zur Verfügung stellt.

    Oder gleich das Schulministerium, das Schwimmen im Lehrplan verankert hat.

  • Wer sich weigert Angaben zum eigenen Gesundheitszustand zu machen von deinen volljährigen SuS darf dann halt von vornherein bereits nicht mit zur Fahrt.

    Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe. Schließlich hat die Schule kein Recht Krankheitsdaten zu erheben oder zu speichern und entsprechend habe ich als Schüler das Recht zu lügen, sollten solche Daten doch erhoben werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf das Schulgesetz NRW §120, Absatz 2.

    Nur als Frage: Woher habt ihr die Krankheitsdaten in der Schülerakte? Hoffentlich ist die Quelle nicht juristisch angreifbar.

    • Offizieller Beitrag

    und da du im Vorfeld bei der Abfrage darauf hingewiesen hast, dass die Abfrage im Sinne der Betreuung für die Fahrt ist, bist du im Fall der nächtlichen Epilepsiekrise, bei der keiner zu Hilfe bitte, obwohl der Schüler fast vom Balkon fällt, fein raus, auch wenn er sich verletzt.

  • chilipaprika Ich habe in meiner Klasse insg. drei inzw. volljährige Schüler in psychologischerBehandlung, bei denen die Eltern nicht wissen dürfen, dass diese sich in Behandlung befinden. Ist ein ganz schöner Eiertanz immer daran zu denken wer wann was wissen darf und sich eben nicht zu verplappern.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist kein Eiertanz: Der Schüler schreibt es auf, und du hast keine Gespräche mit Eltern von volljährigen Schüler*innen zu führen, wenn sie sowieso nur für sich zuständig sin.
    Die Frage (weitererzählen oder nicht) stellst du dir doch hoffentlich nicht im Hinblick auf die Betriebe?

  • Wieso sprichst du mit Eltern volljähriger Schüler?

  • Was ist unverständlich daran, dass gegen den Willen der (bei uns volljährigen) Schüler die Lehrkraft die Inhalte der Krankenakte gar nicht kennen darf?

    Es ging in dem Fall nicht um volljährige Schüler. Das macht aber gar keinen Unterschied. Wenn Eltern oder volljährige Schüler lügen, dann habe ich trotzdem meine Pflicht erfüllt, indem ich nachgefragt habe.

    Zitat

    Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe.

    Die Frage lautet nicht auf gesund oder nicht, sondern darauf, ob es Erkrankungen gibt, die unter Umständen Aufmerksamkeit erfordern können. Bei meinem minderjährigen Kind würde ich in jedem Fall wollen, dass die Lehrkräfte wissen, wenn es Diabetes oder Epillepsie hat. Psychotherapien sind in der Regel für die Durchführung der Klassenfahrt irrelevant.

    Was ist jetzt eigentlich mit dem Tauchen?

    Und warum stellst du dich schon wieder absichtlich doof?

  • Dir ist bewusst, dass die Urteilsbegründung nicht darauf hinauslief, dass die verurteilten Lehrkräfte hellsehen hätten müssen, sondern diese vielmehr vorhandene Hinweise zur Diabeteserkrankung der Schülerin ignoriert haben (diese war in der Schulakte vermerkt, es hingen im Klassenzimmer Zettel aus mit Sofortmaßnahmen bei Über- oder Unterzuckerung, es gab mündliche Hinweise der Eltern und Schülerin vorab, sowie Hinweise während der Fahrt durch Mitschüler auf gesundheitliche Probleme des Mädchens, denen nicht ausreichend nachgegangen wurde TROTZ der bekannten Diabetes) und auch Vorerkrankungen nicht schriftlich erfragt hatten? Die Verurteilung wurde in dem Fall aus guten Gründen vom BGH bestätigt inzwischen.

    Die Gruppe war gemischt, die Lehrerin kannte sie SuS nicht als Klassenlehrerin. Es gab einen Elternabend, an dem darüber gesprochen wurde, die Kindeseltern hielten es nicht für nötig, über eine lebensbedrohliche Erkrankung ihres Kindes zu informieren und dass das Mädchen offenbar nicht in der Lage ist, diese adäquat zu handeln. Die Jugendlichen waren in einem Restaurant, alle hatten Magen-Darm-Beschwerden hinterher.

    Also wirklich, man kann diese Situationen so und so darstellen, wir waren nicht dabei. Mir geht es dabei weiß Gott nicht darum, die Fälle zu verharmlosen, sondern darum, womit ich zu rechnen habe, wenn ich IRGENDWAS mit meinen Schülern unternehme. Was, wenn ich mal Pipi muss, die Kinder 3 min unbeaufsichtigt im Klassenzimmer lasse und jemand an einem Radiergummi erstickt? Ich meine das nicht zynisch sondern sehr ernst. Woher nimmst du denn deine Gewissheit, alles richtig zu machen und alles vorherzusehen?

  • Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe. Schließlich hat die Schule kein Recht Krankheitsdaten zu erheben oder zu speichern und entsprechend habe ich als Schüler das Recht zu lügen, sollten solche Daten doch erhoben werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf das Schulgesetz NRW §120, Absatz 2.

    Nur als Frage: Woher habt ihr die Krankheitsdaten in der Schülerakte? Hoffentlich ist die Quelle nicht juristisch angreifbar.

    Ich unterrichte im Regelfall Minderjährige. Angaben zu deren Gesundheitsstatus kommen (schriftlich und mündlich) von den Erziehungsberechtigten, genauso wie Angaben zu im Schulaltag potentiell relevanten Allergien, Medikamenten, Akutmaßnahmen. Das wird dennoch vor jeder Fahrt aktuell schriftlich abgefragt. Wer dabei relevante Erkrankungen bewusst verschweigt verunmöglicht Erste Hilfe- Maßnahmen. Zumindest deine volljährigen SuS wären dafür dann selbstverantwortlich, solange du nicht zufällig anwesend bist, erkennst, dass es ihnen schlecht geht und weder 1. Hilfe leistest, noch einen Arzt rufst.

    Es wird- wie üblich, wenn du dich erst einmal in eine Phantasie verbissen hast- immer absurder bei dir.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Woher nimmst du denn deine Gewissheit, alles richtig zu machen und alles vorherzusehen?

    Ich habe nie behauptet alles richtig zu machen und schon gar nicht, dass ich alles vorhersehen könne. Ich kenne aber nicht nur meinen rechtlichen Rahmen sehr genau, sondern bedenke auch prinzipiell sehr viele Eventualitäten und worst cases gerade bei Aufsichtspflichtfragen und gehe gerade nicht davon aus, dass etwas schon gut gehen werde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Gruppe war gemischt, die Lehrerin kannte sie SuS nicht als Klassenlehrerin. Es gab einen Elternabend, an dem darüber gesprochen wurde, die Kindeseltern hielten es nicht für nötig, über eine lebensbedrohliche Erkrankung ihres Kindes zu informieren und dass das Mädchen offenbar nicht in der Lage ist, diese adäquat zu handeln.

    Es gibt an der Schule ein Formular, das verpflichtend einzusetzen ist. Das haben die Lehrerinnen nicht getan, sie wären aber dazu verpflichtet gewesen. Dieses Versäumnis hat die Kausalkette in Gang gesetzt, die dann letztendlich zum Tod der Schülerin geführt hat.

    Zitat

    Die Jugendlichen waren in einem Restaurant, alle hatten Magen-Darm-Beschwerden hinterher.

    Die aber bei allen außer der verstorbenen Schülerin schnell wieder vorbei waren.

    Zitat

    Also wirklich, man kann diese Situationen so und so darstellen, wir waren nicht dabei.

    Im Urteil wird die Situation nachvollziehbar aufgearbeitet.

    Zitat

    Mir geht es dabei weiß Gott nicht darum, die Fälle zu verharmlosen, sondern darum, womit ich zu rechnen habe, wenn ich IRGENDWAS mit meinen Schülern unternehme. Was, wenn ich mal Pipi muss, die Kinder 3 min unbeaufsichtigt im Klassenzimmer lasse und jemand an einem Radiergummi erstickt? Ich meine das nicht zynisch sondern sehr ernst. Woher nimmst du denn deine Gewissheit, alles richtig zu machen und alles vorherzusehen?

    Man muss nicht alles vorhersehen, aber sich an festgelegte Vorschriften halten, gesunden Menschenverstand haben und vernünftig nachdenken.

    Hat hier eigentlich schon jemand das Urteil zum Diabetes Fall geteilt? Wenn nicht, suche ich das nachher mal raus.

  • Hat hier eigentlich schon jemand das Urteil zum Diabetes Fall geteilt? Wenn nicht, suche ich das nachher mal raus.

    Der BGH hat das Urteil der Vorinstanz (LG Mönchengladbach, 23 KLs 6/23, Urteil vom 15. Februar 2024) bestätigt im Januar 2025. Begründet wurde das unter anderem damit, dass das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen habe, dass die Angeklagten gegen die ihnen obliegende Sorgfalt objektiv und subjektiv verstoßen haben.

    Das Urteil des Landgerichts wurde, meine ich, im Forum im entsprechenden Thread verlinkt. Das kann aber auch jede: r online nachlesen, der meint, sich darauf beziehen zu müssen, damit die dort benannten Fakten stimmen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es gibt an der Schule ein Formular, das verpflichtend einzusetzen ist. Das haben die Lehrerinnen nicht getan, sie wären aber dazu verpflichtet gewesen. Dieses Versäumnis hat die Kausalkette in Gang gesetzt, die dann letztendlich zum Tod der Schülerin geführt hat.

    Die aber bei allen außer der verstorbenen Schülerin schnell wieder vorbei waren.

    Im Urteil wird die Situation nachvollziehbar aufgearbeitet.

    Man muss nicht alles vorhersehen, aber sich an festgelegte Vorschriften halten, gesunden Menschenverstand haben und vernünftig nachdenken.

    Hat hier eigentlich schon jemand das Urteil zum Diabetes Fall geteilt? Wenn nicht, suche ich das nachher mal raus.

    https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/mgladbach/…l_20240215.html

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