Morgen zusammen,
ich versuche gerade herauszufinden, ob es einen festgelegten Zeitraum gibt, indem eine Abrechnung geleisteter Mehrarbeit durch die Schule erfolgen muss.
Bei mir am BK erfolgt dies monatsscharf und wird somit zeitnah meist einen Monat später vom LBV vergütet.
Die Schule meiner Frau rechnet mittlerweile einmal pro Halbjahr ab, es fehlen Stand heute noch die Überstunden aus dem vergangenen Halbjahr. Kann das so rechtens sein?