Oder man besitzt die Fähigkeit, sich vorzubereiten und längere Texte auswendig zu lernen - und wendet diese an.
Wer schon einmal Theater gespielt hat weiß, wozu das Hirn in der Lage ist. Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif".
Das wäre dann tatsächlich ein extrem ungewöhnlicher Verlauf. Die Behauptung alleine, das sei so gewesen, reicht regelmäßig nicht aus, um den Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern. Im Übrigen hätte man dann das Problem, dass die Prüfungsleistung bestenfalls im AFB I (reine Reproduktion) anzusiedeln wäre und dann ebenfalls keine ausreichende Leistung zu begründen wäre.
Unterschiedliche Schriftmuster sind - solange sie aus derselben Handschrift stammen - kein Beweis für "Unterschleif".
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Wer als Lehrer während der Aufsicht - in der nichts weiteres zu tun ist - den "Betrug" nicht bemerkt, tut sich schwer, diesen im Nachgang aus unterschiedlicher Handschrift nachzuweisen.
Genau darin irrst du dich.
Wie bereits vorgeschlagen, sollte sich die Kollegin bei der Schulleitung absichern, bevor das Fettnäpfchen droht.
BTW: Traut euren Schülern doch ungewöhnliche Leistungen zu. So etwas soll vorkommen.
Letztlich ziehst du hier einen sehr ungewöhnlichen Fall an den Haaren herbei, auf den es im beschriebenen Fall keinerlei Hinweis gibt. Das nennt sich "Sachverhaltsquetsche" und führt nicht zum Ziel.