Probezeit nicht bestanden. Was dann?

  • Hallo,


    ich bin aktuell in meiner Verlängerung der Probezeit (wg Elternzeit zwischendurch) und wollte fragen, ob es hier jemanden gibt, der sie nicht bestanden und was er / sie dann gemacht hat? Oder ob jemand „ausgestiegen“ ist und was anderes macht und was?


    Rat wäre toll. Bin gespannt auf die Möglichkeiten.

    Vielen Dank

  • Hallo,


    ich bin aktuell in meiner Verlängerung der Probezeit (wg Elternzeit zwischendurch) und wollte fragen, ob es hier jemanden gibt, der sie nicht bestanden und was er / sie dann gemacht hat? Oder ob jemand „ausgestiegen“ ist und was anderes macht und was?


    Rat wäre toll. Bin gespannt auf die Möglichkeiten.

    Vielen Dank

    Während beim Vorbereitungsdienst ein Durchfallen tatsächlich hin und wieder vorkommt, ist die Feststellung der Nichtbewährung in der Probezeit extrem selten. Dafür muss man sich schon einiges "leisten". Neben dann wirklich gravierender Fehlleistung kommen v.a. gesundheitlich bedingte Dienstunfähigkeit und charakterliche Defizite in Frage, die sich i.d.R. auf strafrechtlich relevante Aspekte wie Veruntreuung, Sexualstraftaten u.ä. stützen. Die reine Unzufriedenheit des SL mit den eigenen Leistungen oder kleinere Unzulänglichkeiten wiederum reichen gerade nicht aus, um die Nichtbewährung festzustellen.


    Ich kenne bislang auch keine Person, bei der eine Nichtbewährung festgestellt worden wäre. Ganz anders sieht das bei Personen aus, die endgültig das 2. Staatsexamen nicht bestanden haben und die dann teils in verschiedenste Richtungen weitergegangen sind.

  • Beitrag von Timon0225 (26. März 2026 15:49)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (26. März 2026 15:51).
  • In dem anderen Beitrag steht auch nichts Genaueres. Du schriebst, dass es irgendwelche Kritik gab, dass du gerne hören würdest, was andere irgendwo mal erlebt haben aber gleichzeitig, dass nicht spekuliert werden soll. Offenbar passiert es nicht, dass die Probezeit nicht bestanden wird, weil ein Test nicht schön genug war o.ä.

    Du wirst also aller Wahrscheinlichkeit nach irgendwann auf Lebenszeit verbeamtet werden. Im Moment hast du offenbar kaum Berufserfahrung, das gibt sich ja dann.

    Falls du wider Erwarten als erste und einzige Lehrkraft die Verbeamtung nichts werden sollte, kannst du als Angestellte arbeiten.

  • Falls du wider Erwarten als erste und einzige Lehrkraft die Verbeamtung nichts werden sollte, kannst du als Angestellte arbeiten.

    Bist du dir da sicher? Das fände ich krass...
    Diejenigen, die das Ref endgültig nicht bestanden haben, dürfen auch nicht als Angestellte arbeiten,...

  • Mach' dir keinen Kopf. Schau' dass dein Unterricht läuft und die SL zufrieden ist. Leider hast du kein BL angegeben. In Ba-Wü ist das Urteil der SL für die Feststellung des Bestehens der Probezeit Ausschlag gebend.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • aber
    1. Es gibt sehr viele ohne Abschluss, die Vertretungsverträge erhalten.
    2. Die Probezeit NICHT zu bestehen (also nachweislich nicht qualifiziert - trotz Abschluss. Und wie schon hier geschrieben, es muss echt was passieren, dass das geschieht), und dann noch einen Vertrag, ob befristet oder nicht? Es geht ja um die fachliche Eignung und nicht um die Eignung als Beamt*in.

  • aber
    1. Es gibt sehr viele ohne Abschluss, die Vertretungsverträge erhalten.
    2. Die Probezeit NICHT zu bestehen (also nachweislich nicht qualifiziert - trotz Abschluss. Und wie schon hier geschrieben, es muss echt was passieren, dass das geschieht), und dann noch einen Vertrag, ob befristet oder nicht? Es geht ja um die fachliche Eignung und nicht um die Eignung als Beamt*in.

    Die TE schrieb doch, dass die Kritik in der Qualität einer Leistungskontrolle lag. Wenn sie die erste Lehrerin sein sollte, die deswegen nicht verbeamtet wird, sollte sie sich als Angestellte zumindest neu bewerben können oder nicht?

    Edit:

    Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    1Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte oder die Beamtin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. 2Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge gelten nicht als Probezeit.

  • Bist du dir da sicher? Das fände ich krass...
    Diejenigen, die das Ref endgültig nicht bestanden haben, dürfen auch nicht als Angestellte arbeiten,...

    Privatschulen oder Schulen in der Schweiz dürfen einstellen, wen sie für qualifiziert erachten - oder für den sie gerade Bedarf haben.
    Im öffentlichen Dienst ist das Nichtbestehen des Refs ein Ausschlusskriterium.
    Das liegt an der "Konstruktion" des Referendariats:
    Mit Studienabschluss ist man examinierte Lehrkraft. Habe fertig. Juhu!

    Wer jedoch im Staatsdienst arbeiten möchte muss die "Aufnahmeprüfung" in den Staatsdienst bestehen - und die steht am Ende des Referendariates (bzw. des "Vorbereitungsdienstes"). Dieses wird als "Beamter/Beamtin auf Widerruf" abgeleistet.
    Hat man das Referendariat nicht bestanden, wurde bewiesen, dass man für den Staatsdienst als nicht geeignet erachtet wird.
    Das ist kein Ausschlussgrund für andere Arbeitgeber - obwohl manche es als hilfreich ansehen, weil dadurch bereits Praxiserfahrungen gesammelt wurden.
    Mit einer Verlängerung wegen Elternzeit und damit verbundener Nachteile und Mehrbelastung gegenüber "normalen" Referendaren kann ein Nichtbestehen auch plausibel begründet werden.

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  • Also ich bin in bayern und soweit ich weiß is da auch das Wort des SL das letzte.

    Hauptargument waren hald die Leistungsnachweise und eine bessere Ausrichtung nach Lehrplan Plus. Fachlich daher in der Kritik

    Kritik heißt doch nicht, dass du zu irgendwas nicht in der Lage bist. Leistungskontrollen kann man überarbeiten und den Lehrplan lesen. Was denkst du denn, was dein Schulleiter erwartet? Du hast jetzt wie lange 6 Stunden die Woche gearbeitet?

  • Quittengelee schreibt:

    Zitat

    Falls du wider Erwarten als erste und einzige Lehrkraft die Verbeamtung nichts werden sollte, kannst du als Angestellte arbeiten.

    Das stimmt schlicht und einfach praktisch nicht - damit ist Deine Ungeeignetheit festgestellt und kein öffentlicher Arbeitgeber wird Dich als tarifbeschäftigter einstellen (steht auch in jeder Einstellungsrundenausschreibung als Einstellungsvoraussetzung)

    Außerdem ist ja gar nicht geklärt, ob der Threadersteller überhaupt verbeamtet ist (okay, ist wahrscheinlich wegen Verlängerung) - das Nichtbestehen bzw. die arbeitgeberseitige Kündigung eines Tarifbeschäftgten auf einer Planstelle in der Probezeit ist rechtlich sehr einfach möglich und hat dieselben Konsequenzen wie im Beamtenverhältnis (v.a. wenn als Grund 'Ungeeignet' in irgendeiner Personalakte festgehalten ist, bei TBs ist natürlich noch Krankheit usw. als Kündigungsgrund möglich, Kündigungen in der Probezeit müssen sogar gar nicht begründet werden und sind deshalb rechtlich unangreifbar)

  • Nachtrag - wie immer wieder gerne per KI Gemini generiert. Wen es nicht interessiert, der muss es ja nicht lesen. Daher der "Spoiler" ;)
    In folgenden Berufen ist ein Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst vorgesehen:

    Spoiler anzeigen

    1. Klassische Referendariate (Höherer Dienst)

    In diesen Berufen ist das Referendariat die Voraussetzung, um die staatliche Abschlussprüfung (2. Staatsexamen) zu erlangen und damit die volle Berufsqualifikation zu besitzen.

    • Lehramt: Nach dem Master/Staatsexamen folgt das pädagogische Referendariat an Schulen. Erst mit dem Abschluss ist man "vollwertige" Lehrkraft.
    • Rechtswesen: Juristen absolvieren den zweijährigen Vorbereitungsdienst bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden, um "Volljurist" zu werden. Dies ist die Voraussetzung für Richter, Staatsanwälte und den höheren Verwaltungsdienst.
    • Technischer Höherer Dienst: Hierzu zählen Fachrichtungen wie Architektur, Bauingenieurwesen, Städtebau oder Vermessungswesen (Landespflege).
    • Forstdienst: Forstliche Hochschulabsolventen müssen das Forstreferendariat durchlaufen, um später Forstämter leiten zu können.
    • Bibliothekswesen: Für die Leitung großer wissenschaftlicher Bibliotheken ist ein Bibliotheksreferendariat üblich.

    2. Vorbereitungsdienst im Gehobenen Dienst

    Im gehobenen Dienst ist der Vorbereitungsdienst oft direkt in ein Duales Studium integriert. Die Anwärter sind bereits während des Studiums Beamte auf Widerruf.

    • Gehobener Verwaltungsdienst: Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt oder Bachelor of Laws).
    • Polizei & Kriminaldienst: Die Ausbildung findet an Polizeifachhochschulen inklusive langer Praxisphasen in den Revieren statt.
    • Finanzverwaltung: Studium an einer Norddeutschen Akademie für Finanzen oder ähnlichen Einrichtungen (Diplom-Finanzwirt).
    • Justizvollzug & Rechtspflege: Ausbildung für die Arbeit in JVA-Leitungen oder als Rechtspfleger an Gerichten.

    3. Sonderfälle: Wetterdienst und Archivwesen

    Auch in spezialisierten Nischen ist der Vorbereitungsdienst die Regel:

    • Meteorologie: Beim Deutschen Wetterdienst (DWD).
    • Archivwesen: Ausbildung zum wissenschaftlichen Archivar.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Wolfgang Autenrieth es geht nicht um das Bestehen des Refs sondern um die Probezeit danach bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.

    Timon0225 wenn du dir so unsicher bist, dann führt kein Weg an einem Gespräch mit der Schulleitung vorbei. Nur die weiß, wie ihre Prognose aussieht. Das hatte ich dir glaube auch im letzten Thread schon gesagt.

  • Die TE schrieb doch, dass die Kritik in der Qualität einer Leistungskontrolle lag. Wenn sie die erste Lehrerin sein sollte, die deswegen nicht verbeamtet wird, sollte sie sich als Angestellte zumindest neu bewerben können oder nicht?

    DESWEGEN wird sie ganz sicher nicht nicht verbeamtet.
    WENN sie nicht verbeamtet wird, dann ist derart vorgefallen, dass es auch für ein (normales) Angestelltenverhältnis nicht reicht.

    Wer Alle Gescheiterten in Privatschulen aufnimmt, ist ja nicht die Frage.

  • Wolfgang Autenrieth es geht nicht um das Bestehen des Refs sondern um die Probezeit danach bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.

    Timon0225 wenn du dir so unsicher bist, dann führt kein Weg an einem Gespräch mit der Schulleitung vorbei. Nur die weiß, wie ihre Prognose aussieht. Das hatte ich dir glaube auch im letzten Thread schon gesagt.

    Ich habe bald eine Termin zum Zwischenfeedback. Mal sehen

  • Ich kann es nur für NDS sagen, da ich es schon erlebt habe:

    - Es gibt Gespräche, in denen deutlich gesagt wird, woran es hapert.

    - Der Dezernent ist mit im Boot, es liegt nicht allein an der SL.

    - In dem mir bekannten Fall kam es dann, vermutlich nach schon erfolgter Verlängerung der Probezeit, auch noch zu einem Schulwechsel.

    - Es mussten seitens der Schule konkrete Hilfen angeboten und dokumentiert werden.

    - In NDS geht es nicht allein um den Unterricht, sondern um alle Aufgaben in der Schule.

    NDS hat inzwischen eine Frist von 5 Jahren gesetzt, innerhalb der die Probezeit erfolgreich absolviert sein muss.

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