sodass die sieben am Freitag in der 9./10. Stunde nachschreiben müssen
Das ist in NRW nicht erlaubt.
sodass die sieben am Freitag in der 9./10. Stunde nachschreiben müssen
Das ist in NRW nicht erlaubt.
Aber das ist ja ein Teil des Problems. Das sind Rechtsauffassungen, keine Rechtsprechung. Es gibt Gerichtsurteile, die in die andere Richtung gehen und wir haben ganz oft den Fall, dass man nicht einfach auf Toilette gehen kann (als Schöffe fällt mir da etwa der Zeuge vor Gericht ein).
Ich habe das mit unserer Abteilungsleitung besprochen. Die wollte sich dann alle Klassenarbeiten der Blasenschwachen anschauen und leider sind die dann verloren gegangen, sodass die sieben am Freitag in der 9./10. Stunde nachschreiben müssen.
Verstehe ich nicht. Wie sind die verlorenen gegangen? Also ganz ernsthaft, ihr könnt sie ja nicht verschwunden gelassen haben?
Nein, es ist verboten, Menschen die Notdurft zu versagen, selbst in einer Examensprüfung.
"Notdurft versagen" geht nicht. Aber daraus folgert nicht automatisch, dass 7 Schüler gleichzeitig zu Klo gehen.
Und ich meine, dass wäre Quintessenz hier im Thread gewesen. Oder nicht?
Verstehe ich nicht. Wie sind die verlorenen gegangen? Also ganz ernsthaft, ihr könnt sie ja nicht verschwunden gelassen haben?
Das habe ich mich beim Lesen auch gefragt. Sind die bei euch verschwunden oder bei den Schülern?
Verstehe ich nicht. Wie sind die verlorenen gegangen? Also ganz ernsthaft, ihr könnt sie ja nicht verschwunden gelassen haben?
Die Arbeiten wurden an die SuS zurück gegeben, diese "finden die Arbeiten jetzt nicht mehr". Nehme ich an.
"Notdurft versagen" geht nicht. Aber daraus folgert nicht automatisch, dass 7 Schüler gleichzeitig zu Klo gehen.
Und ich meine, dass wäre Quintessenz hier im Thread gewesen. Oder nicht?
Man muss schon dem Zitatepfad folgen. Der begann damit, dass jemand meinte, SuS dürften während einer Arbeit gar nicht zur Toilette.
Aber das ist ja ein Teil des Problems. Das sind Rechtsauffassungen, keine Rechtsprechung. Es gibt Gerichtsurteile, die in die andere Richtung gehen und wir haben ganz oft den Fall, dass man nicht einfach auf Toilette gehen kann (als Schöffe fällt mir da etwa der Zeuge vor Gericht ein).
Ja, willst du es aber darauf ankommen lassen? Dass nicht mehrere Erwachsene gleichzeitig gehen müssen, schrieben bereits einige. Wenn aber eine Person wirklich muss, der du dann eine 6 verpasst, weil sie trotz anders lautender Ansage trotzdem geht wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach klagen und auf den entwürdigenden Prozess hätte ich keine Lust. Stell dir vor, die Person ist schwanger, hat starke Menstruationsblutungen oder einen Harnwegsinfekt. Nichts davon muss man dir als Lehrkraft vorher mitteilen.
Das ist in NRW nicht erlaubt.
Ich weiß, dass nach der APO-SI keine Klassenarbeiten am Nachmittag stattfinden dürfen. Für das Berufskolleg kenne ich keine solche Regelung. Ich habe den Termin aber auch nicht festgelegt.
Verstehe ich nicht. Wie sind die verlorenen gegangen? Also ganz ernsthaft, ihr könnt sie ja nicht verschwunden gelassen haben?
Doch, wir haben die im Haus verlegt und finden sie nicht mehr.
Man muss schon dem Zitatepfad folgen. Der begann damit, dass jemand meinte, SuS dürften während einer Arbeit gar nicht zur Toilette.
Hm, wenn ich dem Zitate-Pfad folge komme ich zum Startbeitrag von Rosalaune und zu ihrer Frage.
Diese wurde im gesamten Thread besprochen ... nicht nur in dem Zitat-pfad. Daher meine Aussage. " 'Notdurft versagen' " geht nicht, Aber daraus folgert nicht automatisch, dass 7 Schüler gleichzeitig zum Klo gehen."
Doch, wir haben die im Haus verlegt und finden sie nicht mehr.
Ihr als Lehrkräfte? Ist das ein Scherz?
Was machen wir eigentlich, wenn gleichzeitig sechs Kollegen und ich während des Unterrichts zur Toilette müssen?
Was machen wir eigentlich, wenn gleichzeitig sechs Kollegen und ich während des Unterrichts zur Toilette müssen?
Wer ist wir? Auch dir wird keiner verbieten, aufs Klo zu gehen. Was ist daran so sonderbar, verwirrend oder witzig?
Leute, gewöhnt euch doch bitte die Smileys ab und fasst in Worte was ihr sagen wollt. Niemand kann raten, was euch durcheinanderbringt.
Das ist in NRW nicht erlaubt.
Wieso das nicht 🤔 Ich hab meine Nachschreiber jetzt auch gesammelt für Freitag 15:15 einbestellt.
(nicht, weil ich den Termin toll finde, sondern weil es der einzige war, der für alle passt und ich keine Lust habe, für Nachschreiber aus 4 Gruppen jeweils Einzeltermine zu machen)
Wer ist wir? Auch dir wird keiner verbieten, aufs Klo zu gehen. Was ist daran so sonderbar, verwirrend oder witzig?
Leute, gewöhnt euch doch bitte die Smileys ab und fasst in Worte was ihr sagen wollt. Niemand kann raten, was euch durcheinanderbringt.
Naja, dir könnte eine Verletzung deiner Aufsichtspflicht ausgelegt werden, wenn es blöd läuft. Ich empfehle zur weiteren Lektüre das Buch "Nein, du gehst jetzt nicht auf's Klo!" von Dr. Thomas Böhm. Dort wird außerdem das rechtlich relevante Prinzip der Verhältnismäßigkeit erklärt, heißt konkret: SuS haben sich Herr Anwalt o. Ä. angeschaut und meinen jetzt, du verletzt die Menschenrechte. Da ist jegliche Verhältnismäßigkeit über Bord geworfen worden, da du ja nicht prinzipiell den Toilettengang verbietest, sondern diesen zu einem anderen Zeitpunkt gestattest. Nur eben nicht jetzt ad hoc.
Zu den von dir beschriebenen medizinischen Aspekten: SuS sollten diese schon mitteilen, damit man als Lehrer im Einzelfall sensibel reagieren kann. Es gibt auch Gerichtsurteile zu Fällen, in denen sich ein Schüler dann am Platz eingenässt hat. Da die Lehrerin zu keinem Zeitpunkt über die medizinische Besonderheit wusste, ist auch nichts weiter passiert.
Wieso das nicht 🤔 Ich hab meine Nachschreiber jetzt auch gesammelt für Freitag 15:15 einbestellt.
Solange sich niemand beschwert, kann man das auch durchaus machen. Die Termine müssen für Nachschreiber möglichst unangenehm sein, sonst artet es aus.
Es geht m.E. nicht darum, "ob was passiert", sondern dass ich es wegen eines Toilettengangs nicht darauf ankommen lassen würde, dass etwas passiert. Wir sind alle Menschen, auch unsere SuS tatsächlich.
Selbst wenn niemand klagt oder klagt und kein Recht bekommt, finde ich es entwürdigend, darüber zu streiten. Da spickt lieber mal einer mehr als dass sich einer mit einem dringenden Bedürfnis rumquält. Ich würde (als Schülerin) dir (als Lehrkraft) garantiert nicht mitteilen, welche Menstruationsbeschwerden ich habe.
Für die Oberstufe in NRW gilt § 14 Abs. 6 APO-GOSt, hier mit besonderem Blick auf die entsprechende VV:
14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.
In der Anlage D der APO-BK habe ich ad hoc keine gleichlautende Regelung gefunden.
Solange sich niemand beschwert, kann man das auch durchaus machen. Die Termine müssen für Nachschreiber möglichst unangenehm sein, sonst artet es aus.
Naja für mich ist der Termin auch unangenehm, ich hab aber auch keine Lust, nach die Ferien zu schieben. Mal sehen.
Es geht m.E. nicht darum, "ob was passiert", sondern dass ich es wegen eines Toilettengangs nicht darauf ankommen lassen würde, dass etwas passiert. Wir sind alle Menschen, auch unsere SuS tatsächlich.
Selbst wenn niemand klagt oder klagt und kein Recht bekommt, finde ich es entwürdigend, darüber zu streiten. Da spickt lieber mal einer mehr als dass sich einer mit einem dringenden Bedürfnis rumquält. Ich würde (als Schülerin) dir (als Lehrkraft) garantiert nicht mitteilen, welche Menstruationsbeschwerden ich habe.
Ziehst du eine Grenze? Könnte dir der eingangs beschriebene Sachverhalt auch passieren?
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