• zu a) Stimmt. Es kann nur um 2 Jahre verlängert werden. Ich tippe dann mal schlicht, dass man keine Genehmigung für 8 Jahre erteilt, sondern für maximal 4 Jahre, weil man dann noch einziehen kann.

    Vielleicht sollte man es dann einfch so machen, wie in der Türkei: Dienst oder Freikaufen vom Dienst.

  • Die Wehrüberwachung WAR ausgesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 ist sie wieder aktiv.

    Nein, § 24 WPflG ist weiterhin nur im Spannungs- und Verteidigungsfall gültig, vgl. § 2 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 WPflG.

  • Ahh... ok. Dann stand der Satz bei mir mit Sicherheit drin, weil ich in einer KRK Einheit war und somit als Reservist dem ResG unterlag.

  • Warum sollte jemand deswegen auswandern?

    Es gibt sicher viele Gründe zum Auswandern, sich nicht in einem potentiellen Krieg verheizen lassen zu müssen, ist m.E. ein sehr guter Grund.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Es gibt sicher viele Gründe zum Auswandern, sich nicht in einem potentiellen Krieg verheizen lassen zu müssen, ist m.E. ein sehr guter Grund.

    Wenn man nicht gerade Verschwörungstheoretiker oder AfD-Anhänger ist, gibt es m.E. eigentlich nur wenige Gründe auszuwandern. So schlecht wie man gerne bei Facebook liest, ist Deutschland nicht.

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