"Wandertag" - Wandern während der Klassenfahrt

  • Erstmal kannst du Personen durch eine REA nicht wieder zu Leben erwecken, das ist Hollywood Humbug.

    Nochmal das schreibe ich aber auch schon oben. Eine Rea beginnen und nicht hinkriegen (nicht strafbar) ist etwas anderes als nicht mit einer Rea beginnen, obwohl es drauf haben müsste (strafbar).

  • Erstmal kannst du Personen durch eine REA nicht wieder zu Leben erwecken, das ist Hollywood Humbug.

    Nochmal das schreibe ich aber auch schon oben. Eine Rea beginnen und nicht hinkriegen (nicht strafbar) ist etwas anderes als nicht mit einer Rea beginnen, obwohl es drauf haben müsste (strafbar).

    Aber nur strafbar wenn du geistig in dem Moment dazu in der Lage bist. Wenn du in irgend einer Form nachweisen kannst, das du zum Zeitpunkt nicht dazu in der Lage warst kann das zu Straffreiheit führen.


    Ich hab in meinem Leben leider schon einige Leute notfallmedizinisch versorgen müssen, unter anderem auch 4x mit Einleitung von Reanimation.
    Die erste davon bei einem 6 jährigen Kind (hat es nicht geschafft, ab und an träum ich noch davon und es ist mittlerweile 20 Jahre her) bis zum Eintreffen des Notarztes (20 ‘Minuten können echt lange sein). Neben mir stand damals eine Sportlehrerin die einfach nur im Schock dastand. Es war ihre Nichte.
    Selbst bei Unfällen die nicht tödlich enden, hab ich es mehrfach erlebt das Leute einfach in dem Moment so unter Schock standen das gar nichts mehr hingehauen hat.


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • Ich dachte eher daran, dass die LK keine Reanimation startet, weil sie schlichtweg überfordert ist und beim Führerscheinkusr vor vierzig Jahren noch nicht reanimiert würde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich dachte eher daran, dass die LK keine Reanimation startet, weil sie schlichtweg überfordert ist und beim Führerscheinkusr vor vierzig Jahren noch nicht reanimiert würde.

    So hatte ich es auch verstanden.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Aber nur strafbar wenn du geistig in dem Moment dazu in der Lage bist. Wenn du in irgend einer Form nachweisen kannst, das du zum Zeitpunkt nicht dazu in der Lage warst kann das zu Straffreiheit führen.


    Ich hab in meinem Leben leider schon einige Leute notfallmedizinisch versorgen müssen, unter anderem auch 4x mit Einleitung von Reanimation.
    Die erste davon bei einem 6 jährigen Kind (hat es nicht geschafft, ab und an träum ich noch davon und es ist mittlerweile 20 Jahre her) bis zum Eintreffen des Notarztes (20 ‘Minuten können echt lange sein). Neben mir stand damals eine Sportlehrerin die einfach nur im Schock dastand. Es war ihre Nichte.
    Selbst bei Unfällen die nicht tödlich enden, hab ich es mehrfach erlebt das Leute einfach in dem Moment so unter Schock standen das gar nichts mehr hingehauen hat.

    Es wird vor Gericht immer der Einzelfall betrachtet. Wir sind Menschen und bei der eigenen Nichte verzweifelt sicher jeder.

    Danke für deine Hilfe. Ich hatte bisher das Glück, immer mit meiner Schwester (ausgebildete Krankenschwester, früher tätig im Rettungsdienst) zum Unfall zu kommen. Sie wusste Bescheid, ich habe assistiert. Beim ersten Mal starb die Frau im Krankenhaus.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kris24 (16. Mai 2025 16:30)

  • Dr. Rakete

    Allgemein, ich habe erlebt, dass nach schweren Zwischenfällen nach dem "Schein" gefragt wird. Ist er nicht vorhanden, obwohl verlangt, hat man ein Problem. Das gilt für den Führerschein genauso wie für eine Gefährdungsbeurteilung.

    Vom Sportlehrer und dem Lehrer auf Wandertag wird ein gültiger Erstehilfekurs verlangt, von irgendeinem Passanten nicht. Deshalb wäre ich mir nicht so sicher, ob es vor Gericht glimpflich ausgeht, wenn mein Erstehilfekurs 10 Jahre her ist.

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  • Ich mache seit dreizehn Jahren SSD Arbeit und seit 6 Jahren 1. Hilfe Kurse.

    Ich war in den letzten 2 Wochen auf 4 Fortbildungstagen mit über 50 verschiedenen Kollegen. .

    Ich habe noch nie davon gehört, dass irgendwer nach einer nicht gelungen HLW zur Verantwortung gezogen wurde. Weder aus Berichten von anderen SSdlern noch auf Fortbildungen in 1. Hilfe

    Bitte hört auf hier solchen Blödsinn zu verbreiten, der Leute davon abhält Menschen in Notlagen zu helfen.

  • Wie kann man eigentlich in der neuen Version unter das Zitat klicken? :/


    Wie auch immer, dazu würde ich sagen, nein, man kann dich im Rollstuhl auch nicht zwingen, die Treppe zu nehmen. Würde mir ein Attest holen, sagen, dass ich mitfahre aber nicht mit wandere.

    Zur Aussage des Personalrats: echt jetzt? Keine Ahnung, was bei euch schief läuft, aber da gibt's wohl etwas ausführlicheren Bedarf an Konfliktklärung im Kollegium :weissnicht:

    ...

    Muss ich eigentlich an einem Wandertag tatsächlich Wandern gehen? ...

    Der Schulleitung, allen Kollegen und auch den Schülern ist bekannt, dass ich gravierende und chronische Knieschmerzen habe.

  • So ist das beispielsweise ein Vorbild , ja.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei uns werden alle KuK entsprechend fortgebildet. Jedes Jahr kommt jemand vom DRK und schult jeweils die Hälfte des Kollegiums nach.

    An meiner Schule werden auch jedes Schuljahr Erste-Hilfe-Kurse angeboten. Gemäß gesetzlicher Vorgabe müssen wir alle drei Jahre einen Kurs machen. Anträge auf Schulfahrten werden von der Schulleitung nur genehmigt, wenn mind. eine der begleitenden Lehrkräfte einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen kann.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn Du bei der Reanimation einen Fehler machst, wird Dir das nicht angelastet. Wenn Du aber gar nichts machst dann schon. In dem Zusammenhang auch beachten. Wir haben gegenüber Schülern eine Garantieanstellung. Dies wird leider vielfach verkannt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • An meiner Schule werden auch jedes Schuljahr Erste-Hilfe-Kurse angeboten.

    Wir müssen alle 2 Jahre hin, entsprechend also jedes Jahr die Hälfte des Kollegiums. Lustig ist dann auch, dass in dem Zusammenhang der Ernstfall auch mal ansatzweise geprobt wird.

    Bsp.: Defibrilator

    • DRK-Kraft: Sie haben doch an der Schule einen Defibrilator?
    • Kollege: Ja, haben wir.
    • DRK: Ok, dann holen sie den mal.
    • Kollege: Das geht nicht. Der Defi hängt im Sekretariat. Das Sekretariat hat gerade Pause und damit kein Schüler in der Pause stört, schließen die immer von innen den kompletten Verwaltungstrakt ab. Den Schlüssel dafür hat nur das Sekretariat oder die Schulleitung.
    • DRK: Also haben sie aktuell keinen Defi!
    • Kollege: Ja, so gesehen haben wir keinen Defi. An den kommt niemand dran.

    Steigerung im nächsten Jahr: Wir üben gerade die Reanimation

    • DRK: Und sie machen jetzt so lange weiter mit Herzrhythmusmassage und Beatmung bis der Kollege mit dem Defi da ist. Mal gucken, ob er jetzt an das Ding dran kommt. :teufel:

    Das gleiche Spiel mit dem Verbandskasten, der ebenfalls im Sekretariat hing und damit für die normalen Kollegen unerreichbar weit weg war, hatten wir auch schon. "Holen sie den mal, den will ich sehen!" :staun:

  • Wir haben eine Schülergruppe, die als Schulsanitäter ausgebildet sind und einen eigenen Raum hat. Dort steht auch unser Defi. Jeder Lehrerschlüssel passt auch. Außerdem hat jeder naturwissenschaftliche Raum ein Verbandskasten.

    Es gibt übrigens eine App, in der jeder (?) Defi angezeigt wird. Unserer ist auch vermerkt, dumm, wenn man als Außenstehender vor verschlossener Türe steht (leider sind die meisten nicht immer zugänglich, im Umkreis von 1 km habe ich laut App 17 Defis, aber nur einen am Bahnhof jederzeit zugänglich.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Einen Defi haben wir an der Schule nicht. Verbandskästen haben wir in unseren Sanitätsräumen (davon gibt's in jedem Gebäude und Gebäudeteil einen; insgesamt sind es sechs am Haupt- und Außenstandort) und außerdem in der Sporthalle und kleinere Erste-Hilfe-Sets in einigen Fachpraxisräumen, z. B. im Kfz-Bereich.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir haben in den Fachräumen nur so kleine Pflasterboxen, keine richtigen Verbandskasten, in denen auch Verbände sind.

    Das gibt es im Sekretariat und bei den Schulsanitätern. Und das Sekretariat hat eigentlich immer auf. Während ihrer Stillarbeitszeit ist der Schülereingang zwar abgeschlossen, Notfälle dürfen aber klingeln.

    Einen Defi hatten wir mal. Der Erwerb wurde in der GLK natürlich sehr positiv dargestellt, er wurde aber stillschweigend wieder abgenommen, so dass es keinen mehr gibt. Bei meinem letzten Erste-Hilfe-Kurs gab es da viele überraschte Gesichter. Ich habe es so verstanden, dass wohl die Schulleitung haftet, wenn er nicht fachgerecht gewartet wird. Und für die Wartung muss Geld da sein, weil unser Defi nur von Fachpersonal gewartet werden durfte.

    Erreichbar war der Defi auch nur dann, wenn die Schule geöffnet war.

  • Wenn Du bei der Reanimation einen Fehler machst, wird Dir das nicht angelastet. Wenn Du aber gar nichts machst dann schon. In dem Zusammenhang auch beachten. Wir haben gegenüber Schülern eine Garantieanstellung. Dies wird leider vielfach verkannt.

    Wenn man regelmäßig den Erste-Hilfe-kurs macht, weiß man das aber eigentlich. Ich kann's gar nicht mehr zählen, wie oft mir das erzählt wurde.

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