• Hallo,

    ich hätte eine Frage und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

    Ich mache dieses Jahr mein 1. Staatsexamen im Bereich Förderpädagogik in Hessen (Förderschullehramt) und arbeite seit vier Jahren mit einem TV-H-Vertrag an einer Grundschule. In dieser Zeit habe ich gemerkt, wie sehr mir die Arbeit dort am Herzen liegt – besonders der Alltag in der Grundschule begeistert mich.


    Mein Wunsch ist es, nach dem Referendariat eine eigene Klasse an einer Grundschule zu übernehmen.

    Weiß jemand, welche Möglichkeiten oder Wege es gibt, nach dem Referendariat als Förderschullehrkraft fest an einer Grundschule eingestellt zu werden – idealerweise über die Arbeit in der Inklusion hinaus?


    Ich freue mich über Erfahrungen oder Tipps!

  • Hallo Kimia,

    ich komme zwar aus NRW, aber das wird ja in Hessen ähnlich sein.

    Wieso sollte das nicht gehen? Sind alle Sonderpädagoginnen in Hessen nur befristet angestellt? Du bewirbst dich an einer Schule deiner Wahl und die nehmen dich oder nicht.

  • Hallo Kimia,

    ich komme zwar aus NRW, aber das wird ja in Hessen ähnlich sein.

    Wieso sollte das nicht gehen? Sind alle Sonderpädagoginnen in Hessen nur befristet angestellt? Du bewirbst dich an einer Schule deiner Wahl und die nehmen dich oder nicht.

    Nein so funktioniert das in Hessen nicht.


    Wieso sollten alle Lehrkräfte an Förderschulen befristet sein? Das ist vielleicht eine kleine Minderheit, wenn überhaupt.


    Nach der zweiten Staatsprüfung bewirbt man sich nicht bei einer Schule, sondern lässt sich auf die Rangliste setzen.


    Wenn es an eine andere Schulform gehen soll, dann klärt man das zuerst mit dem zpm in Darmstadt ab ob das geht und lässt sich dann auf die Liste setzen.

  • Hessen sucht händeringend Lehrkräfte für Förderschulen. Zunächst musst du das Referendariat für deine Schulart mit Erfolg abschließen.
    Schau dir doch zunächst die Tätigkeit an der Förderschule / am SBBZ an. Die Arbeit in einer Klasse mit 6-8 Schülern ist um einiges entspannter als mit 30 Grundschulkindern in einer GS-Klasse der Regelschule, in der ebenfalls 6-8 Förderschulkinder sitzen, die nicht auf FöS-Bedarf getestet wurden.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • in einer GS-Klasse der Regelschule, in der ebenfalls 6-8 Förderschulkinder sitzen, die nicht auf FöS-Bedarf getestet wurden.

    Die haben auch festgestellten Förderbedarf, so geht die Inklusion bei uns.

  • Was daran ist lustig?

    Das ist in NDS auch so, bei einigen ist der Bedarf festgestellt, für die anderen erfolgt dies häufig innerhalb der ersten 4 Jahre.

    Die Eltern haben ein Wahlrecht und entscheiden, wo das Kind zur Schule geht.


    Ob die Arbeit an der FöS - je nach Schwerpunkt - entspannter ist, sei mal dahin gestellt.


    Der Tipp, sich die Arbeit anzusehen, ist gut.

    Außerdem könntest du dich informieren, wie der Wechsel nach dem Ref ablaufen kann.

    Und du könntest auch an der Uni in der Studienberatung fragen, ob du mit einer Verlängerung des Studiums dein Examen gleich für FöS oder Grundschule abschließen kannst, bevor du ins Ref gehst.

  • Was daran ist lustig?

    Lustig ist daran, dass ich von "nicht getesteten" Schülern geschrieben habe - und s3g4 den Förderbedarf feststellt ;)
    BTW: Ich habe sowohl an FöS, als auch an GS unterrichtet.

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  • Je nach Förderschwerpunkt hast du bis zu doppelt so viele.

    Kennst du FöS-Klassen mit 16 Schülern? Im ESE und Lernförderungsbereich hatte ich nie mehr als 8 Schüler in der Klasse.

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  • Lustig ist daran, dass ich von "nicht getesteten" Schülern geschrieben habe - und s3g4 den Förderbedarf feststellt ;)
    BTW: Ich habe sowohl an FöS, als auch an GS unterrichtet.

    Also gibt es dort beides. Was ist dann an meinem Beitrag falsch?

  • Kennst du FöS-Klassen mit 16 Schülern? Im ESE und Lernförderungsbereich hatte ich nie mehr als 8 Schüler in der Klasse.

    Als 1995 das Gebäude meiner ehemaligen Schule gebaut wurde, ging man von deinen Zahlen aus. Haha. Hab mal 18 11-jährige in einen Raum für 8 Schüler....

    Also, leider ist die Klassenstärke immer weiter angehoben worden.

  • L: Einmal hatte ich 18, aber normalerweise so 13-16

    E: max. 12 (ist aber eine private E-Schule)

    Bayern halt ... :sterne:

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  • Kennst du denn den Alltag in den Förderschulen? Vielleicht begeistert der dich auch.

    Meine Tochter hat zuerst Grundschullehramt studiert und dann noch ein Aufbaustudium absolviert, arbeitet jetzt in einem Sprachheilzentrum. Immer wenn ich sie sehe, sagt sie, wie glücklich sie ist, dieses Aufbaustudium noch gemacht zu haben. Sie fühlt sich da sehr wohl, wo sie ist. Sie hatte aber nach dem Abi gleich ein FsJ im Sprachheilzentrum gemacht und schon irgendwie immer damit geliebäugelt. Sie hat meist so 12 SuS und sagt immer: "Mama, du mit deinen 26 Schülern." :)

  • Dass nicht alle getestet sind.

    Warum ist das falsch?


    Für NDS:

    Ist das Kind vor der Einschulung nicht hinreichend aufgefallen und außerschulisch diagnostiziert und deshalb erst einmal eingeschult, gibt unser Inklusions-Büro vor, dass man erst Mitte Klasse 2 ein Verfahren eröffnen darf, um das Gutachten zu erstellen (Bedarf Lernen und alles, was man darauf schieben kann).

    Das ist wie vor der Einführung der Inklusion, da durfte man es auch erst Mitte der 2. Klasse anstreben.

    Weil es diese Bestimmungen nun gibt, beginnen extrem viele Verfahren im Februar und die zuständige FöS-SL stellt fest, dass die Lehrkräfte es nicht leisten können. Also wartet man bis ins 3. Schuljahr, bevor es einen Bescheid gibt.


    Bis dahin muss das Kind offiziell zielgleich unterrichtet werden, was nicht geht, wenn ein Kind Unterstützungsbedarf hat.


    Neue Stimmen aus dem gleichen Büro sagen, man müsse „mindestens 2 Jahre“ das Kind beobachten und fördern.

    Zusätzliche Hürden gibt es, wenn das Kind anderer Herkunftssprache ist oder eine medizinisch nachweisbare Beeinträchtigung hat, die aber nicht ärztlicherseits bescheinigt ist, weil die Eltern nicht zum Arzt gehen (wollen).


    Für NDS stimmt es definitiv, dass Kinder in den Klassen sitzen, die man als „ungetestete Förderschüler“ bezeichnen könnte, weil sie ggf. zwar von den Lehrkräften der Regelschule oder den zugewiesenen FöS-Lehrkräften in Teilbereichen getestet wurden, man aber kein Gutachten erstellen darf.


    Übrigens bleiben diese Schüler:innen ohnehin in den GS-Klassen, da die FöS-Lernen im Grundschulbereich längst ausgelaufen ist. Sie werden dort zieldifferent unterrichtet. Für den Klassenteiler zählen sie doppelt, allerdings erst, wenn der Bescheid vorliegt und dann ein neues Schuljahr beginnt (traps, traps).

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