Schwanger vor Dienstantritt

  • Wenn die SL für den Schulstandort die Gefährdungsbeurteilung erstellt (zum x. Mal) und generell zu einer erhöhten Gefährdung kommt (kommen muss), stellt da niemand ein Bein.

    Im übrigen müssen Frauen die für sie errungenen Möglichkeiten des Schuzes in Anspruch nehmen (dürfen), das ist keine Benachteiligung, sondern ihr Recht.

    Und es bleibt Unrecht, wegen des Geschlechts diskriminiert zu werden, z.B. durch Bevorzugung oder Benachteiligung bei der Einstellung.

  • Genau. So schaffen sich Frauen selbst Probleme und Männer werden bei Einstellungen bevorzugt.

    Jeder sei ihr berechtigtes BV gegönnt, mir fällt nur auf, dass so ca seit Corona viele (Lehrerinnen) automatisch ins BV wollen, sobald sie schwanger sind.

    Warum schreibst du frauenfeindliche Dinge? Es gibt Rechte von Schwangeren. Diese nicht nur infrage zu stellen, sondern dies auch noch aus der Begründung heraus, dass sich die Frauen mal nicht so anstellen sollten und aus einer Urlaubslust heraus handeln würden und dafür sorgten, dass Männer bevorzugt werden ist nicht in Ordnung.

  • Warum muss man Schutzvorschriften in Frage stellen oder abwerten?

    Das wollte ich nicht. Es tut mir leid, wenn es so rüberkam. Mich hat es nur getriggert, als die Fragestellerin meinte, sie käme wohl ins BV, weil ihr in der ersten Schwangerschaft immer so schlecht war. Das ist ja meist nur am Anfang so und auch nicht bei jeder Schwangerschaft gleich. Ich würde erst einmal abwarten.

  • Warum schreibst du frauenfeindliche Dinge? Es gibt Rechte von Schwangeren. Diese nicht nur infrage zu stellen, sondern dies auch noch aus der Begründung heraus, dass sich die Frauen mal nicht so anstellen sollten und aus einer Urlaubslust heraus handeln würden und dafür sorgten, dass Männer bevorzugt werden ist nicht in Ordnung.

    Ich will keine Rechte in Frage stellen.

  • Weil du selbst das Merkblatt bemühst:

    Ringelröteln sind ansteckend, BIS man den roten Ausschlag auf den Wangen deutlich sieht, also vorab schlecht zu erkennen, eine Impfung gegen Ringelröteln gibt es nicht, man ist immun, wenn man es selbst hatte - ansonsten BV bis zur 20. Woche.

    Scharlach - kann man nicht impfen und man wird auch nicht immun, BV bei Auftreten der Krankheit, dann muss man aber auch sicher sein, dass Fälle gemeldet werden

    Zytomegalie - keine Impfung, BV während der gesamten Schwangerschaft bei engem körperlichen Kontakt mit behinderten Kindern, Hinweis auf Hygienevorschriften ... und im Nachgang wird noch zusätzlich erläutert, dass man bei schwerst oder mehrfach behinderten Kindern noch genauer hinsehen muss.

  • Weil du selbst das Merkblatt bemühst:

    Ringelröteln sind ansteckend, BIS man den roten Ausschlag auf den Wangen deutlich sieht, also vorab schlecht zu erkennen, eine Impfung gegen Ringelröteln gibt es nicht, man ist immun, wenn man es selbst hatte - ansonsten BV bis zur 20. Woche.

    Scharlach - kann man nicht impfen und man wird auch nicht immun, BV bei Auftreten der Krankheit, dann muss man aber auch sicher sein, dass Fälle gemeldet werden

    Zytomegalie - keine Impfung, BV während der gesamten Schwangerschaft bei engem körperlichen Kontakt mit behinderten Kindern, Hinweis auf Hygienevorschriften ... und im Nachgang wird noch zusätzlich erläutert, dass man bei schwerst oder mehrfach behinderten Kindern noch genauer hinsehen muss.

    Habe ich doch gar nicht bestritten.

  • Herzlichen Glückwunsch.
    Erstmal Vertrag unterschreiben oder Ernennungsurkunde in der Hand halten und dann was sagen.

    Das finde ich zum Beispiel fragwürdiger. Da kann doch eine eventuelle Gefährdung durch Krankheiten etc. gar nicht beachtet werden.

  • Aus meiner Sicht als SL korrektes Vorgehen ist:
    - Vor tatsächlichem Dienstantritt keinen Dienst machen! (Das fällt vielen schwer, hier und da wird mal an einer Deputatekonferenz teilgenommen oder es werden Übergabegespräche vor der eigentlichen Ernennung durchgeführt...)

    - Urkunde übernehmen und, wenn man den Schutz möchte, direkt danach die SL über die Schwangerschaft informieren.

    - Wenn man nett sein möchte, dann kann man mit der eigenen FA schonmal grobe Eckdaten klären, damit die Gefährdungsbeurteilung flott geht. Falls ein BV im Raum steht, kann man das auch dann sofort kommunzieren.


    Für mich als SL ist das zwar ein paar mal echt bitter gewesen, da dadurch direkt zum Schuljahresanfang eingeplante Unterrichtsversorgungen umgeplant werden mussten, aber das ist der Job. Dafür kann die Neukollegin nichts.

    Ich habe auch bereits den Fall gehabt, dass eine Neukollegin vor Ernennung ihre Schwangerschaft bekannt gab und Bescheid gesagt hat, dass es evtl. ein BV werden könnte, das hilft organisatorisch natürlich. In irgendeiner Weise erwarten kann man das aber von den Neukolleginnen meines Erachtens nicht.
    Ob es Situationen gibt, so dass wegen Schwangerschaft eine Ernennung nicht erfolgt? Keine Ahnung, der Teufel ist ein Eichhörnchen:
    (Wegen BV kein Zutritt zur Schule, keine Übergabe der Ernennungsurkunde, wegen der Umstände längere Zeit draußen, ...)

  • Das wollte ich nicht. Es tut mir leid, wenn es so rüberkam. Mich hat es nur getriggert, als die Fragestellerin meinte, sie käme wohl ins BV, weil ihr in der ersten Schwangerschaft immer so schlecht war. Das ist ja meist nur am Anfang so und auch nicht bei jeder Schwangerschaft gleich. Ich würde erst einmal abwarten.

    Dann sag das doch so. Übelkeit ist kein Grund für ein BV, beim BV geht es nämlich um die Gefährdung von Mutter oder Kind.

    Und da hat sich offenbar die Einschätzung geändert, weil ansteckende Kinderkrankheiten berücksichtigt werden. Als ich schwanger war, war das auch noch anders, das ist aber kein Grund, werdenden Müttern ein Sich-Drücken zu unterstellen.

    Insbesondere die Behauptung, dass Männer dann natürlich und zu Recht bevorzugt werden hat mich "getriggert", denn es ist schlimm genug, wenn das inoffiziell noch oft genug so ist.

  • Genau. So schaffen sich Frauen selbst Probleme und Männer werden bei Einstellungen bevorzugt.

    Ich denke das Problem gibt es aktuell nicht, aber ja darüber sollte man sich eigentlich gar keinen Kopf machen. Ist man schwanger, dann ist das eben so. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass man dann eben irgendwann in den Mutterschutz geht. Alles was davor passiert, passiert eben.

  • Ob es Situationen gibt, so dass wegen Schwangerschaft eine Ernennung nicht erfolgt? Keine Ahnung, der Teufel ist ein Eichhörnchen:
    (Wegen BV kein Zutritt zur Schule, keine Übergabe der Ernennungsurkunde, wegen der Umstände längere Zeit draußen, ...)

    An so eine Konstellation habe ich auch denken müssen. Also nicht, dass die Ernennung nicht verweigert wird, weil man keine Schwangere einstellen möchte, sondern ohne jeden bösen Willen aufgrund einer Verkettung von Formalismen, wie sie hier darstellt werden. Durchaus ein wenig konstruiert, aber wenn man den öffentlichen Dienst kennt, weiß man, dass sowas nicht völlig ausgeschlossen ist.

    Sicherlich gibt es selbst bei so einer Verkettung schlechter Umstände immer Möglichkeiten. Die Veeidigung muss nicht im Schulgebäude geschehen etc., aber wenn es sich vermeiden lässt, würde ich mich nicht darauf einlassen und die Schwangerschaft erst danach verkünden.

  • Das finde ich zum Beispiel fragwürdiger. Da kann doch eine eventuelle Gefährdung durch Krankheiten etc. gar nicht beachtet werden.

    Wieso das denn nicht? Unterschrift oder Ernennung Erfolg doch vor dem ersten Arbeitstag und vor dem sollte man das schon mitteilen und ja, damit wäre man hier vorübergehend erstmal raus, aber das ist halt so, ist man bei Krankheit ja auch


  • Ob es Situationen gibt, so dass wegen Schwangerschaft eine Ernennung nicht erfolgt? Keine Ahnung, der Teufel ist ein Eichhörnchen:
    (Wegen BV kein Zutritt zur Schule, keine Übergabe der Ernennungsurkunde, wegen der Umstände längere Zeit draußen, ...)

    Ja, habe ich leider schon Mal erlebt, dass die erst eingeklagt werden müsste, selbst die Drohung des Rechtsanwaltes half nichts. War ein sehr schlauer Mensch am Werk.

  • Ich wollte keine Diskussion auslösen, ob Frauen sich auf auf einem BV ausruhen und damit Probleme in der Gesellschaft verursachen oder selbst Schuld an einem offensichtlich schlechten Bild bei manchen Menschen sind. In vielen Bundesländern werden Frauen im GS Bereich direkt ins BV geschickt, beispielsweise an Perspektivschulen. Weiterhin hängt es nicht nur am Impfstatus, sondern auch an Immunität hinsichtlich Rotaviren oder CMV.

    Meine Frage war: Muss ich Angst haben, dass ich aus irgendeinem Grund diese Stelle nicht bekomme, wenn ich beispielsweise direkt im BV wäre. Ohne Wertung, einfach nur die Frage „was wäre wenn“. Irgendwie ernüchtern mich einige Antworten, das ist so schade

  • Meine Frage war: Muss ich Angst haben, dass ich aus irgendeinem Grund diese Stelle nicht bekomme, wenn ich beispielsweise direkt im BV wäre.

    Da du ein BV erst bekommen kannst, wenn du eine Stelle hast, kann das ja nicht passieren, dass du vorher im BV bist. Und nein, selbst wenn dem so wäre, dürfte (ich habe schon Pferde kotzen sehen) nichts passieren, weil das dann eine Diskriminierung ist.

    Und nein, es werden nicht in vielen BL im Grundschulbereich die Leute direkt ins BV geschickt.

    Also klar, gleich bei Bekanntgabe bis man beim Arzt war, aber meist danach nicht direkt oder nur bis zu 20. SSW.

  • Ich hatte zu Beginn meines Lehrerlebens viele Kolleginnen, die bis zum Mutterschutz gearbeitet haben. Dann drehte sich irgendwas und mittlerweile wird schon vor einer Schwangerschaft offen davon gesprochen, dass man dann ja ins BV geht. Irgendwas ist da in der Wahrnehmung doch völlig falsch gelaufen..

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