Kennt sich jemand damit aus, was vorliegen muss, damit man eine Schulpflichtverlängerung ablehnen kann. Laut BayEuG wenn der Schulfrieden gestört ist. An meiner früheren Schule hieß das, dass Schüler, die etliche Verweise hatten und immer wieder Probleme machen, die Verlängerung nicht bekommen. Ich persönlich habe mich dort immer einsetzen müssen, damit sie bleiben dürfen.
Nun bin ich an einer Schule, wo das genau andersrum läuft. Bisher hat mich das nicht gestört aber nun hab ich einen Schüler, der schon fast Volljährig ist, im Akt liegen 26 Verweise und der Unterricht und die Klasse leiden massiv. Meine Chefin will mir nun erzählen, dass dies nicht reicht, um die Verlängerung abzulehnen. Kennt sich jdm von euch aus?