AOSF auf Aktenlage

  • Hallo,

    ich führe ein AOSF durch. Die Schülerin (Klasse 6) fehlt sehr häufig unentschuldigt trotz Attestpflicht, mehr als ein Drittel aller Unterrichtstage komplett und immer wieder einzelne Stunden. Es ist mir nicht gelungen, sie zu testen, da sie immer fehlte. Ein Elternteil wünscht auch keine Testung, der Antrag wurde nur von einem Elternteil unterschrieben. Das Kind soll nach Wunsch beider Eltern auf jeden Fall in der Schule verbleiben. Das AOSF-Gutachten mache ich jetzt nach Anweisung der Bezirksregierung auf Aktenlage. Der Klassenlehrer drängt auf Förderbedarf Lernen. Ich scheue davor zurück, in dem Fall Förderbedarf Lernen zu attestieren, da sie immer diese Fehlzeiten hatte und die Noten mit den Fehlzeiten schlechter wurden. Die Noten waren allerdings nie gut. Doch wurde das Mädchen ohne Deutschkenntnisse in die Grundschule eingeschult, das machte es in Kombination mit der Schulabstinenz natürlich nicht leichter, jemals gute Noten zu erreichen.

    Möglich, dass das Kind einen niedrigen IQ hat. Ich habe ja keine Glaskugel, aber was ich weiß ist, dass ein solches AOSF auf Aktenlage bei den hohen Fehlzeiten und nur einer Elternunterschrift nicht rechtssicher ist, wenn ich Förderbedarf Lernen empfehle. Das Kind muss erstmal in die Schule kommen, da nützt sonst auch der Förderschwerpunkt nichts. Leider wird es ohne Mitarbeit der Eltern keine Änderung geben. Seht ihr das ähnlich oder würdet ihr dem Wunsch des Klassenlehrers entsprechen? Er kennt das Mädchen im Gegensatz zu mir.

  • Die Definition des FSP Lernens verbietet doch schon eine Vergabe des FSPs Lernen ohne den Nachweis "erheblichen, lang andauernden Beeinträchtigungen in kognitiven, sprachlichen, emotionalen oder sozialen Bereichen, die ihr schulischen Leistungs- und Entwicklungsvermögen beeinträchtigen" (KMK-Empfehlungen), das kann man im kognitiven Bereich nur durch einen IQ-Test mache.

    Wenn zudem noch erhebliche Fehlzeiten vorliegen und evtl. eine DaZ-Problematik, ist ein FSP ohne IQ-Testung wirklich überhaupt nicht vergebbar.

    Da würde ich mal mit Deinem Schulleiter reden (falls Du an der Förderzentrum bist) und/oder mit demjenigen von der Bezirksregierung, welcher die Anweisung der Entscheidung nach Aktenlage gegeben hat.

  • Ich frage mich, warum das Schulamt nicht scharf reagiert, wenn es um die Schulabstinenz weiß. Das muss doch als erstes gelöst werden.

  • Das Kind soll nach Wunsch beider Eltern auf jeden Fall in der Schule verbleiben.

    [...]

    Leider wird es ohne Mitarbeit der Eltern keine Änderung geben.

    Vielleicht sollte man da mal ansetzen? Was passiert, wenn man diese Vernachlässigung beim Jugendamt meldet? Oder die Polizei zwecks Zuführung vorbeischickt?

  • ... Seht ihr das ähnlich oder würdet ihr dem Wunsch des Klassenlehrers entsprechen? Er kennt das Mädchen im Gegensatz zu mir.

    Sehe ich ähnlich und dem würde ich nicht entsprechen. Ich würde den KL fragen, was er sich vom Förderbedarf verspricht. Ins GA würde ich das so schildern wie hier und allenfalls Mitarbeit Förderschwerpunkt soz-em anfordern oder wie immer das bei euch heißt. Und mit der Schulleitung über Einschalten des Jugendamtes sprechen, da du nun Kenntnis von der Kindeswohlgefährdung hast, musst du tätig werden.

  • Vielleicht sollte man da mal ansetzen? Was passiert, wenn man diese Vernachlässigung beim Jugendamt meldet? Oder die Polizei zwecks Zuführung vorbeischickt?

    Klare Antwort aufgrund jahrelanger Erfahrung: nichts.

    Abgesehen davon finden diese Leute immer einen Arzt, der großzügig Atteste ausstellt, sodass Jugendamt und Polizei sowieso nicht eingreifen.

  • Diese Kinder sind in unserem Schulsystem leider verloren. Wir haben nicht die richtigen Instrumente, um ihnen nachhaltig zu helfen. Es tut weh das so laut auszusprechen, es ist aber meine Lehre aus jahrzehntelangem vergeblichen Engagement in ähnlichen Fällen.

    Wenn das Elternhaus keine Bereitschaft zeigt irgendwie konstruktiv mitzuarbeiten kannst du diagnostizieren und feststellen, was du willst, das Kind wird vom System her nicht so unterstützt werden, dass es aus der Situation alleine herausfinden wird. Wie du handelst ist für die Entwicklung des Kindes wahrscheinlich ziemlich egal. Ich würde mich weigern so eine Diagnose auf Aktenlage zu stellen.

  • Klare Antwort aufgrund jahrelanger Erfahrung: nichts.

    Abgesehen davon finden diese Leute immer einen Arzt, der großzügig Atteste ausstellt, sodass Jugendamt und Polizei sowieso nicht eingreifen.

    Das darf echt nicht sein. Wir brauchen dringend eine andere Gesetzgebung und Vollstreckung.

  • Haben wir aber nicht …

    … und den Indern ist auch nicht damit geholfen, normale Leitungen zu erwarten, sobald sie mal in der Schule auftauchen.

    Ei müssen dann Klassenarbeiten schreiben und werden normal bewertet, können diese Leitungen nicht bringen und können auch nichts aufholen.

    Dann sind sie frustriert oder beschämt und fehlen wieder.

  • Haben wir aber nicht …

    … und den Indern ist auch nicht damit geholfen, normale Leitungen zu erwarten, sobald sie mal in der Schule auftauchen.

    Ei müssen dann Klassenarbeiten schreiben und werden normal bewertet, können diese Leitungen nicht bringen und können auch nichts aufholen.

    Dann sind sie frustriert oder beschämt und fehlen wieder.

    Das heißt, es soll lieber ein Haufen öffentlicher Gelder für eine Integrationshilfe rausgeschmissen werden, nur weil Eltern ihr Kind nicht regelmäßig in die Schule schicken? In welcher Welt ist das eine adäquate Lösung für die beschriebene Problematik?

  • Welche anderen Möglichkeiten gibt es denn in NRW, eine zieldifferente Beschulung zu ermöglichen für Schüler:innen, die nach 6 Schuljahren die üblichen Kompetenzen (mit oder ohne Wiederholung) nicht erreicht haben?

  • Ich dachte, in NRW werden Testung und Gutachten von einer Förderschullehrkraft und einer Regelschullehrkraft gemeinsam durchgeführt (was ich immer noch seltsam finde)? Oder war das nur in NDS?

    Ich persönliche würde gar keine Empfehlung bzgl. Förderbedarf oder kein Förderbedarf schreiben und nichts "nach Aktenlage" entscheiden (das haben wir nur in einem Corona-Durchgang mal bei den Einschulungskindern gemacht), sondern dem Schulamt - oder der beauftragenden und entscheidenden Instanz in deinem Bundesland - mitteilen, dass und warum eine Überprüfung nicht möglich ist.

    Deren Sache, wie sie damit verfahren; nicht dein Problem.

  • Ich will mal so sagen: Nicht das Problem des Sonderpädagogen, sofern er von extern (also nicht an der entsprechenden Schule eingesetzt) ist, was für Gutachten imho aus Neutralitätsgründen der Fall sein sollte.

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