Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Nein, Du hast behauptet, dass der Kinderzuschlag eigentlich erst bei 3 Kindern spannend wird, weil die ersten beiden Kinder im wesentlichen durch die Grundbesoldung abgedeckt sind.

    Nein, das sagt das BverfG. Lies das Urteil.

    Auch wenn es dir nicht gefällt. Der Dienstherr in NRW hat die für ihn preiswerteste Lösung gesucht, indem er die Grundbesoldung nicht angehoben hat

    Zeige mir, wo ich dem widersprochen habe. Ich widerspreche eurem Gebrüll, dass das alles nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Das 2020 Urteil hat den Dienstherren, wie doch mMn nachvollziehbar dargelegt habe, diesen Weg aufgezeigt.

    Ich profitiere aktuell von den Familienzuschlägen, wie Zauberwald schon dargelegt hat, ist das nicht von Dauer. Daher wäre mir nichts lieber eine saftige Erhöhung der Grundbesoldung. Ich kann aber auch sehr gut nachvollziehen, warum die Dienstherren das nicht tun. Der Haushalt eines Landes dient nicht den Beamten allein.

    Man kann auch sagen, dass es nicht attraktiv sein sollte, Schulleiter oder ähnliches zu werden, sondern das es viel wichtiger ist viele Kinder zu bekommen und eine möglichst teure Stadt zu ziehen. Das Absurde in NRW ist doch auch, dass nicht mal der Dienstort sondern der Wohnort zählt. Wenn ich also pendle und in die große Stadt ziehe, unterstützt der Dienstherr das sogar noch finanziell.

    Das entscheidende ist der Lebensstandard und nicht die absolute Besoldung, Wie häufig muss man das noch erklären. Kinder sind für Beamte aus gutem Grund keine Privatsache.

    Auch hier wieder!

    Lies die Urteile!

  • Nein, das sagt das BverfG. Lies das Urteil.

    Dir ist aber durchaus bewusst, dass das Urteil von 2020 ist und die Regelung von 2023? Sie wurden nämlich als Reaktion auf das Urteil von 2020 gemacht. Im Urteil steht doch deutlich, dass der Dienstherr frei ist in der Art und Weise wie er amtsangemessene Besoldung sicherstellt.

    1. In einem Urteil von 2020 geht es nicht um die Besoldung von 2023.

    2. Es geht nicht darum, ob die Besoldung von 2023? verfassungsgemäß ist. Es geht darum, ob sie sinnvoll ist oder ob andere Möglichkeiten sinnvoller wären.

    Wie bereits mehrfach geschrieben, hat NRW das preiswerteste Modell gewählt. Es wären aber unzählige andere Varianten denkbar, wie eine amtsangemessene Besoldung gewährleistet werden könnte.

    Du findest die aktuelle Variante toll. Das ist deine Meinung. Andere sehen das anders. Fest steht auf jeden Fall, dass es genügend Alternativen gibt, die aber politisch nicht gewollt sind (weil sie teurer sind). Es ist eine reine politische Frage, wie ich das Urteil umsetze.

    Also bitte das Urteil nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

  • Das Gehalt richtet sich nach der Größe der Schulleiterin oder das Schulleiters?

    Gut, dass es nicht nach der Körperlänge geht, das wäre ja total unfair.

    Ich meine die größer der Schule.

  • Dir ist aber durchaus bewusst, dass das Urteil von 2020 ist und die Regelung von 2023? Sie wurden nämlich als Reaktion auf das Urteil von 2020 gemacht. Im Urteil steht doch deutlich, dass der Dienstherr frei ist in der Art und Weise wie er amtsangemessene Besoldung sicherstellt.

    1. In einem Urteil von 2020 geht es nicht um die Besoldung von 2023.

    Sollte man als Sachkunde Lehrer nicht ein bißchen besser verstehen wie der deutsche (Rechts-)Staat verfasst ist und welche Konsequenzen sich daraus für das Zusammenspiel von Legislative und Judikative ergeben ?

    Du findest die aktuelle Variante toll.

    Dem habe ich bereits widersprochen. Es geht nicht um subjektive Urteile. Es geht um objektive Legalität.

  • Aber wenn das Leistungsprinzip völlig, und in Zukunft sogar noch stärker, hinter dem Sozialprinzip zurücksteht, lohnen sich Beförderungen für Kinderlose nicht mehr und bei denen, die sich engagieren, führt es zu Frust. Um als Kinderloser auf die Besoldung eines A13er mit 3 Kindern in Düsseldorf oder Köln zu kommen, müsste er eine B2 Stelle haben. Das ist krank.

    Puh - diese Argumentation klingt super verbittert. Allein ein Kindergartenplatz kostet hier bei uns (größere Stadt, NRW) über 580 Euro im Monat. Weitere Kosten für Hobbies (Schwimmkurs z.B. 80 Euro im Monat), Essen, Kleidung etc. müssen wir hier vermutlich gar nicht vorrechnen. Meiner Meinung nach zieht man mit Kind(ern) immer den Kürzeren. Aufgrund der knappen Plätze hier in Kita und OGS können einige Elternteile gar nicht Vollzeit arbeiten etc. etc. . Wenn man diese Debatte erstmal anfängt...

  • Sollte man als Sachkunde Lehrer nicht ein bißchen besser verstehen wie der deutsche (Rechts-)Staat verfasst ist und welche Konsequenzen sich daraus für das Zusammenspiel von Legislative und Judikative ergeben ?

    Dem habe ich bereits widersprochen. Es geht nicht um subjektive Urteile. Es geht um objektive Legalität.

    Gibt es Gründe, warum Du beleidigend wirst? Und nein, Gewaltenteilung wird in der Grundschule noch nicht unterrichtet.
    Also zum inhaltlichen das BVG hat über die damals aktuelle Besoldung entschieden und dem Gesetzgeber Vorgaben und Vorschläge gemacht, wie eine amtsangemessene Besoldung sichergestellt werden kann. Folgt man deinen eigenen Zitaten sagt BVG explizit, dass es verschiedenen Möglichkeiten gibt eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Das mag dir inhaltlich nicht gefallen aber es ist trotzdem Fakt. Und nein, dass BVG hat nicht 2020 über Besoldung im Jahr 2026 entschieden.

    Noch mal ganz deutlich:

    Es geht mir nicht darum, ob die aktuelle Besoldung verfassungskonform ist. Das mag sie sein. Das zu beurteilen, ist dann Aufgabe des BVG.
    Ich sage, dass der Dienstherr sie aktuell ungerecht regelt. Ich wäre für einen anderen Weg, der dann ebenfalls verfassungskonform sein muss. Der Dienstherr könnte einfach das Grundgehalt erhöhen und die Kinderzuschläge senken. Das ist natürlich teurer.

  • Puh - diese Argumentation klingt super verbittert. Allein ein Kindergartenplatz kostet hier bei uns (größere Stadt, NRW) über 580 Euro im Monat. Weitere Kosten für Hobbies (Schwimmkurs z.B. 80 Euro im Monat), Essen, Kleidung etc. müssen wir hier vermutlich gar nicht vorrechnen. Meiner Meinung nach zieht man mit Kind(ern) immer den Kürzeren. Aufgrund der knappen Plätze hier in Kita und OGS können einige Elternteile gar nicht Vollzeit arbeiten etc. etc. . Wenn man diese Debatte erstmal anfängt...

    Das hat doch nichts mit Verbitterung zu tun. Man muss doch nicht alles hinnehmen? Ich kann sagen, dass mir etwas nicht gefällt ohne gleich neidisch zu sein oder verbittert. Im anderen Thread beschweren sich viele über unbezahlte Mehrarbeit. Sagst Du auch, ihr seid alle verbittet?

    Es geht auch nicht darum, welche Kosten Kinder erzeugen. Das ist doch auch eine Lebensentscheidung, die viel positives bietet. Normale Angestellte erhalten auch nicht mehr Geld, wenn sie Kinder bekommen. Dort ist das Geld für Kinder auch im normalen Gehalt enthalten und sie müssen dann überlegen, ob sie ihr Geld für Kinder oder für etwas anderes Ausgeben. Der eine fährt jedes Jahr auf Kreuzfahrt, der andere hat Kinder.

    Persönlich finde ich Kinderzuschläge auch durchaus ok. Aber sie müssen im Rahmen bleiben. Vielleicht 200 € pro Kind. Aber so wie es NRW gestaltet ist, fehlt da vollkommen die Verhältnismäßigkeit.

  • Gibt es Gründe, warum Du beleidigend wirst?

    Du findest es beleidigend, wenn ich von dir als Sachkundelehrer verlange zu wissen, dass Bundesverfassungsgerichtsurteile aus 2020 bindende Wirkung für darauffolgende Gesetze im Jahr 2023 haben? Und dann erklärst du deine Unkenntnis damit, dass es nicht zum Curriculum der Grundschule gehört?

    Sollen die Mods mich dafür sperren, wenn das eine Beleidigung ist.

  • Beitrag von Dr. Rakete (23. März 2026 22:34)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (23. März 2026 22:34).
  • Du findest es beleidigend, wenn ich von dir als Sachkundelehrer verlange zu wissen, dass Bundesverfassungsgerichtsurteile aus 2020 bindende Wirkung für darauffolgende Gesetze im Jahr 2023 haben? Und dann erklärst du deine Unkenntnis damit, dass es nicht zum Curriculum der Grundschule gehört?

    Sollen die Mods mich dafür sperren, wenn das eine Beleidigung ist.

    Du unterstellst, dass ich es nicht verstehe. Wie Du dem Urteil entnehmen kannst, stellt das BVG es dem Gesetzgeber frei, wie er das Urteil umsetzt. Wie daraus schließen kannst, dass er es genau auf eine bestimmte Art und Weise umsetzt muss, ist dein Geheimnis.
    Ebenso was das mit dem Sachunterricht an der Grundschule zu tun hat. Davon abgesehen hatten wir Sachkunde in den 60er-Jahren...

    Aber ich denke ich folge dem Wunsch des Frosches. Mir ist die Diskussion mit dir zu primitiv. Ich sehe da wenig Sachebene, so dass es für mich wenig Sinn ergibt, mit dir darüber zu diskutieren. Du hast deine Meinung und für mich ist das tatsächlich auch eine mögliche Lösung. Da Du ablehnst, dass auch andere Lösungen möglich sind, macht die Diskussion darüber dann auch wenig Sinn.

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