Unnötig. Am Ende muss du das mit dem Verfassungsgericht klären, nicht mit mir.
Das stimmt allerdings.
Damit können wir diese Subdiskussion auch beenden.
Unnötig. Am Ende muss du das mit dem Verfassungsgericht klären, nicht mit mir.
Das stimmt allerdings.
Damit können wir diese Subdiskussion auch beenden.
Vielleicht liest du nochmal selbst § 120 Abs. 5 und 6 SchulG NRW, Art. 6 DSGVO und Co. (meinst du doch, oder?)... es besteht ein Unterschied zwischen der Rechtsgrundlage zur Ermöglichung von Videokonferenzen und der Verpflichtung Betroffener zur Nutzung derselben (in einer Art und Weise, die Bild und Ton ohne Einverständnid veräußern).
§121, wenn ich mich nicht täusche:
Dies gilt entsprechend für den Einsatz von Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen einschließlich Videokonferenzsystemen (§ 8 Absatz 2); in diesem Rahmen sind die Lehrkräfte zur Nutzung verpflichtet.
Zulässig ist der Einsatz von Videokonferenzsystemen nur, wenn dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich ist. Die Erforderlichkeit liegt vor, wenn dies zur Sicherung des konkreten Unterrichtsgeschehens oder aus anderen pädagogisch-didaktischen Gründen gegeben ist. In diesem Rahmen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zur Nutzung der Systeme sowie bei Videokonferenzsystemen zum Einschalten von Ton und Bild verpflichtet.
Ich bleibe dabei, dass hier explizit die Möglichkeit der Verpflichtung geschaffen wird. Die Frage ist wenn, wann die Notwendigkeit besteht.
Obwohl es mich nicht so betraf, hatte ich jetzt eine schlaflose Angst vor lauter Glatteisangst. Es war so ein seltsamer Tag, an dem ich lieber ins Auto gestiegen bin, als zu laufen, denn ich habe festgestellt, dass das hier in meinem Wohnort die sicherere Variante ist.
Als Studentin hatte ich einen Glatteisunfall als Beifahrerin in einem alten VW Käfer und mir fehlen demzufolge 2 Tage meines Lebens, an die ich mich nicht mehr erinnern kann.
Hört doch einfach mal auf zu streiten wegen des Distanzunterrichts. Es ist anscheinend niemandem etwas passiert und wer euch im Netz versaubeuteln will, hat täglich Gelegenheit dazu.
§121, wenn ich mich nicht täusche:
Ich bleibe dabei, dass hier explizit die Möglichkeit der Verpflichtung geschaffen wird. Die Frage ist wenn, wann die Notwendigkeit besteht.
s.o.
Und: Die Interpretation des Ministeriums ist am Ende auch nur das... eine Interpretation, die der Wortlaut der Norm nicht hergibt. Dürfte auch schwierig werden, die Erforderlichkeit des "Einschalten[s] von Ton und Bild" der Lehkraft irgendwie "zur Erfüllung des Bildungsauftrags" zu konstruieren.
EDIT:
Mal ausführlicher:
Die ministerielle Interpretation ist rechtlich sehr problematisch und in dieser Pauschalität nicht haltbar. § 121 SchulG NRW regelt die Pflichten der Lehrkräfte zur Erteilung von Unterricht, ggf. auch in digitalen enthält aber keine ausdrückliche Regelung, dass Lehrkräfte ihr Bild freigeben müssen, dass Videoaufnahmen verpflichtend sind,
oder dass in das Recht am eigenen Bild eingegriffen wird. Damit handelt es sich nicht um eine spezifische Grundrechtseingriffsnorm, sondern um eine generelle Dienstpflichtnorm.
Und: Je intensiver der Eingriff, desto präziser muss die gesetzliche Grundlage sein (s. Wesentlichkeitstheorie). § 121 SchulG NRW ist dafür zu unbestimmt und zu allgemein. Ein Gesetz darf aißerdem nicht grundrechtswidrig ausgelegt werden, wenn eine grundrechtsschonende Auslegung möglich ist. Die ministerielle Interpretation überschreitet den Auslegungsspielraum und läuft auf eine verdeckte Grundrechtseinschränkung ohne klare gesetzliche Grundlage hinaus.
Und selbst wenn nicht: Es gibt keine wirksamen technischen oder organisatorischen Maßnahmen, die verhindern, dass Schüler
Bild- u./o. Tonaufnahmen
ohne Einwilligung anfertigen und verbreiten. Das bedeutet ggf. einen Kontrollverlust über das eigene Bild, die Gefahr eines irreversiblen (konkreten, strukturellen und absehbaren) Grundrechtseingriffs bei gleichzeitig enorm erhöhtem Missbrauchs- und Bloßstellungsrisiko. Das BVerfG verlangt bei solchen Konstellationen effektive Schutzvorkehrungen, fehlen diese, ist der Eingriff nicht verhältnismäßig. Das BVerfG verlangt bei grundrechtsintensiven Maßnahmen effektive Sicherungen u.a. gegen Missbrauch [vgl. BVerfGE 65, 1 (43 ff.); 115, 320 (353 ff.); 120, 274 (320 ff., 331 ff.); 133, 277 (327 ff.) etc.].
Videounterricht ist auch nicht (verfassungsrechtlich) erforderlich, wenn Präsentationen, Bildschirmfreigaben, Lernplattformen u.ä. den Unterricht gleichermaßen ermöglichen.
Kurz: § 121 SchulG NRW kann verfassungskonform nur so ausgelegt werden, dass er zur Erteilung von Distanzunterricht verpflichtet, nicht jedoch zur Preisgabe von Bild und Ton der Lehrkraft, solange keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen unzulässige Aufzeichnungen bestehen.
Zum Glück ksm hier noch niemand auf den abwegigen Gedanken, zu glauben so eine Veräußerungen anordnen zu können... eöre ich betroffen, würde ich den Rechtsweg jedenfalls einschlagen, ist 'ne ultimative Grenze.
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Aber wgal
... BTT (heute leider kein Entfall wegen Glätte).
Unnötig. Am Ende muss du das mit dem Verfassungsgericht klären, nicht mit mir.
Erst mal mit dem Verwaltungsgericht, wenn die Schulleitung die Anweisung gibt und die Bezirksregierung diese deckt und dann eine Disziplinarmaßnahme einleitet.
Meine Bezirksregierung sieht das durchaus eindeutig, entsprechende Angaben an das Dezernat 48 der eigenen Bezirksregierung können aber sicherlich immer gestellt werden.
Ich konnte gestern enorm viel abarbeiten und hatte den Eindruck, im Fachunterricht deutlich zügiger und effektiver voranzukommen .
Es war erwartbar, dass Fellers (vernünftige) Entscheidung, für Montag die Schulen geschlossen zu lassen, Kritiker auf den Plan ruft. Teilweise shitstormartige Wellen im Netz (vor allem die gebeutelten Eltern sind grantig) und öffentliche Äußerungen von einem Schulleiter wie „Panikhafte Schulschließung“ kursieren.
Besonders die Vorwürfe ausgerechnet der NRW-FDP Opposition ("Haben wir nicht aus der Pandemie gelernt? Was ist mit milderen Mitteln? Ausfall der ersten Stunde? Regulärer Unterricht ohne Präsenzpflicht statt Notbetreuung?") finde ich interessant. Wir erinnern uns doch alle noch gern an die FDP-Ministerin für Schule und Bildung Yvonne Gebauer und das durch sie verbreitete unglaubliche Informationschaos in der Pandemie ab 2020...
Das einfach für das ganze Bundesland so einzurichten, war nicht unbedingt vernünftig. In Düsseldorf gab es kein Glatteis, in anderen Städten wahrscheinlich auch nicht.
Ich erinnere mich auch an andere Wetterlagen, wo wir angefragt haben, Distanzunterricht machen zu dürfen und das abgelehnt wurde.
Natürlich gibt es nicht überall gleichzeitig Glatteis, das habe ich auch schon nach Bekanntwerden der Anordnung in meinem ersten Beitrag hier bezweifelt. Trotzdem war die Entscheidung vernünftig, weil rechtzeitig. Und das haben "wir Schulen" - nicht nur während Corona - von der Politik so nur sehr selten erlebt. Das hat dann zu wesentlich mehr Chaos geführt, weil die zögerlichen Entscheider "vor Ort" oft nicht wussten, was sie tun sollten oder sogar falsche Schritte in die Wege geleitet haben.
Deshalb sehe ich es in diesem Fall wie Kodi:
Das kann man nur lobend anerkennen. So wünsche ich mir Führung. Lage beurteilen und klar handeln. Top
Klar, ob man dann letztendlich richtig entschieden hat, weiß man erst im Rückblick. Eine Glaskugel hat keiner.
Da gebe ich dir Recht. Es hat zu "unnötigem" Ausfall mancherorts geführt, aber es war immerhin mal eine klare Ansage.
Hier gab es ja von Freitag ähnliche Anwandlungen bei manchen. Ja, war da unnötig, heute ist die Präsenzpflicht wieder ausgesetzt und das ist sehr richtig, bei uns ist es überall spiegelglatt.
Und ganz ehrlich, komplett Distanz und nur Notbetreuung wäre einfacher als Präsenzpflicht nur auszusetzen!
Das haben einige Schulen ja auch so entschieden und es war richtig. Auch Berlin hat teilweise spiegelglatte Wege, das Kollegium ist stark reduziert, weil diverse gestürzt sind oder nicht vorwärts kamen.
Freitag habe ich auch erst gedacht, was soll das, aber letztendlich machte es uns das Leben leichter und ungefährlicher.
Es war erwartbar, dass Fellers (vernünftige) Entscheidung, für Montag die Schulen geschlossen zu lassen, Kritiker auf den Plan ruft. Teilweise shitstormartige Wellen im Netz (vor allem die gebeutelten Eltern sind grantig) und öffentliche Äußerungen von einem Schulleiter wie „Panikhafte Schulschließung“ kursieren.
Besonders die Vorwürfe ausgerechnet der NRW-FDP Opposition ("Haben wir nicht aus der Pandemie gelernt? Was ist mit milderen Mitteln? Ausfall der ersten Stunde? Regulärer Unterricht ohne Präsenzpflicht statt Notbetreuung?") finde ich interessant. Wir erinnern uns doch alle noch gern an die FDP-Ministerin für Schule und Bildung Yvonne Gebauer und das durch sie verbreitete unglaubliche Informationschaos in der Pandemie ab 2020...
Es ist vollkommen egal, welche Entscheidung getroffen worden wäre ...
Hätten die Bezirksregierungen entschieden, wäre nachher 2m vor Bezirksregierungsgrenze das Kind vom Rad gefallen und das Geschrei groß gewesen.
Hätten die SL die Entscheidung getroffen, wäre das Geschrei groß gewesen, weil Schule von Kind 1 zu, von Kind 2 auf, von Kind 3 vielleicht ...
Wäre die Präsenzpflicht ausgesetzt worden, wären halt ein paar Kinderlein ohne Lernzuwachs in der Schule betreut worden. Aber auch nur die, deren Eltern es sich nicht leisten können, zuhause zu bleiben. Dann hätte irgendwer gemotzt, weil der Unterricht kein Unterricht war. Außerdem war Frau Müller eh nicht da und es gab nur Vertretung, weil sie halt doch in den Graben gefahren ist, obwohl es doch genau da nicht glatt sein sollte.
Genörgelt wird immer und traditionell halt einfach über die Lehrkräfte, die SCHON WIEDER einfach so FREI hatten.
Lässt mich kalt - um mal in der Wetterlage zu bleiben.
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