Schulleitung lässt sich regelmäßig im Unterricht vertreten

  • was nur zu Frust bei uns an der Schule führt, weil über 50% der empfohlenen (egal ob von Schule oder Kita oder Schularzt) Rückstellungen nicht durchgeführt werden von den Eltern und die Kinder absolut nicht Schulreif sind.

    Meine persönliche Meinung dazu: Die meisten Eltern heutzutage sind unfähig, qualifizierte Bildungsentscheidungen zu treffen. Es war ein Fehler seitens der Länder, ihnen diese Autonomie rechtlich zuzugestehen. Ich kann nur hoffen, dass die Länder irgendwann ein Einsehen haben und dieses Recht wieder an das pädagogische Fachpersonal rückgeführt wird.

  • Bis heute hat sich an der Situation nichts geändert. Weder bei meinen Parallelkollegen noch bei mir hat es Doppelbesetzung mit der SL gegeben. Keine einzige Stunde. Es gibt leise Stimmen im LZ, die munkeln:"da muss ja mal einer was sagen" - aber keiner tut's.

    Was kann das im worst case für Konsequenzen nach sich ziehen? Im Grunde sind da Leute in der Pflicht, sich des Problems anzunehmen , die schon lange an dieser Schule tätig sind. Ich bin es nicht.

  • Im Grunde sind da Leute in der Pflicht, sich des Problems anzunehmen , die schon lange an dieser Schule tätig sind. Ich bin es nicht.

    Auch nach 20 Jahren im Kollegium ist man nicht plötzlich in der Position, die Dienstaufsicht über die Schulleitung zu führen.
    Das ist die Aufgabe der übergeordneten Behörde. Letztlich muss man hier für sich die Entscheidung treffen, ob man die einschalten möchte, mit den Problemen, die das in der zukünftigen Zusammenarbeit mit der Schulleitung mit sich bringen wird.

  • Ich würde zunächst den örtlichen Personalrat / Lehrerrat bitten, das Thema anzusprechen. Und alle munkelnden Kollegen auffordern, das auch zu tun. Wenn der Personalrat keine Namen nennen soll, ist es gut, wenn er zumindest Zahlen nennen kann. Und am besten eine Zahl, die sogar höher ist als die Zahl der direkt durch die Doppelbesetzung betroffenen Kollegen. Vielleicht durch Kollegen, die in der Vergangenheit betroffen waren, oder die befürchten, dass es sie nächstes Jahr trifft.

  • Kannst nur den Personalrat vorsprechen lassen oder es selbst tun.

    Bedenke dabei, dass es keine 'Doppelbesetzungspflicht' gibt, im Zweifel fängst du dir eine Rüge und ewig schlechte Laune der angefressenen Schulleitung. Ich würde mich lieber damit abfinden, dass die Person nicht anwesend ist. Abfinden hilft gegen Ärger und in diesem Falle ist es vielleicht sogar besser, wenn du dein Ding machen kannst.

  • Es ist nicht deine Aufgabe sich darum zu kümmern. Die Schulleitung hat genug zu tun und es ist kein Dienstvergehen. Du müsstest nachweisen, dass es keine vorrangigen Dienstgeschäfte sind.
    Invertierte die Zeit lieber in die Schulentwicklung, um die SL zu entlasten!

  • Die Schulleitung hat genug zu tun und es ist kein Dienstvergehen.

    Wenn die Schulleitung sich für Stunden einplant, bei denen sie offensichtlich von vornherein gar nicht die Absicht hat, sie auszubringen, um sich selber zusätzliche Entlastungsstunden zu verschaffen, ist das Arbeitszeitbetrug und natürlich ein Dienstvergehen. Das ändert aber nichts daran, dass das nicht die Baustelle des TE ist.
    (Und ich kann durchaus verstehen, dass das die Kollegen verärgert, denn mit den Doppelbesetzungsstunden sind zu erledigende Aufgaben verbunden, die in dem Modell stattdessen die übrigen Lehrkräfte mit übernehmen müssen.)

  • Es ist nicht deine Aufgabe sich darum zu kümmern. Die Schulleitung hat genug zu tun und es ist kein Dienstvergehen. Du müsstest nachweisen, dass es keine vorrangigen Dienstgeschäfte sind.
    Invertierte die Zeit lieber in die Schulentwicklung, um die SL zu entlasten!

    Natürlich. Mach den Job deines Chefs gleich 2x mit: übernimm erst seinen Unterricht und mach dann noch "Schulentwicklung", um ihn zu entlasten. Die dringenden Dienstgeschäfte jeden Mittwoch zwischen 8.45 und 9.30 darf er aber selbst machen oder übernimmt die die Sekretärin?

  • Die Schulleitung hat genug zu tun und es ist kein Dienstvergehen.

    Das ist ein Trugschluss. Eine Schulleitung ist zur Übernahme von einer bestimmten Anzahl von Unterrichtsstunden verpflichtet, abhängig von Lehrkräftesollstundenzahl. Das ist in Nds. ganz deutlich in einer Arbeitszeitverordnung für Schulleiter geregelt. Ein regelmäßiger Verstoß dagegen ist ganz klar Arbeitszeitbetrug und sehr wohl ein Dienstvergehen. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn alle den Mund halten, wird das niemals jemand in der Schulaufsichtsbehörde mitbekommen. Aus meiner Sicht ist es Aufgabe des Personalrats, hier einzuwirken. Der Schulleiter hat seiner Unterrichtverpflichtung nachzukommen, weil er sonst andere Kollegen mit zusätzlicher Arbeit belastet und außerdem eine Vorbildfunktion hat. Der Personalrat sollte das dem Schulleiter schriftlich mitteilen und um Änderung bitten. Tritt diese Änderung nicht ein, wird der übergeordnete Personalrat eingeschaltet oder ggfls. direkt die Schulbehörde. Mit einer solchen Arbeitshaltung sollte eine Schulleitung nicht durchkommen, Belastung hin oder her. Verwaltungsangelegenheiten sind außerhalb der Unterrichtsverpflichtung zu erledigen.

  • Hallo zusammen,


    Wie ist damit umzugehen, dass eine SL sich regelmäßig aus dem Unterricht "entschuldigt" ...

    Dies Problem kenne ich ! Macht unsere SL auch. Permanent ! Sie hat 6 Stunden pro Woche - mindestens 50% davon lässt sie vertreten. Auch die Ausrede mit Terminen usw. sind m. E. inakzeptabel. Auch wenn es "nur" 6 Stunden die Woche sind - auch die Schulleiterin / der Schulleiter hat eine Unterrichtsverpflichtung ! Was macht man dagegen ? Man kann es ansprechen - wenn man bei der Leitung in Ungnade fallen will. Man kann auch anonym an die Dienstaufsicht schreiben ... Man kann es auch einfach hinnehmen, weil man merkt, man es (mit hoher Wahrscheinlichkeit) sowieso nicht ändern kann ...

    Die interessanteste Frage wäre an dieser Stelle, wie am Ende die Benotung zustande kommt, wenn 30% ausfallen und 20% fachfremd vertreten werden.

  • Wie wär's es mit einfach mal Vertrauen haben, dass die SL sich nicht übervorteilt.

    Solche Schulleitungen gibt es sicher auch. Es dürften derer allerdings nicht besonders viele sein.

    In B liegt die wöchentliche Stundenzahl bei voller Stelle bei 28 Stunden. Unsere SL hat 6 Stunden - nicht mal die schafft sie. Wie viel Vertrauen soll man denn da zu einem Schulleiter / einer Schulleiterin haben ? Der "normale" Kollege hat seine Termine (z. B. Elterngespräche) gefälligst außerhalb des Unterrichts zu legen ...

  • Ich habe gerade mal auf WebUntis geschaut. Unser OStD macht gar keinen Unterricht.

    Ich weiß nicht, wie die Bestimmungen in anderen Bundesländern sind. Hier in Berlin hat die Schulleiterin / der Schulleiter 9 Stunden wöchentlich Unterrichtsverpflichtung.

    Vielleicht kannst Du das ja über den Personalrat rauskriegen ?

    Vielleicht hat es ein OStD oder OStR nicht mehr nötig :)

  • Ich habe gerade mal auf WebUntis geschaut. Unser OStD macht gar keinen Unterricht.

    In Niedersachsen ist das inzwischen rechtlich zulässig.
    Der Schulleiter kann sich selber Entlastungsstunden für bestimmte zusätzliche Aufgaben oder Belastungen zuweisen, so dass er bei der Unterrichtsverpflichtung bei 0 landet. Er muss das nur transparent rechtlich einwandfrei machen, das ist im eingangs vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben.

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