Wie integriert ihr finanzielle Bildung in euren Unterricht. Erfahrungen v. a. in Sek I/II und Vertretungsstunden gesucht

  • Ein durchschnittliches Einfamilienhaus hat eine Fläche von circa 150m^2. Gemäß aktueller Preisentwicklungen (Quelle: Engel & Völkers) überschreitest du in folgenden Bundesländern mit einem durchschnittlichen Einfamilienhaus aktuell bereits diesen Freibetrag: Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern. Sicher gibt es noch einmal regionale Unterschiede, auch zwischen Stadt und Land, aber dennoch spricht das dafür, dass dieser Freibetrag zu niedrig geworden ist und erhöht werden sollte.

    Ab einem Wert von 525.000€ wären zumindest die Kosten in 14 von 16 Bundesländern gedeckt. In Hamburg und Berlin läge die Grenze bei 900.000€.

  • Den Freibetrag gibt es doch längst und beträgt in direkter Linie mal eben 400.000€. Um einen vergleichbaren Betrag anzusparen, muss der durchschnittliche Arbeitnehmer jahrzehntelang arbeiten. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn ein Erbe deutlich teurerer Immobilien dann für den über 400.000€ hinausgehenden Betrag auch mal etwas Steuern zahlen muss.

    Für 400.000€ sind hier auf dem Dorf im Westen NRWs die letzten Bruchbuden, sorry, "Handwerkerträume" gelistet. Der Betrag gehört angehoben auf einen modernen, inflations- und marktbereinigten Preis.

  • Und wo wir gerade dabei sind: 1000€ Single Stk. I Freibetrag auf Kapitalerträge ist absolut nicht mehr zeitgemäß in Zeiten massiver Inflation, Wohlstandsverlust und erbärmlicher Tarifabschlüsse im ÖD. Ich tue mich mittlerweile massiv schwer, den Wirtschaftsstandort Deutschland im Wirtschaft / Politik-Unterricht noch irgendwie legitimieren oder gutheißen zu können vor meinen SuS, denen man doch ein Gegenwicht zum Lebensentwurf Hauptschulabschluss -> Bürgergeld zeichnen können sollte.

  • Für 400.000€ sind hier auf dem Dorf im Westen NRWs die letzten Bruchbuden, sorry, "Handwerkerträume" gelistet. Der Betrag gehört angehoben auf einen modernen, inflations- und marktbereinigten Preis.

    Bei uns, kleinstädtisches bis ländliches Umfeld, kommt man auf etwas über 700.000 Teuronen, wenn man zeitgemäß baut. Dazu in den Folgejahren eine ganze Tüte voll Betriebskosten. Wollen aber die linksinspirierten Lebenstheoretiker nicht hören.8)

  • Den Freibetrag gibt es doch längst und beträgt in direkter Linie mal eben 400.000€. Um einen vergleichbaren Betrag anzusparen, muss der durchschnittliche Arbeitnehmer jahrzehntelang arbeiten. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn ein Erbe deutlich teurerer Immobilien dann für den über 400.000€ hinausgehenden Betrag auch mal etwas Steuern zahlen muss.

    Naja für den Freibetrag bekommt man nur noch Schrottimmobilien oder ein Haus im Wald vererbt. Der Freibetrag ist lächerlich.

  • Wenn man eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro erbt, erbt man damit ca. das siebenfache des Medianvermögens in Deutschland. Die Hälfte der Bevölkerung besitzt also nur ein Siebtel dieses Vermögens oder weniger. Damit ist man im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sehr privilegiert. Dabei fallen dann ca. 35.000 Euro Erbschaftssteuer an. (Korrigiert mich gerne, wenn ich mit den Zahlen falsch liege, das ist wirklich nicht mein Steckenpferd.) Ich sehe nicht, dass das in einem Missverhältnis zu Ungunsten der reichen Erben liegt.

  • linksinspirierten Lebenstheoretiker

    Stimmt wohl. Gerechtigkeit ist nun mal eine linke Idee. Und sicher etwas theoretsich. OK.


    700.000 Teuronen

    Bleiben nach Freibetrag 300.000 Euro zu versteuern. Bei 11% sind das 33.000 Euro. Wo wäre jetzt da das Problem? Wem's zu viel ist, kann das Erbe ausschlagen und selbst bauen.

  • Spannend ist auch, dass die Kritik an dem Freibetrag hier u.a. von der "Leistungsfraktion" kommt. Da frage ich mich, inwiefern Erben eine Leistung ist. Und: Erben steht der Leistungsbereitschaft doch total im Weg. Die Erben haben dann ja gar keinen Anreiz mehr, zu arbeiten. Vielleicht sollten wir Erbschaften Bürgergeld nennen, wenn der Begriff wieder frei ist ^^

    Ich finde, diese Diskussion ist ein guter Hinweis darauf, wessen Wohlstand gesichert werden soll, wenn von der "Sicherung des Wohlstands" gesprochen wird: Menschen mit mindestens einem Vermögen des vierfachen des Medianvermögens.

  • Den Freibetrag gibt es doch längst und beträgt in direkter Linie mal eben 400.000€. Um einen vergleichbaren Betrag anzusparen, muss der durchschnittliche Arbeitnehmer jahrzehntelang arbeiten. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn ein Erbe deutlich teurerer Immobilien dann für den über 400.000€ hinausgehenden Betrag auch mal etwas Steuern zahlen muss.

    und als Ergänzung dazu: bewohnt man es dann auch noch selber und bleibt über 10 Jahre dort wohnen, muss man überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen (ja es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Wohnung oder Haus mehr als 200 qm hat). Über diesen Freibetrag hinaus sind es im Vergleich zur Lohnsteuer nur 25% die man zahlen muss. Da bleibt dann auch bei einer Millionen Villa ein beträchtlicher Betrag übrig.

  • Spannend ist auch, dass die Kritik an dem Freibetrag hier u.a. von der "Leistungsfraktion" kommt. Da frage ich mich, inwiefern Erben eine Leistung ist. Und: Erben steht der Leistungsbereitschaft doch total im Weg. Die Erben haben dann ja gar keinen Anreiz mehr, zu arbeiten. Vielleicht sollten wir Erbschaften Bürgergeld nennen, wenn der Begriff wieder frei ist ^^

    Ich finde, diese Diskussion ist ein guter Hinweis darauf, wessen Wohlstand gesichert werden soll, wenn von der "Sicherung des Wohlstands" gesprochen wird: Menschen mit mindestens einem Vermögen des vierfachen des Medianvermögens.

    Neiddebatte!8)

  • Spannend ist auch, dass die Kritik an dem Freibetrag hier u.a. von der "Leistungsfraktion" kommt. Da frage ich mich, inwiefern Erben eine Leistung ist. Und: Erben steht der Leistungsbereitschaft doch total im Weg. Die Erben haben dann ja gar keinen Anreiz mehr, zu arbeiten. Vielleicht sollten wir Erbschaften Bürgergeld nennen, wenn der Begriff wieder frei ist ^^

    Ich finde, diese Diskussion ist ein guter Hinweis darauf, wessen Wohlstand gesichert werden soll, wenn von der "Sicherung des Wohlstands" gesprochen wird: Menschen mit mindestens einem Vermögen des vierfachen des Medianvermögens.

    Wenn ich etwas erarbeitet habe und meine Kinder bekommen es ist die Leistung bereits dort rein geflossen. Dann will ich auch das dies weiter geben wird. Wieso dafür wieder und wieder der Staat etwas zu bekommen hat verstehe ich im Grundsatz nicht. Dabei ist es mir völlig wurscht was das Medianvermögen ist.

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 (3. Dezember 2025 09:09)

  • und als Ergänzung dazu: bewohnt man es dann auch noch selber und bleibt über 10 Jahre dort wohnen, muss man überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen (ja es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Wohnung oder Haus mehr als 200 qm hat). Über diesen Freibetrag hinaus sind es im Vergleich zur Lohnsteuer nur 25% die man zahlen muss. Da bleibt dann auch bei einer Millionen Villa ein beträchtlicher Betrag übrig.

    25% von einer Millionen sind immer noch 250k. Dann verkauft man ein paar Fenster und die Haustür und die Schuld ist beglichen.

    Es passiert gar keine Wertschöpfung bei privaten Vererbungen für den Staat, also hat meiner Meinung nach auch gar kein recht auf irgendwelche Anteile. Es gibt schon ausreichend mehrfach Besteuerung.

  • Wenn man eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro erbt, …. Dabei fallen dann ca. 35.000 Euro Erbschaftssteuer an. (Korrigiert mich gerne, wenn ich mit den Zahlen falsch liege, das ist wirklich nicht mein Steckenpferd.)

    Also wenn der Enkel das 700.000€ Häuschen erbt, hat er 200.000€ Freibetrag und muss auf die verbleibenden 500.000€ 19% Steuern zahlen. Da wären dann 95.000€ an Steuern ans Finanzamt zu zahlen.

  • tibo : Ich denke, das Problem ist, dass "einfache" Immobilienbesitzer (m/w/d) von einem Teil der Diskussionsteilnehmer (m/w/d) bereits als vermögend oder privilegiert wahrgenommen werden, während Andere der Meinung sind, dass ein Immobilienbesitz noch kein Leben im Luxus darstellt, sondern die Bedrohung dessen die Gefährdung der Zugehörigkeit zur gesellschaftlichen Mittelschicht. Entsprechend unterscheidet sich auch die Peespektive, ab wann die Besteuerung stattfinden soll.

  • Da bleibt dann auch bei einer Millionen Villa ein beträchtlicher Betrag übrig.

    Der Betrag ist nicht interessant. Was halt nicht passieren sollte ist, dass der Erbe die komplette Erbschaft verkaufen muss, ein Haus ist eben nicht teilbar, um vom Erlös die Steuern bezahlen zu können.

    Am Ende lebt der Erbe dann wieder in der Mietwohnung und die Immobilien konzentrieren sich auf immer weniger Superreiche, die in der Lage sind durch Firmengründungen im Ausland, Stiftungen etc. Steuervermeidungsstrategien anzuwenden, von denen wir Privatpersonen nicht einmal träumen können.

  • Was halt nicht passieren sollte ist, dass der Erbe die komplette Erbschaft verkaufen muss, ein Haus ist eben nicht teilbar, um vom Erlös die Steuern bezahlen zu können.

    Am Ende lebt der Erbe dann wieder in der Mietwohnung

    Man hat ein halbes Jahr Zeit, um in die geerbte Immobilie einzuziehen. So weit ich weiß, zahlt man dann keine Erbschaftssteuer. Und wenn der Einzug aus unverschuldeten Gründen nicht in diesem Zeitraum möglich ist, gibt es noch Sonderregelungen. Oder hat sich da etwas geändert und ich irre mich?

  • Der Betrag ist nicht interessant. Was halt nicht passieren sollte ist, dass der Erbe die komplette Erbschaft verkaufen muss, ein Haus ist eben nicht teilbar, um vom Erlös die Steuern bezahlen zu können.

    Und was linksaufgeladene Lebenstheoretiker auch nicht sehen wollen, ist, dass man in ein Haus, das man erbt, erstmal eine ganze Tüte voll Teuronen reinstecken muss, um es instandzusetzen und auf die eigenen Wohnbedürfnisse zurechtzuschneidern. So eben mal100.000 € sind da weg wie nichts. Mal abgesehen vom Handwerkermangel.8)

  • Man hat ein halbes Jahr Zeit, um in die geerbte Immobilie einzuziehen. So weit ich weiß, zahlt man dann keine Erbschaftssteuer.

    Das gilt aber nur, wenn das Häuschen weniger als 200qm hat. Wenn man den Keller und den (nicht ausgebauten) Dachboden mitzählt, kommt man sehr sehr schnell auf über 200qm und zahlt dann doch wieder.

    Das Standard-Siedlungshaus, das hier reihenweise in den 1950ern gebaut wurde, hat 90qm im Erdgeschoss. Zusammen mit 90qm Keller und 30qm Dachboden sind das dann 210qm und damit ist die Erbschaft wieder steuerpflichtig.

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