AOSF auf Aktenlage

  • Hallo,

    ich führe ein AOSF durch. Die Schülerin (Klasse 6) fehlt sehr häufig unentschuldigt trotz Attestpflicht, mehr als ein Drittel aller Unterrichtstage komplett und immer wieder einzelne Stunden. Es ist mir nicht gelungen, sie zu testen, da sie immer fehlte. Ein Elternteil wünscht auch keine Testung, der Antrag wurde nur von einem Elternteil unterschrieben. Das Kind soll nach Wunsch beider Eltern auf jeden Fall in der Schule verbleiben. Das AOSF-Gutachten mache ich jetzt nach Anweisung der Bezirksregierung auf Aktenlage. Der Klassenlehrer drängt auf Förderbedarf Lernen. Ich scheue davor zurück, in dem Fall Förderbedarf Lernen zu attestieren, da sie immer diese Fehlzeiten hatte und die Noten mit den Fehlzeiten schlechter wurden. Die Noten waren allerdings nie gut. Doch wurde das Mädchen ohne Deutschkenntnisse in die Grundschule eingeschult, das machte es in Kombination mit der Schulabstinenz natürlich nicht leichter, jemals gute Noten zu erreichen.

    Möglich, dass das Kind einen niedrigen IQ hat. Ich habe ja keine Glaskugel, aber was ich weiß ist, dass ein solches AOSF auf Aktenlage bei den hohen Fehlzeiten und nur einer Elternunterschrift nicht rechtssicher ist, wenn ich Förderbedarf Lernen empfehle. Das Kind muss erstmal in die Schule kommen, da nützt sonst auch der Förderschwerpunkt nichts. Leider wird es ohne Mitarbeit der Eltern keine Änderung geben. Seht ihr das ähnlich oder würdet ihr dem Wunsch des Klassenlehrers entsprechen? Er kennt das Mädchen im Gegensatz zu mir.

  • Die Definition des FSP Lernens verbietet doch schon eine Vergabe des FSPs Lernen ohne den Nachweis "erheblichen, lang andauernden Beeinträchtigungen in kognitiven, sprachlichen, emotionalen oder sozialen Bereichen, die ihr schulischen Leistungs- und Entwicklungsvermögen beeinträchtigen" (KMK-Empfehlungen), das kann man im kognitiven Bereich nur durch einen IQ-Test mache.

    Wenn zudem noch erhebliche Fehlzeiten vorliegen und evtl. eine DaZ-Problematik, ist ein FSP ohne IQ-Testung wirklich überhaupt nicht vergebbar.

    Da würde ich mal mit Deinem Schulleiter reden (falls Du an der Förderzentrum bist) und/oder mit demjenigen von der Bezirksregierung, welcher die Anweisung der Entscheidung nach Aktenlage gegeben hat.

  • Ich frage mich, warum das Schulamt nicht scharf reagiert, wenn es um die Schulabstinenz weiß. Das muss doch als erstes gelöst werden.

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