Was kostet ein Streiktag?

  • Am Donnerstag den 29.01. 2026 hat die GEW und andere zum Streik an Schulen etc. aufgerufen. Die rechtlichen Belehrungen auf der Seite der GEW habe ich gelesen.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Ich bin NICHT IN EINER GEWERKSCHAFT. Wieviel wird mir für diesen 1 Streiktag abgezogen, wenn ich keinen Dienst leiste.

    E11, Stufe 6,

    Bitte nur ein Überschlagsrechnung, bzw. Erfahrungswerte.

  • Am Donnerstag den 29.01. 2026 hat die GEW und andere zum Streik an Schulen etc. aufgerufen. Die rechtlichen Belehrungen auf der Seite der GEW habe ich gelesen.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Ich bin NICHT IN EINER GEWERKSCHAFT. Wieviel wird mir für diesen 1 Streiktag abgezogen, wenn ich keinen Dienst leiste.

    E11, Stufe 6,

    Bitte nur ein Überschlagsrechnung, bzw. Erfahrungswerte.

    Eine Faustregel geht von 1/20 des Monatslohns aus. Inwiefern im Schuldienst überhaupt ein Lohnabzug vorgenommen wird oder schlicht die entsprechende Unterrichtsstunden des Tages als Minusstunden im Arbeitszeitkonto gebucht werden, weiß ich nicht sicher. Ich vermute aber ehrlich gesagt letzteres.

  • Eine Faustregel geht von 1/20 des Monatslohns aus. Inwiefern im Schuldienst überhaupt ein Lohnabzug vorgenommen wird oder schlicht die entsprechende Unterrichtsstunden des Tages als Minusstunden im Arbeitszeitkonto gebucht werden, weiß ich nicht sicher. Ich vermute aber ehrlich gesagt letzteres.

    Ich glaube nicht, dass letzteres rechtlich möglich wäre, das wäre ein Aushöhlen des Streikrechtes.

  • Ich glaube nicht, dass letzteres rechtlich möglich wäre, das wäre ein Aushöhlen des Streikrechtes.

    Inwiefern letzteres das Streikrecht aushöhlen soll, erschließt sich mir aber nur bedingt. In beiden Fällen wird eine nicht erbrachte Arbeitsleistung eben auch nicht anerkannt, gleichzeitig gibt es aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie z.B. Abmahnung. Aber du hast mit deinem Hinweis natürlich Recht: es ist explizit nur der Lohnabzug als Option vorgesehen.

  • Inwiefern letzteres das Streikrecht aushöhlen soll, erschließt sich mir aber nur bedingt.

    Angenommen, es wird 3 Wochen gestreikt, dann hätten alle Streikenden anschließend 80 Minusstunden, die sie danach nacharbeiten müssten. Den Gewerkschaftsmitgliedern würde dann auch ihr Streikgeld nichts nützen, wäre das zulässig, würde kaum noch einer streiken wollen, Gewerkschaftsmitglied oder nicht.

  • Danke für den Hinweis, spart mir die Zeugniskonferenz.

    Bei meinem letzten Streik ist nichts passiert. Geld kam, Minusstunden gab es nicht.

  • E11, Stufe 6,

    Bitte nur ein Überschlagsrechnung, bzw. Erfahrungswerte.

    Mit E13 Stufe 6 und 89% Teilzeit in Berlin waren es letztes Jahr netto etwa 105 €. Bei E11 mit Vollzeit könnte das ähnlich hoch ausfallen.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Angenommen, es wird 3 Wochen gestreikt, dann hätten alle Streikenden anschließend 80 Minusstunden, die sie danach nacharbeiten müssten. Den Gewerkschaftsmitgliedern würde dann auch ihr Streikgeld nichts nützen, wäre das zulässig, würde kaum noch einer streiken wollen, Gewerkschaftsmitglied oder nicht.

    Ok, mit dem möglichen Weg ins Minus kann ich das wirklich nachvollziehen. Danke für den Hinweis!

  • Inwiefern im Schuldienst überhaupt ein Lohnabzug vorgenommen wird oder schlicht die entsprechende Unterrichtsstunden des Tages als Minusstunden im Arbeitszeitkonto gebucht werden, weiß ich nicht sicher. Ich vermute aber ehrlich gesagt letzteres.

    Definitiv ersteres und das auch noch bis 6 Monate später.

    Da das ja auch mit der Steuerklasse zu tun hat, ist das schwer zu sage, bei Steuerklasse 5 und 60% Arbeit waren es bei mir Netto zwischen 25 und 35 Euro pro Tag.

  • Inwiefern eine Anrechnung als Minusstunden rechtmäßig wäre, müsste vermutlich höchstrichterlich geklärt werden. Denn dadurch würde das Recht einer Gewerkschaft, zum Streik aufzurufen, abgeschafft. Geld kann sie den Mitgliedern erstatten, Minusstunden nicht.
    Es wäre eine Abschaffung der "Waffengleichheit", da Streikende massive Nachteile in Kauf nehmen müssten, um für ihre Rechte einzutreten und ein Streik wäre für den AG fast folgenlos.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

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