Nichterreichbarkeit bei Krankheit

  • Woher hast Du diese Informationen? Aus dem Beitrag geht das nicht hervor. Ich denke, dass wenn das Sekretariat es wusste, hätte der/die TE es geschrieben.

    Mal ehrlich: An welcher Schule weiß eine Sekretärin es nicht , wenn ein Mitglied der SL erkrankt ist? Das lässt sich ja wohl kaum übersehen in so einem Fall..

    Zitat

    Das mag dein persönliches Empfinden sein, ist aber juristisch aus meiner Sicht nicht haltbar. Ich muss nicht rangehen und Daueranrufe sind sicherlich auch nicht in Ordnung. Aber das AG versucht Kontakt aufzunehmen, scheint mir akzeptabel. Insbesondere weißt Du nicht, ob es einen dringenden Anlass dafür gibt. Vielleicht wollte man auch einfach nur Gute Besserung wünschen.

    Genesungswünsche sind kein „dringender Anlass“, Kontaktaufnahme kann auch schriftlich erfolgen und wenn du das Ganze juristisch sauber haben möchtest, dann muss zuallererst mal im Fall einer Krankmeldung sichergestellt worden sein schulischerseits, dass tatsächlich niemand sonst Entscheidung X treffen kann in der gesamten Schule und übergeordneten Behörde, nicht nur, dass es halt grad praktisch wäre, wenn die erkrankte Person das doch machen würde und ein schwerwiegender Schaden entstehen würde ohne diese zeitnahe Entscheidung- also schwerwiegender als die Gesundheit des TE, womit irgendeine Verwaltungsentscheidung einfach generell raus ist.

    Was du persönlich okay findest muss juristisch deshalb nicht haltbar sein. Genesungswünsche teilt man schriftlich mit, statt erkrankte KuK telefonisch zu stören und mit Fragen zur Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit („Wann bist du wieder erreichbar?“) letztlich einfach nur unter Druck zu setzen. Solange eine erkrankte Person nicht selbst etwas anderes, sprich Teildienstfähigkeit, signalisiert, bedeutet eine Krankmeldung immer, dass diese Person komplett in Ruhe gelassen werden muss, um tatsächlich genesen zu können. Stress macht nämlich zusätzlich krank und Erwartungsdruck ist Stress für unseren Körper, der unser Cortisol ansteigen lässt, selbst wenn du meinst, dass das okay wäre für dich.

    Die TE hat die Krankmeldung abgegeben und fragt, ob es akzeptabel ist, dass das Sekretariat sie trotzdem versucht zu kontaktieren. Ohne weitere Informationen, kann es in Ordnung sein, es kann nicht akzeptabel sein, insbesondere wenn mitgeteilt hat, dass man nicht erreichbar ist.

    Der TE hat deutlich hervorgehoben, dass es medizinisch indiziert ist absolut keinerlei Kontakt zu haben zur Dienststelle. Also nein, eine Kontaktaufnahme ist auf gar keinen Fall ok seitens der Dienststelle.

    Ich weiß nicht, worum es bei German ging / geht, deshalb mal an der Stelle in der Ich- Form: Mir wurde während meiner Krankmeldung wegen Mobbings an der Dienststelle dringend empfohlen jedweden Kontakt mit dieser, der über die reine Krankmeldung hinausgeht, erst einmal aus Selbstschutzgründen komplett zu unterlassen und bei Bedarf zu unterbinden mit Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung. Jeder Kontaktversuch durch meine Dienststelle war extremer Stress und hat die massiven physischen Folgen des Mobbings verstärkt, statt mir den notwendigen Raum zur Heilung zu geben, umso mehr, als es sehr viel um Erwartungshaltungen mir gegenüber ging- egal wie diese verpackt waren- und garantiert nicht um reine Genesungswünsche.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Rechtslage ist, dass der Arbeitgeber dich zwar kontaktieren darf, du aber während der AU nicht darauf reagieren musst. Deine Pflicht endet mit der Abgabe der AU.

    Das ist insgesamt auch eine ausgewogene Regelung, da 95% der Fälle wohl eher keine Edge Cases sind, die natürlich naturgemäß hier im Forum häufiger besprochen werden als eine 08/15 AU. Da es sie andererseits aber auch gibt, ist es sinnvoll eine gewisse Sensibilität für diese Fälle zu fördern.

  • Richtig schwierig finde ich die Fälle, wo der AU-Pflicht nicht nachgekommen wird. Das hatte ich vor einiger Zeit und den Kollegen musste ich leider mehrfach nachdrücklich kontaktieren, obwohl das sicher für seine Genesung nicht gut war. Die Alternative wäre ein Antrag auf ein Disziplinarverfahren gewesen, was sicher noch schädlicher gewesen wäre.

  • o der AU-Pflicht nicht nachgekommen wird.

    da liegt aber auch ein Pflichtversäumnis vor und da würde ich auch anrufen. Letzten Endes hat er oder sie es verbummelt die AU rechtzeitig zukommen zu lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ...Insbesondere weißt Du nicht, ob es einen dringenden Anlass dafür gibt. Vielleicht wollte man auch einfach nur Gute Besserung wünschen...

    Das ist die beste Begründung von allen! Einer sitzt mit Panikattacken zu Hause und kriegt Herzrasen, wenn er die Nummer von der Schule im Display hat und die versucht verzweifelt anzurufen, um gute Besserung zu wünschen :rofl:

  • Mal ehrlich: An welcher Schule weiß eine Sekretärin es nicht , wenn ein Mitglied der SL erkrankt ist? Das lässt sich ja wohl kaum übersehen in so einem Fall..

    Die TE hat sich augenscheinlich nur krank gemeldet aber nicht mitgeteilt, dass sie nicht erreichbar ist.

    Was du persönlich okay findest muss juristisch deshalb nicht haltbar sein.

    Wenn Du die gängigen Rechtsseiten bemühst, herrscht dort die Rechtsauffassung, dass die Kontaktaufnahme grundsätzlich nicht verboten ist. Du musst nicht antworten und der AG darf dich nicht belästigen. Ich denke, dass das vor allem dein persönliches Empfinden ist. Oder aast Du eine Rechtsgrundlage, die die Kontaktaufnahme verbietet? Insbesondere wissen wir nicht, aus welchem Grund der Dienstherr ihn kontaktiert. Vielleicht gibt es wirklich eine dringende Angelegenheit. Wir wissen es nicht.

    Und noch mal: ein mehrmaliges Anrufen ist ganz grundsätzlich und auch ohne weitere Informationen nicht in Ordnung, das ergibt sich einfach aus der Natur einer Krankmeldung. Über einen einzelnen Anruf oder Mails an die Schuladresse kann man noch diskutieren, aber dann ist irgendwann einfach mal gut.

    Naja, wenn ich Montag in den Ferien anrufe und die Person nicht erreichen und es am nächsten Tag noch mal versuche, ist es sicherlich auch ok. Die Frage, wie viele Kontaktversuche angemessen sind. Die TE war es zu viel. Das können aber auch 2-3 Kontaktversuche oder 10 sein. Das wäre für mich ok. Dass andere wäre für mich nicht ok.

  • Das ist die beste Begründung von allen! Einer sitzt mit Panikattacken zu Hause und kriegt Herzrasen, wenn er die Nummer von der Schule im Display hat und die versucht verzweifelt anzurufen, um gute Besserung zu wünschen :rofl:

    Und das weißt Du aufgrund deiner hellseherischen Fähigkeiten? Ich vermute mal, dass über 90% der Krankmeldungen nicht am System Schule liegen.

  • Die TE hat sich augenscheinlich nur krank gemeldet aber nicht mitgeteilt, dass sie nicht erreichbar ist.

    Andersherum wird ein Schuh daraus. Wenn man sich krankmeldet und nicht explizit sagt, dass man trotzdem erreichbar ist, ist man per default eben nicht erreichbar.

  • Das ist die beste Begründung von allen! Einer sitzt mit Panikattacken zu Hause und kriegt Herzrasen, wenn er die Nummer von der Schule im Display hat und die versucht verzweifelt anzurufen, um gute Besserung zu wünschen :rofl:

    Und wenn es einem tatsächlich so geht- wie mir letztes Jahr- dann ist das wirklich kein Bisschen lustig.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Andersherum wird ein Schuh daraus. Wenn man sich krankmeldet und nicht explizit sagt, dass man trotzdem erreichbar ist, ist man per default eben nicht erreichbar.

    Dann nenne mir bitte die Rechtsquelle auf die Du dich beziehst. In den gängigen Rechtsseiten findet man die Auffassung, dass der AG Kontakt aufnehmen darf, man aber nicht reagieren muss.

    Meine Aussage findest Du beispielsweise hier:

    https://www.advocard.de/streitlotse/ar…t-arbeitsrecht/

    Aber vielleicht gibt es in Bundesländern, die die Kontaktaufnahme tatsächlich verbietet. Ich kenne keine.

  • Tom123

    Nein ein arbeitsrechtliches Verbot gibt es nicht und die in diesem Zusammenhang geltenden Benimmrichtlinien scheinen vielfach nicht mehr en Vogue zu sein.

    Ich jedenfalls rufe keinen Kollegen dienstlich an, von dem ich weiß, dass er sich im Krankenstand befindet. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Kollege von der Dienststelle ein BEM.angeboten bekommt. Dann melde ich mich natürlich um zu beraten. Denn wenn der Kollege eine Wiedereingliederung machen möchte, muss er sich bis dahin ( und bei Tarifis darüber hinaus) krank schreiben lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die TE hat sich augenscheinlich nur krank gemeldet aber nicht mitgeteilt, dass sie nicht erreichbar ist.

    Potato, Potato. Das muss nicht extra dazu gesagt werden. Magst du aber nicht verstehen, weil du dich so sehr an übergriffifes Verhalten gewöhnt hast und es auch noch verteidigst.

    Krank ist krank und dann ist auch nix mit Arbeit. Nix Anrufen, nix Mails beantworten, kein gar nix. Keine Pflicht zu irgendwas. Wenn du trotzdem was machst, ist das deine Sache. Kannste machen. Von der Schule hat da aber nichts zu kommen bzw. es ist nichts zu erwarten.

    Und das weißt Du aufgrund deiner hellseherischen Fähigkeiten? Ich vermute mal, dass über 90% der Krankmeldungen nicht am System Schule liegen.

    Spielt KEINE ROLLE. In der Schule gibt es keine Notfälle, die Lehrkräfte beheben müssen.

  • Potato, Potato. Das muss nicht extra dazu gesagt werden. Magst du aber nicht verstehen, weil du dich so sehr an übergriffifes Verhalten gewöhnt hast und es auch noch verteidigst.

    Krank ist krank und dann ist auch nix mit Arbeit. Nix Anrufen, nix Mails beantworten, kein gar nix. Keine Pflicht zu irgendwas. Wenn du trotzdem was machst, ist das deine Sache. Kannste machen. Von der Schule hat da aber nichts zu kommen bzw. es ist nichts zu erwarten.

    Spielt KEINE ROLLE. In der Schule gibt es keine Notfälle, die Lehrkräfte beheben müssen.

    Ok, also es ist rechtlich erlaubt aber bei Lehrkräften zählt es nicht. Da ist es verboten. Ist halt so. Ich verstehe. Zwischen etwas erwarten oder Druck machen oder ähnliches (=> über griffiges Verhalten) und einem reinen Anruf (=> erlaubtes Verhalten), ist noch ein großer Unterschied. Solange Du nicht weiß, warum sie angerufen haben, würde ich nicht von über griffigen Verhalten sprechen.

  • Ok, also es ist rechtlich erlaubt aber bei Lehrkräften zählt es nicht. Da ist es verboten

    Also wenn Du mir die Rechtsquelle nennen kannst, wäre ich Dir sehr dankbar. Das würde unsere Beratung von betroffenen Kollegen wesentlich vereinfachen .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Als Betroffener kann man seine Mitmenschen aber auch erziehen. In Zeiten moderner Telekommunikation ist das sehr einfach. Mein Telefon steht meist eh auf Vibrationsalarm und nach fünfmal klingeln geht der AB dran. Da mein Handy auch über eine Rufnummernanzeige verfügt entscheide ich, ob ich dran gehe. Und wenn ich krank bin und das kein Kontakt aus dem Freundeskreis ist der mich anruft, dann hat der Kandidat zwei Groschen für die Parkuhr (respektive AB) gewonnen, der er sein Leid erzählen kann. Ist ja wohl klar, dass ich bei einem unnötigen die stlichen Anruf, die Nachricht offiziell erst nach meiner Erkrankung abgehört habe, was mir regelmäßig unendlich Leid tut.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also wenn Du mir die Rechtsquelle nennen kannst, wäre ich Dir sehr dankbar. Das würde unsere Beratung von betroffenen Kollegen wesentlich vereinfachen .

    Ich habe bereits auf verschiedene Quellen wie das Juraforum verwiesen. Es ist anscheinend gängige Rechtsprechung, wobei auch in den Artikeln auf die Grenzen hingewiesen werden (dauernde Anrufe, Belästigung, unter Druck setzen ...). Genau genommen müsste es, wenn eine Rechtsquelle geben, die es verbietet.

  • "OT-Funfact":
    Ich könnte die Tatsache nutzen, dass sich meine Eltern im deutschen Arbeitsrecht (gar Beamtenrecht) nicht auskennen, denn:
    nach französischem Recht muss ich zu festen Tageszeiten (quasi die normalen Kernarbeitszeiten) zuhause erreichbar sein (auch für Kontrollbesuche des Amtes), muss Abwesenheit wie Urlaub einreichen und darf das Land nicht verlassen, außer mit Sondergenehmigung des Kreises / der Präfektur.
    (aber sie haben eh nur einmal gefragt, ob ich sie besuche UND sie wissen nicht, dass ich krankgeschrieben bin. Aber für die mögliche Nachfrage hatte ich mich schon gewappnet :D )

  • nach französischem Recht muss ich zu festen Tageszeiten (quasi die normalen Kernarbeitszeiten) zuhause erreichbar sein (auch für Kontrollbesuche des Amtes), muss Abwesenheit wie Urlaub einreichen und darf das Land nicht verlassen, außer mit Sondergenehmigung des Kreises / der Präfektur.

    What.

  • naja, du bist krank, du sollst nicht reisen...
    (Es kann gut sein, dass es nur eine Formalität ist, weiß ich nicht, aber so habe ich es mehrmals gelesen. Das mit der täglichen Erreichbarkeit und Anwesenheit am Standort wusste ich aus meiner Kindheit bzw. habe ich bei meiner Schwester in den letzten Jahren durchaus mitbekommen.)

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