Liebe Community,
an meiner Dienstschule sollen ab kommenden Schuljahr nach und nach für verschiedene Jahrgänge Tablets durch den Schulträger bereitgestellt werden. Den Eltern wird ermöglicht durch den Schulträger einen Zuschuss zum zukünftigen Schulgerät zu erhalten. Die Lehrkräfte werden, Stand jetzt, nicht mit Geräten durch den Schulträger oder das Land ausgestattet.
Meine Frage dazu: Kann der Schulträger die Anschaffung/Verwendung der Tablets einfach bestimmen? Unsere Schulleitung vermittelt zumindest diesen Eindruck, da jetzt schon darauf hingearbeitet bzw. eingestimmt wird, dass es eine gesetzte Sache sei und wir als Kollegium die Umsetzung koordinieren und durchführen müssten.
Meines Wissens nach sollte zumindest die Schulkonferenz nach §65 Abs. 2 Punkt 6 (SchulG) darüber befinden, also im Bestfall der Sachverhalt durch die verschiedenen Mitwirkungsgremien gehen (Lehrkräftekonferenz, Elternpflegschaft, Schüler:innen-Vertretung) und beraten werden, was zumindest in der Lehrkräftekonferenz bisher nicht passiert ist.
Und drei Anschlussfragen: Könnte die Schulkonferenz den Prozess verlangsamen oder stoppen? Wenn ihr an euren Schulen ausgestattet seid; wie handhabt ihr die Verwaltung der Tablets und wie gut läuft der Einsatz im Unterricht?
Viele Grüße