Ich halte Erziehungsmaßnahmen auch überwiegend für wirkungslosen Quatsch, formell müssen sie einer Ordnungsmaßnahme aber nunmal vorgelagert sein, wenn der Beschluss widerspruchsfest sein soll.
Nein, müssen sie nicht. Es gibt keine Notwendigkeit, das in einer bestimmten Rangfolge zu durchlaufen. Die ergriffenen Maßnahmen müssen nur schlicht verhältnismäßig zum Vorfall sein. Mal als Extrembeispiele:
1. Schüler kaut entgegen der Schulordnung Kaugummi. -> das ist wohl eher ein Fall für ein passendes Erziehungsmittel und keine Ordnungsmaßnahme
2. Schüler prügelt auf einen anderen Schüler ein -> hier ist ein reines Erziehungsmittel daneben, das kann man auch direkt mit einer passenden Ordnungsmaßnahme beantworten (mind. vorübergehende Suspendierung)