Ich denke, wenn ein krankgeschriebener Beamter zum Sport, in Restaurants oder ins Konzert geht, wird daran niemand Anstoß nehmen, solange er dabei nicht überdreht-quietschfidel durch die Gegend hüpft. Auf die Bühne stellen würde ich mich aber wiederum nicht.
Dienstunfähigkeit Konsequenzen?
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Ich denke, wenn ein krankgeschriebener Beamter zum Sport, in Restaurants oder ins Konzert geht, wird daran niemand Anstoß nehmen, solange er dabei nicht überdreht-quietschfidel durch die Gegend hüpft. Auf die Bühne stellen würde ich mich aber wiederum nicht.
Richtig, das hat auch ansich nichts mit dem Beamtentum zutun, sondern betrifft alle Erwerbstätigen.
Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, dann aber in der Freizeit doch wieder Energie hat für irgendwelche Auftritte darf das auch überprüft werden. Es kommt hier natürlich auf den Grund für die Krankschreibung bzw. DU an.
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Wenn ich ein Jahr krankgeschrieben bin, darf ich keine Musik spielen? Darf ich kein Leben haben?
Nicht öffentlich.
ZitatWenn ein Beamter, der aufgrund einer Erkrankung außerstande sei, Dienst zu verrichten, dennoch in dieser Zeit der Dienstunfähigkeit, in der er von seinem Dienstherrn alimentiert werde, einer privaten Erwerbstätigkeit nachgehe, zeige er ein Verhalten, das auf Unverständnis stoße und in besonderem Maße geeignet sei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des öffentlichen Dienstes und die Loyalität der Beamtenschaft zu beeinträchtigen. Der Dienstherr alimentiere Beamte auch bei Dienstunfähigkeit und stelle so sicher, dass sich ein Beamter schonen könne, um seine Genesung bestmöglich zu fördern. Gehe ein krankgeschriebener Beamter einer privaten Nebentätigkeit nach, erwecke er für einen verständigen Betrachter den Eindruck, nicht so krank zu sein, dass er zur Dienstleistung außerstande sei, also seine Dienstbezüge zu erhalten, ohne zugleich seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen, und sich nicht um die Wiederherstellung seiner Gesundheit zu kümmern.
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 83/23
Und das finde ich auch absolut richtig so.
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Rechtlich mag es sein.
Im Sinne von "ich darf Musik spielen, spazieren gehen, alles tun, was der Genesung nicht entgegen steht" medizinisch nicht. (bzw. meine Beispiele und Erläuterungen beziehen sich zumindest - ärztlich genehmigt und geprüft - auf Krankheit.)Ne, das ist nicht so. Es geht hier um Beamte und nicht um Angestellte. Bei Beamten ist "größtmögliche Zurückhaltung" an den Tag zu legen:
https://openjur.de/u/2324418.html
Alles, was öffentlichen Charakter hat, kann man faktisch vergessen. Joggen im Wald = Ja. Ironman = Nein. Turnier mit der Fußballmannschaft = Nein
Das Urteil ist hier auch ganz interessant, weil dieser Beamte sich sogar ein Attest vom Arzt besorgt hat, dass ihm öffentliches Fußballspielen quasi erlaubt - trotzdem kann es untersagt werden.
ZitatDie dem Antragsteller erteilte Anordnung, während der (fortdauernden) Krankschreibung keinen öffentlichkeitswirksamen Sport zu betreiben, entspricht diesen Anforderungen, denn sie ist, obgleich sie außerdienstliche Aktivitäten betrifft, in ihrem materiell-rechtlichen Gehalt auf den Dienst bezogen und hinreichend damit begründet worden, dass das untersagte Verhalten der Achtung und dem Vertrauen nicht gerecht werde, welches ein Beamter genieße. Dabei ist der Vorgesetzte des Antragstellers mit zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass es einen beachtlichen Verstoß gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht eines Beamten darstellt (§ 34 Satz 3 BeamtStG), wenn durch dessen Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen trotz Krankschreibung bei einem unbefangenen Betrachter Zweifel am Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung entstehen können, zumal wenn die Erkrankung - wie hier - äußerlich nicht erkennbar ist. Jedem Beamten muss klar sein, dass er sich in Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst in seinem äußeren Auftreten größtmögliche Zurückhaltung aufzuerlegen und soweit wie möglich alles zu unterlassen hat, was den Eindruck aufkommen lassen könnte, er sei entweder gar nicht dienstunfähig oder er lasse es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit fehlen. Dies hätte sich dem Antragsteller als besonnenem Beamten auch ohne die ihm gegenüber ausgesprochene dienstliche Anordnung aufdrängen müssen.
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Die Unterscheidungen finde ich recht gut nachvollziehbar. Moderater Sport ja, Mannschaftsevent nein etc.
Trotzdem kenne ich das unangenehme Gefühl, mich krankgeschrieben überhaupt in der Öffentlichkeit zu bewegen, selbst wenn ich nur im Supermarkt bin. Wenn man länger krankgeschrieben ist, kann es also zum Problem werden, wenn man Sport oder Soziales Miteinander zur Genesung braucht. Ich würde in einer "Teil-Krankschreibung" Vorteile sehen.
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aber was denn nur:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 83/23
Krankheit oder Dienstunfähigkeit? Oder doch kein Unterschied?
Ich verstehe es schon mit der Unterscheidung (Beamte*r / nicht), aber irgendwie ergibt es für mich keinen Sinn, dass etwas, was für den einen gesundheitsfördernd sein kann, für den anderen verboten ist.
Aber so oder so: Das hängt alles vom Beamtenstatus ab, den ich schon längst und immer für überholt halte und meiner Meinung nach abgeschafft gehört. Ich glaube, da stehe ich sogar ausnahmsweise in der Mehrheit der Bevölkerung, aber aus strategischen und Pfadabhängigkeitsgründen wird es sich in absehbarer Zeit nicht ändern. -
Die Unterscheidungen finde ich recht gut nachvollziehbar. Moderater Sport ja, Mannschaftsevent nein etc.
Trotzdem kenne ich das unangenehme Gefühl, mich krankgeschrieben überhaupt in der Öffentlichkeit zu bewegen, selbst wenn ich nur im Supermarkt bin. Wenn man länger krankgeschrieben ist, kann es also zum Problem werden, wenn man Sport oder Soziales Miteinander zur Genesung braucht. Ich würde in einer "Teil-Krankschreibung" Vorteile sehen.
Sport und Soziales sind bei Dauerkrankschreibung in der Regel kein Problem. Wenn es eben mit dem Arzt abgesprochen ist. Solange es halt nichts medienwirksames ist sollte es unproblematisch sein. Im Zweifel lässt sich auch manches recht einfach mit dem DH abklären. Ich habe während meiner längeren Krankschreibung bevor ich in den Ruhestand versetzt wurde auch stundenweise kleine ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeführt und auch an zwei kleinen lokalen Kunstausstellungen zusammen mit anderen aus einem Kunstkurs etwas ausgestellt. Ich habe alles vorher sorgfältig mit dem Arzt und gekört und mir das Einverständnis vom DH geholt. War kein Problem. Nach sechs Wochen Krankschreibung besteht die Möglichkeit des Hamburger Modells, wo man bis zu einem halben Jahr (bei Beamten in NRW) reduziert Dienst leisten kann. Reicht da nicht, könnte ma eine Teildienstfähigkeit feststellen lassen. Die Möglichkeiten kommt einer Teilkankschreibung schon recht nah
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Alles, was öffentlichen Charakter hat, kann man faktisch vergessen. Joggen im Wald = Ja. Ironman = Nein. Turnier mit der Fußballmannschaft = Nein
Das sehe ich nicht so. Wenn der Grund der Dienstunfähigkeit nicht im Zusammenhang mit, hier, einer sportlichen Betätigung gebracht werden kann, dann ist das meiner Meinung nach kein Problem.
Natürlich kann man nicht wegen eines Bandscheibenvorfalls DU sein und dann an Powerliftingwettbewerben teilnehmen. Also kann man schon, aber dass dies dann rechtlich Folgen haben kann sollte einleuchtend sein.
Ich würde in einer "Teil-Krankschreibung" Vorteile sehen.
Aber was soll das denn sein? Eine Krankschreibung ist doch immer anlassbezogen, heißt ich bin z.B. krankgeschrieben wegen Grippe. Wenn ich nur teilkrank bin, könnte ich folglich auch Teilzeit arbeiten. Oder was genau soll damit gemeint sein?
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Wenn körperliche Beschwerden dich zum Beispiel ganz schön KO bringen, du aber trotzdem 3-4 Stunden am Tag arbeiten kannst, dann ist es für alle eine win-win-Situation, eine Teilkrankschreibung zu haben.
Kein Mensch bleibt gerne 100% zuhause. Genesung geht auch dadurch schneller, der Arbeitgeber hat natürlich auch was davon.
(Dass es in unserem Schulsystem nicht gut klappt, geschenkt, aber bei den meisten Krankschreibungen wird eh gar nicht richtig vertreten, also wäre es doch ein Gewinn.)
Anders als beim "Hamburger Modell" ist die Teilkrankschreibung von Anfang an möglich.
Beispiel aus der Schweiz: Arbeitsrecht - Was bedeutet «50 Prozent arbeitsunfähig?» - Kassensturz Espresso - SRF -
Wenn körperliche Beschwerden dich zum Beispiel ganz schön KO bringen, du aber trotzdem 3-4 Stunden am Tag arbeiten kannst, dann ist es für alle eine win-win-Situation, eine Teilkrankschreibung zu haben.
Kein Mensch bleibt gerne 100% zuhause. Genesung geht auch dadurch schneller, der Arbeitgeber hat natürlich auch was davon.Also wie eine Wiedereingliederung, aber von vornherein. Joa sowas wäre sicherlich eine gute Sache.
Also ich bleibe auch gerne zu 100% Zuhause muss ich zugeben. Vielleicht kommt mein Eindruck aber auch daher, dass ich wirklich sehr sehr selten überhaupt krank bin. 2-3 Tage pro Jahr maximal, in den meisten Jahren aber gar nicht. Wenn es mehr und auch länger wäre würde ich vielleicht anders denken.
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Ja, die Teilkrankschreibung ist vermutlich eher für "längere Krankschreibungen" (nach OP oder so).
Mein Mann hatte vor zwei Jahren quasi eine solche.
Er war insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben, wegen sehr starker Kopfschmerzen. Er hat von zuhause immer wieder ein bisschen für die Arbeit gemacht, nach ein paar Wochen tatsächlich sogar mehr (Bereich am Brennen), aber nur im Rahmen, was ging (Arztbesuche, Schonen, keine Überlastung...).
Nach fünf Wochen hat sein Chef gesagt, er solle bitte nicht ins Krankengeld rutschen, er solle die letzte (sechste) Woche schauen, ob er 3-4 Stunden jeden Tag schaffe. Schaffte er. Woche 7-8 durfte er aus dem HO mit 4-5 Stunden arbeiten (7 Stunden ist VZ) und dann war er wieder drin. War natürlich eine interne Absprache, eine offizielle wäre aber sehr gut gewesen. Denn ja: nach 1-2 Wochen wird es einem langweilig (und mein Mann hat WIRKLICH keinen Workoholic-Syndrom und kann auch den ganzen Tag auf dem Sofa Serien schauen, im Garten werkeln oder so...) -
Ja, die Teilkrankschreibung ist vermutlich eher für "längere Krankschreibungen" (nach OP oder so).
Mein Mann hatte vor zwei Jahren quasi eine solche.Auch wenn es sowas eigentlich nicht gibt, haben wir das an der Schule schon öfters auch einfach gemacht. Z.B. nach einer Operation und natürlich nur auf Verlangen der Person. Für die Zeit der Krankschreibung wurde dann auf freiwilliger Basis ein Teil des Unterrichts wieder gemacht. Ich habe das natürlich immer kritisch überwacht, fand die Lösungen aber immer gut. Natürlich nur mit ärztlicher Empfehlung.
Im Anschluss folgte meistens eine Wiedereingliederung. Diese musste meist nicht so lange sein.
Das Vorgehen ist rechtlich in einer eher hellgrauen Zone und bei einem Kollegen wurde in dieser Zeit sogar ein Termin beim Versorgungsamt anberaumt. Das konnten wir aber abwehren, weil offensichtlich keine Dienstunfähigkeit gedroht hatte.
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Ich verstehe es schon mit der Unterscheidung (Beamte*r / nicht), aber irgendwie ergibt es für mich keinen Sinn, dass etwas, was für den einen gesundheitsfördernd sein kann, für den anderen verboten ist.
Gesundheitsfördernd ist zum Beispiel laufen für für beide, aber muss ich deswegen an einem Marathon teilnehmen, der im Fernsehen übertragen wird? Oder reicht es wenn ich daheim in den Wald gehe?
Ähnlich ist es bei den anderen Fällen, daher vielleicht die Unterscheidung.
Die liegt aber eben vor allem auch im Beamtensystem und der Art der zu Grunde liegenden Alimentierung. -
Wenn körperliche Beschwerden dich zum Beispiel ganz schön KO bringen, du aber trotzdem 3-4 Stunden am Tag arbeiten kannst, dann ist es für alle eine win-win-Situation, eine Teilkrankschreibung zu haben.
...Es müsste natürlich genau geregelt werden, damit es nicht ständig Diskussionen mit allen Beteiligten gibt oder Leute zu früh genötigt werden, zu viel zu machen, wie im Artikel beschrieben.
Aber ich kann mir das gut vorstellen, dass es eben durchaus Situationen und Krankheitsbilder gibt, in denen man bestimmte Tätigkeiten machen kann und will, andere aber noch nicht schafft. Grippe zählt nicht dazu, weil man da halt rumliegen muss.
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Naja, ich bezog mich NICHT auf Fernsehshows, sondern eben darauf, was einem als normale, guttuende Freizeit sein kann. Ich habe ja auch aufgeschrieben, dass ich nach einer Bein-OP vielleicht nicht unterrichten kann, aber durchaus Musik spielen kann.
Die Extrembeispiele mit einer Kochshow oder Nebentätigkeitbetrug und 16 Jahre Krankschreibung sind doch was Anderes.Na klar, darfst du Musik machen. Du darfst dich gerne jeden Mittwoch mit deiner Band im Keller von Karl-Heinz oder einem anderen Probenraum treffen. Aber ein öffentlicher Auftritt bei einer großen Feier ist dann vielleicht doch etwas fragwürdig.
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