Wenn die SL für den Schulstandort die Gefährdungsbeurteilung erstellt (zum x. Mal) und generell zu einer erhöhten Gefährdung kommt (kommen muss), stellt da niemand ein Bein.
Im übrigen müssen Frauen die für sie errungenen Möglichkeiten des Schuzes in Anspruch nehmen (dürfen), das ist keine Benachteiligung, sondern ihr Recht.
Und es bleibt Unrecht, wegen des Geschlechts diskriminiert zu werden, z.B. durch Bevorzugung oder Benachteiligung bei der Einstellung.