Aktuelle Info aus Berlin...Mal schauen, was daraus wird..

  • https://www.news4teachers.de/2026/04/bund-e…unter-zugzwang/

    Eine Besoldungsstufe wird gestrichen

    Zudem werden die Beamtengehälter an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst angepasst. UND: Die Regierung will mit mehr Geld Top-Arbeitskräfte anlocken. Motto: Leistung muss sich lohnen. Folge: In allen Besoldungsgruppen (A3 bis A16) wird die erste von acht Erfahrungsstufen gestrichen. Künftig steigen Neulinge auf Stufe 2 ein. Im einfachen Dienst (A3) gibt es dann für einen Verwaltungshelfer 3107 Euro brutto: ein Plus von 261 Euro (9,2 Prozent).ine Besoldungsstufe wird gestrichen.


    Und so stark steigen die Grundgehälter in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe 8:

    • Betriebsmeister (Besoldungsgruppe A4): Gehaltsplus von 474 Euro (14,6 Prozent) auf 3726 Euro/Monat.

    Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7): plus 403 Euro (10,6 Prozent) auf 4198 Euro.

    • Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A13): plus 543 Euro (8,2 Prozent) auf 7164 Euro.

    • Oberst (Besoldungsgruppe B3): plus 963 Euro (9,7 Prozent) auf 10.854 Euro.

    • Staatssekretär (Besoldungsgruppe B11): plus 3264 Euro (19,7 Prozent) auf 19.831 Euro.

    Rund 5,4 Millionen Personen arbeiten im öffentlichen Dienst, u.a. als Erzieher, Lehrer, Polizisten, Richter. 1,8 Millionen von ihnen sind Beamte.


    Diese Vorgabe gilt nicht nur für Berlin. Sie richtet sich an alle Dienstherren – also an Bund und Länder gleichermaßen. Entsprechend versteht die Bundesregierung ihre Reform ausdrücklich als Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. „Ziel des Gesetzes ist eine angemessene Bezahlung im Einklang mit dem Grundgesetz“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

  • Die Gruppenzuordnung ist komisch. Ein Oberst ist quasi der Schulleiter unter den Offizieren und damit A16. Ein Oberamtsrat sollte A14 sein...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Die Gruppenzuordnung ist komisch. Ein Oberst ist quasi der Schulleiter unter den Offizieren und damit A16. Ein Oberamtsrat sollte A14 sein...

    News4teachers ist auch wie die Bildzeitung. Das sind Fakten nicht so wichtig. Als Quelle für mich nicht verwendbar.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Du kannst das Thema seit gestern übrigens überall nachlesen. Ob 4teachers oder Bild oder TAZ oder Zeit oder WELT...

    Mein Vater war übrigens erst Oberamtsrat und wurde dann, da es diesen Posten nicht mehr gab, als Regierungsrat geführt. BEIDES A13.

  • Dann kann man sehen, was passiert, wenn die Besoldung dahingehend neugeregelt wird, dass ein Beamter nicht mehr alleine sein Familie versorgen können muss.

    :autsch:

  • Ja aber nur 6000€ keine 20000€.

    Das wird in NRW genauso kommen. Keine Sorge. Weil es bezahlbar bleiben muss

    Und das BverfG wird das eines Tages absegnen. Weil Deutschland sonst in den Staatskrise rutscht.


    Die Erhöhungen der Grundbesoldung (die ohne die Rechentricks weit weniger Fett ist als sie wirkt) ist das Maximum, was geht.

  • Es ist aber doch ein absolut richtiges Signal, die Grundbesoldungen zu erhöhen und die Zuschläge den Einkommensrealitäten der Gegenwart anzupassen. Wo Partner berufstätig sind, gibt es keinen Grund für hohe Zuschläge.

    Ich sehe den Kritikpunkt nicht.. oder übersehe ich was?

  • Es ist aber doch ein absolut richtiges Signal, die Grundbesoldungen zu erhöhen und die Zuschläge den Einkommensrealitäten der Gegenwart anzupassen. Wo Partner berufstätig sind, gibt es keinen Grund für hohe Zuschläge.

    Ich sehe den Kritikpunkt nicht.. oder übersehe ich was?

    Natürlich übersiehst du was... du bist Single und nur neidisch ;)

    Chili, verheiratet und ohne Interesse am Ehezuschlag.

  • Ja, ohne das Partnereinkommen müsste deine Besoldung 20000€ höher sein bzw. da du aus NRW stammst 6.000€. Auch du hast für das Land NRW nämlich einen Partner der 6.000€ verdient und deshalb werden die diese 6.000€ auf die Besoldung fiktiv angerechnet.

    Nochmal ich führer diese Diskussion nicht auf der Neidebene. Diesen Vorwurf habe ich (hoffentlich) nie gemacht. Es geht um eine korrekte Umsetzung der Vorgaben des BverfG.

    Das Partnereinkommen ist eine Rechentrick. Es drückt die Besoldung von Beamten ohne Kinder stärker als die von Beamten mit Kindern.
    Edit: Partnereinkommen heißt: Wir alle bekommen weniger!

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete (16. April 2026 21:31)

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