Ist das Verhalten des stellvertretenden Schulleiters angemessen?

  • Was soll ich dazu sagen, Sissymaus ? Alles nur Gründe, Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innenrechte zu stärken und effektiv umzusetzen. Alles keine Gründe, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Sinne der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Beamt*innen in Zweifel zu ziehen, diese als Kulanz oder Entgegenkommen darzustellen oder wie state_of_trance ständig Menschen mit Kindern eine vermeintliche Bevorzugung anzudichten (das sage ich übrigens als kinderloser Mensch).

    Sowohl state_of_trance als auch die Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die gesetzlichen Regelungen ja bereits in einem Aushandlungsprozess entstehen, weil auch diese ein Interesse daran haben, dass Menschen Nachwuchs bekommen und diese davon profitieren. Nachwuchs ist in der Hinsicht insofern also alles andere als reine Privatsache.

    Das Beispiel Personalmangel in der frühkindlichen Betreuung zeigt dies doch ganz gut: Unternehmen wollen möglichst viele Arbeitskräfte. Dafür wurde die frühkindliche Betreuung ausgebaut. Wird das u.a. zugunsten der Profite der Unternehmen vernachlässigt, fällt das eben wieder zurück auf die Arbeitgeber*innen, die dann weniger Arbeitskräfte haben. Und das fällt auf state_of_trance zurück, dessen Pension auch erwirtschaftet werden muss und der vielleicht irgendwann auch auf Pflegekräfte angewiesen ist.

    Die Argumentation ist jetzt aber sehr kapitalistisch, ich persönlich finde alleine im ideellen Sinne des Gemeinwohls und der Gleichberechtigung wichtig, dass es einen starken Arbeitnehmer*innenschutz und gute frühkindlichen Betreuung sprich eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt.

    Die wenigsten Menschen nutzen das meiner Erfahrung nach übrigens aus und fast alle in meinem Kollegium versuchen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Arbeit zu schaffen, um den anderen nicht zur Last zu fallen. Das schreibt ja auch der TE.

    Jetzt haben wir den Blickwinkel auf das Thema aber sehr ausgedehnt ^^

  • Die Argumentation ist jetzt aber sehr kapitalistisch, ich persönlich finde alleine im ideellen Sinne des Gemeinwohls und der Gleichberechtigung wichtig, dass es einen starken Arbeitnehmer*innenschutz und gute frühkindlichen Betreuung sprich eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt.

    Das ist ein sehr idealistischer Ansatz. Selbst Politiker schaffen es nicht, in die nächste Legislaturperiode zu denken. Ein Unternehmen denkt sicher nicht an die nächste Generation, sondern an das, was er jetzt grad an Gewinn erwirtschaften kann. Und das ist auch ok so. Denn er trägt das hohe unternehmerische Risiko, während seine AN einfach den Betrieb wechseln können.

    Natürlich würde ich mir wünschen, dass die Vereinbarkeit besser gegeben ist, aber da sehe ich nicht allein den Arbeitgeber in der Pflicht, sondern hauptsächlich die Politik, die nicht für ausreichend Kinderbetreuung sorgt! Wie man bei aktuellem Fachkräftemangel auf einen Großteil gut ausgebildeten Personals verzichten kann (Frauen!), weil diese keine Kinderbetreuung haben und die Männer sich nicht einbringen, wegen fehlender Anreize, kapiere ich nicht. Ich habe meine Kinder in der Zeit von 1998-2019 in der Betreuung gehabt und es wurde eher schlechter als besser.

  • Um zum Thema zurückzukommen: Nein, man wird nicht automatisch freigestellt für einen Arzttermin. Man kann Sonderurlaub beantragen. Und ansonsten sich ohne Bezüge freistellen lassen. Wenn die Schule das ohne das alles macht, ist das ein Entgegenkommen und das kann eine Schule nur so lange stemmen, wie das nicht überhand nimmt oder dauerhaft zu Lasten des übrigen Kollegiums geht.

  • Ich kann mich tatsächlich ohne Bezüge freistellen lassen? Hätte da jemand eine entsprechende Verordnung für Hessen parat? Um die Bezahlung geht's mit absolut nicht

  • Das ist ein sehr idealistischer Ansatz. Selbst Politiker schaffen es nicht, in die nächste Legislaturperiode zu denken. Ein Unternehmen denkt sicher nicht an die nächste Generation, sondern an das, was er jetzt grad an Gewinn erwirtschaften kann. Und das ist auch ok so. Denn er trägt das hohe unternehmerische Risiko, während seine AN einfach den Betrieb wechseln können.


    Natürlich würde ich mir wünschen, dass die Vereinbarkeit besser gegeben ist, aber da sehe ich nicht allein den Arbeitgeber in der Pflicht, sondern hauptsächlich die Politik, die nicht für ausreichend Kinderbetreuung sorgt! Wie man bei aktuellem Fachkräftemangel auf einen Großteil gut ausgebildeten Personals verzichten kann (Frauen!), weil diese keine Kinderbetreuung haben und die Männer sich nicht einbringen, wegen fehlender Anreize, kapiere ich nicht. Ich habe meine Kinder in der Zeit von 1998-2019 in der Betreuung gehabt und es wurde eher schlechter als besser.

    Im Einzelfall ist das idealistisch, ja, aber die Gesetze sind im Großen und Ganzen aus genau diesen Abwägungen zwischen Interessen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen entstanden und entsprechnd einfach die Realität. Das Gesetz sagt: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Paragraph 616 BGB.

    Jener Paragraph war zum Beispiel Teil der Begründung im Urteil des LAG Niedersachsen, indem festgestellt wurde, dass ein Arbeitnehmer bezahlt freigestellt werden muss, wenn er zu einer Untersuchung oder Behandlung in eine Praxis einbestellt wird und die Praxis keine anderen Termine anbietet.

    Zitat von Sissymaus

    Wirtschaftsunternehmen sind einzig allein zu dem Zweck da, Gewinne zu erwirtschaften. Sie sind kein Wohlfahrtsverband, um Eltern Arbeit zu geben. Natürlich gibts da eine Verantwortung, aber in erster Linie muss ich mit meinem Mann als Eltern dafür sorgen, dass ich die Arbeitsleistung bringen kann, für die ich bezahlt werde. Dazu gehört für mich nicht der Gang mit meinem Kind zum Arzt, denn da erbringe ich keine Arbeitsleistung.

    Zwar betrifft das Urteil keinen Arztbesuch eines Kindes, aber es ist nur logisch, dass dieser Fall ebenso davon abgedeckt ist, wenn es keine Alternative dazu gibt, dass das Kind von seinen Erziehungsberechtigten begleitet wird, denn das ist ebenfalls ein "in seiner Person liegender Grund ohne Verschulden". Es ist und bleibt ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis.

    Ob das für dich dazu gehört oder nicht ist ebenso egal, wie ob man dann keine Arbeitsleistung erbringen kann. Und es ist ganz und gar nicht okay, wenn Unternehmen aus Gewinngründen Gesetze so unterwandern, wie du es geschildert hast, und auch wenn sie es tun, ist das kein Argument in dieser Diskussion. Dann gehören diese Unternehmen dafür konsequent vor Gericht. Und so oder so ist damit auch die Aussage von state_of_trance falsch, dass man in diesen Fällen in anderen Unternehmen Urlaub einreichen müsse. Rechtlich mit den genannten Bedinungen jedenfalls nicht.

  • Und nochmal ein Artikel, der auch auf den Fall Arztbesuch mit Kind eingeht:

    Muss der Arbeitnehmer ein Kind oder einen Angehörigen zu einem Arzttermin begleiten, sind die gleichen Grundsätze anzuwenden wie für den Arbeitnehmer selbst: Es muss versucht werden, den Termin während der Freizeit wahrzunehmen. Ist dies nicht zumutbar oder liegt eine akute Erkrankung vor, besteht ein Anspruch auf Freistellung. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass das Kind oder der Angehörige auf die Begleitung angewiesen ist.

  • Das wird doch direkt am Anfang des Artikels festfestellt:

    Auch Arztbesuche gelten nach deutschem Recht grundsätzlich als private Angelegenheit des Arbeitnehmers, es gibt also keinen generellen Freistellungsanspruch für Arzttermine. Daher sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, in zumutbarer Weise zu versuchen, Arztbesuche in ihrer Freizeit wahrzunehmen. (...)

    Selbstverständlich gibt es Ausnahmen zu diesem Grundsatz, in denen der Arbeitnehmer Anspruch auf eine entgeltliche Freistellung hat. Grob gesagt sind dies stets Fälle, in denen ein Arztbesuch „notwendig“ (vgl. BAG, Urteil vom 29.02.1984 – Az. 5 AZR 92/82) und ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist:

  • Und da steht, dass das die Ausnahme ist! Du hast eben nicht immer das Recht, einfach von der Arbeit fern zu bleiben! Und ja, bei der Ausnahme bin ich völlig bei Dir, das muss der AG tragen. Aber dass man generell davon auszugehen hat, dass der AG einen bezahlt freistellt ist eben ein Trugschluss und auch nicht gängige Praxis.

  • An den TE: Wenn Du den Ton unangemessen findest, kannst Du das sagen. Dass es für eine Schule problematisch wird, wenn das häufiger auftritt, dürfte verständlich sein. Hat man Kinder mit besonderen Bedürfnissen, kann man vielleicht auch einfach nicht Vollzeit arbeiten, um dem gerecht zu werden.

    Ich kann auch den Frust der (kinderlosen) KuK verstehen, die durch das Entgegenkommen gegenüber Personen mit Kindern schlechtere Pläne oder auch öfter Vertretung haben. Natürlich ist das dann nicht die Schuld der Menschen mit Kindern, aber wie schon gesagt: Vielleicht muss man sich dann auch von Vollzeit verabschieden, wenn man kein Backup wie Oma/Opa hat.

    Nützt dir auch nichts, wenn du - trotz Teilzeit - Nachmittagsunterricht hast und der Arzt dir nur an diesem Tag einen Termin anbieten kann. Oder wenn - mal wieder - eine verpflichtende Nachmittagsveranstaltung ist. Die sind bei uns fast jede Woche. Da kannst du - trotz Teilzeit - schon mal 2 Tage bei der Terminvergabe ausschließen. Mindestens. Hatte auch schon noch schlechtere Stundenpläne.

  • Um zum Thema zurückzukommen: Nein, man wird nicht automatisch freigestellt für einen Arzttermin. Man kann Sonderurlaub beantragen. Und ansonsten sich ohne Bezüge freistellen lassen. Wenn die Schule das ohne das alles macht, ist das ein Entgegenkommen und das kann eine Schule nur so lange stemmen, wie das nicht überhand nimmt oder dauerhaft zu Lasten des übrigen Kollegiums geht.

    Ohne Bezüge freistellen lassen, löst ja das Problem nicht. Dann muss ja trotzdem vertreten werden. Darum ging es doch hauptsächlich. Oder habe ich da was falsch verstanden und es ging in Wirklichkeit um Neid / Wut / Nichtgönnen?

  • Und da steht, dass das die Ausnahme ist! Du hast eben nicht immer das Recht, einfach von der Arbeit fern zu bleiben! Und ja, bei der Ausnahme bin ich völlig bei Dir, das muss der AG tragen. Aber dass man generell davon auszugehen hat, dass der AG einen bezahlt freistellt ist eben ein Trugschluss und auch nicht gängige Praxis.

    Wo schreibt hier irgendwer, dass man einfach von der Arbeit fern bleibt? Natürlich informiert man den Arbeitgeber mit entsprechendem ärztlichen Attest der medizinischen Notwendigkeit darüber.

    Hier wird aber u.a. von dir so getan, als bedarf das in irgendeiner Form einer Kulanz, einem Entgegenkommen oder der Wohlfahrt, dass man in diesem Fall der Arbeit bezahlt fern bleibt. Nein, das ist einfach das gute Recht in diesem Fall. Und natürlich ist das eine Ausnahme, weil man die meisten Termine bei Ärzt*innen in die freie Zeit legen kann. Das ist keine Ausnahme in dem Sinne, dass Unternehmen darüber entscheiden können, ob sie ihre Arbeitnehmer*innen in diesem Fall entgeltlich freistellen.

  • An der Situation stört mich viel mehr das du mit Magen-Darm 5 Tage zur Schule gegangen bist. Wenn du krank bist bleib bitte einfach zu Hause! Gerade sowas braucht der Planer dann auch nicht wenn du andere ansteckst.

    Bei Magen Darm ist man doch sogar verpflichtet erst 24h nach Symptomfreiheit wieder zu erscheinen oder nicht? Bitte verantwortlicher für das Kollegium handeln. Mir zumindest sind Leute zuwider, die sich krank zur Arbeit schleppen. Erstens manche kommunizieren das gerne, also das "ich bin eigentlich krank, aber trotzdem hier", von mir gibts da keinen Beifall und selbst wenn nicht, merkt man es vielen doch eh an, das möchte ich nicht, weder für mich noch für die Schüler.

  • Mein allgemeines Anraten ist möglichst wenig über Krankheitsgründe zu berichten und auch dieses fragen lassen, wenn das Kind zum Arzt muss und es nicht nur eine Erkältung ist, sondern eine schwere Erkrankung, dann ist unausweichlich, da frage ich nicht, sondern kündige an. Ja möglichst früh, dass ist für die Vertretungsplanung gut. Und nein dieses schlechte Gewissen muss man sich abgewöhnen, das braucht man nur, wenn man sich einen Blaunachschein holt und anstatt zu arbeiten das Haus renoviert o.ä. Ansonsten ist krank krank, Gründe gehen keinen etwas an, weder über die Kinder noch über sich selbst, im allgemeinen bringt einem das lamentieren über Krankengründe nämlich gar nichts, außer das andere sich beginne Gedanken zu machen alla ... och das Kind muss "nur" kurz zum Arzt, das kann doch Opa machen oder och"nur" ein verstauchter Fuß, da kann man doch n Tag später auf Krücken kommen, die drei Stockwerke, schafft man schon.

  • Bei Magen Darm ist man doch sogar verpflichtet erst 24h nach Symptomfreiheit wieder zu erscheinen oder nicht? Bitte verantwortlicher für das Kollegium handeln. Mir zumindest sind Leute zuwider, die sich krank zur Arbeit schleppen. Erstens manche kommunizieren das gerne, also das "ich bin eigentlich krank, aber trotzdem hier", von mir gibts da keinen Beifall und selbst wenn nicht, merkt man es vielen doch eh an, das möchte ich nicht, weder für mich noch für die Schüler.

    Wir müssen das jetzt nicht vertiefen, aber zu Beruhigung derer, die Sorgen haben, dass es jetzt die halbe Schule dahinrafft: Bei mir ist das seelisch.Wenn ich Sorgen habe wie momentan mit meiner Tochter, haut mir das auf den Magen. Da stecke ich niemanden an.

  • Sorry, aber das war keine Ferndiagnose, sondern eine Aussage deinerseits:

    Aus demselben Grund habe ich mich letzte Woche 5 Tage mit Magen Darm in dir Schule geschleppt.


    Von uns zu verlangen, wir könnten ahnen, dass das psychosomatisch ist, ist zu viel verlangt. Anzukreiden, dass wir es so lesen, wie man es eigentlich nur lesen kann ("klassisch Magen Darm" eben), finde ich vom Ton her unpassend. Auch, weil du hier auf vier Seiten gute, unterstützende Tipps bekommen hast. Alles Gute.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Bei Magen Darm ist man doch sogar verpflichtet erst 24h nach Symptomfreiheit wieder zu erscheinen oder nicht?

    Nein. Hier geht es um Magen-Darm-Erkrankungen (!) (nicht jeder Durchfall ist eine Erkrankung) und hier wird das (kommt ein bißchen auf die Landkreise etc an, die meisten orientieren sich aber am RKI) nach Virusenteritiden und bakterielle Enteritiden unterschieden, bei Viruserkrankungen und Kindern über 6 Jahre ist die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen frühestens 48 Stunden nach letztem Durchfall, bei Bakterien hingegen schon nach Abklingen der Symptome. Und bei unter 6 Jahren nach ärztlichem Zeugnis in beiden Fällen.

  • Krass, wenn man sich das Threadthema anschaut und dann auf der letzten Seite nur noch Magen Darm liest….

    Gratuliere zur medizinischen Definition…

    Das Thema war doch geklärt auf Seite 1 😂😂😂

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