Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Nein, Du hast behauptet, dass der Kinderzuschlag eigentlich erst bei 3 Kindern spannend wird, weil die ersten beiden Kinder im wesentlichen durch die Grundbesoldung abgedeckt sind.

    Nein, das sagt das BverfG. Lies das Urteil.

    Auch wenn es dir nicht gefällt. Der Dienstherr in NRW hat die für ihn preiswerteste Lösung gesucht, indem er die Grundbesoldung nicht angehoben hat

    Zeige mir, wo ich dem widersprochen habe. Ich widerspreche eurem Gebrüll, dass das alles nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Das 2020 Urteil hat den Dienstherren, wie doch mMn nachvollziehbar dargelegt habe, diesen Weg aufgezeigt.

    Ich profitiere aktuell von den Familienzuschlägen, wie Zauberwald schon dargelegt hat, ist das nicht von Dauer. Daher wäre mir nichts lieber eine saftige Erhöhung der Grundbesoldung. Ich kann aber auch sehr gut nachvollziehen, warum die Dienstherren das nicht tun. Der Haushalt eines Landes dient nicht den Beamten allein.

    Man kann auch sagen, dass es nicht attraktiv sein sollte, Schulleiter oder ähnliches zu werden, sondern das es viel wichtiger ist viele Kinder zu bekommen und eine möglichst teure Stadt zu ziehen. Das Absurde in NRW ist doch auch, dass nicht mal der Dienstort sondern der Wohnort zählt. Wenn ich also pendle und in die große Stadt ziehe, unterstützt der Dienstherr das sogar noch finanziell.

    Das entscheidende ist der Lebensstandard und nicht die absolute Besoldung, Wie häufig muss man das noch erklären. Kinder sind für Beamte aus gutem Grund keine Privatsache.

    Auch hier wieder!

    Lies die Urteile!

  • Nein, das sagt das BverfG. Lies das Urteil.

    Dir ist aber durchaus bewusst, dass das Urteil von 2020 ist und die Regelung von 2023? Sie wurden nämlich als Reaktion auf das Urteil von 2020 gemacht. Im Urteil steht doch deutlich, dass der Dienstherr frei ist in der Art und Weise wie er amtsangemessene Besoldung sicherstellt.

    1. In einem Urteil von 2020 geht es nicht um die Besoldung von 2023.

    2. Es geht nicht darum, ob die Besoldung von 2023? verfassungsgemäß ist. Es geht darum, ob sie sinnvoll ist oder ob andere Möglichkeiten sinnvoller wären.

    Wie bereits mehrfach geschrieben, hat NRW das preiswerteste Modell gewählt. Es wären aber unzählige andere Varianten denkbar, wie eine amtsangemessene Besoldung gewährleistet werden könnte.

    Du findest die aktuelle Variante toll. Das ist deine Meinung. Andere sehen das anders. Fest steht auf jeden Fall, dass es genügend Alternativen gibt, die aber politisch nicht gewollt sind (weil sie teurer sind). Es ist eine reine politische Frage, wie ich das Urteil umsetze.

    Also bitte das Urteil nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

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