Bei uns kommt das auch immer wieder vor, da der Pausenhof vor der Schule liegt und auch Anlieferzone für alles schulische Zeug ist. Wenn ich Aufsicht habe, laufe ich immer in der Fahrtrichtung des fahrenden Gefährts voraus, also bei vorwärts davor und bei rückwärts dahinter, so dass im Zweifelsfall ich springen muss/angefahren werde. Vorher kommuniziere ich das mit dem Fahrer. Dazu rufe ich permanent "weg da". Scheint mir eine Lösung zu sein.
Aufsichtssituation bei "befahrenen" Schulhöfen
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Bei uns kommt das auch immer wieder vor, da der Pausenhof vor der Schule liegt und auch Anlieferzone für alles schulische Zeug ist. Wenn ich Aufsicht habe, laufe ich immer in der Fahrtrichtung des fahrenden Gefährts voraus, also bei vorwärts davor und bei rückwärts dahinter, so dass im Zweifelsfall ich springen muss/angefahren werde. Vorher kommuniziere ich das mit dem Fahrer. Dazu rufe ich permanent "weg da". Scheint mir eine Lösung zu sein.
So läuft es vermutlich häufig. Darf bloß nichts passieren in der Zeit, wenn man 2 Minuten zu spät auf den Schulhof kommt, weil.man einen längeren Weg hat, noch auf Toilette wollte, unterwegs angesprochen wurde, usw.
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Elternrat informieren, Remonstrieren oder selbst bei der Stadt anrufen- was sich halt anbietet.
Ich muss wahrscheinlich in Leichter Sprache schreiben, damit jeder Kollege kapiert, was ich erzähle.
In einem Lehrerforum sollten sich deine Vorschläge an den in der Schule vorgesehenen Wegen orientieren. Du solltest auf keinem Fall als Lehrkraft, wenn dir die Aufsichtssituation nicht zusagt, die Stadt anrufen oder den Elternrat informieren. Der erste Weg ist, dass Du die Schulleitung auf deine Beobachtung ansprichst oder schriftlich informierst. Wenn ihr dort nicht auf eine Ebene kommt, wäre der zweite Weg entweder über die zuständigen Konferenzen oder remonstrierst direkt, wenn die Situation ein sofortiges Handeln erfordert.
Auf keinen Fall rufst du ohne Auftrag der Schulleitung beim Schulträger oder beim Elternrat an. Dieses kann für dich auch durchaus dienstrechtliche Konsequenzen haben.
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So läuft es vermutlich häufig. Darf bloß nichts passieren in der Zeit, wenn man 2 Minuten zu spät auf den Schulhof kommt, weil.man einen längeren Weg hat, noch auf Toilette wollte, unterwegs angesprochen wurde, usw.
Am Ende ist es der Fahrer, der die Verantwortung trägt. Da dort sicherlich kein Schild steht, dass ihm das Befahren des Schulhofes erlaubt, müsste er eigentlich sowieso darauf warten, dass ihm jemand die Erlaubnis gibt. In der Praxis fahren sie natürlich einfach los. Aber dann müssen sie auch die entsprechende Sorgfalt zeigen.
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Ich sehe es auch so, dass letztendlich die Schulleitung und die Fahrer*innen diejenigen sind, die die Verantwortung tragen.
Da dort sicherlich kein Schild steht, dass ihm das Befahren des Schulhofes erlaubt
Im Gegenteil stehen doch am Rand vieler Schulhöfe Schilder, die das Befahren und Parken dort verbieten.
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Der aufsichtsführende Lehrer ist nicht verantwortlich, aber wenn der Lehrer beim Unfall nicht anwesend ist und Erste Hilfe leistet bzw. als Zeuge aussagen kann, wird's brenzlig.
Hatte früher wieder einmal die Aufsicht verschlampt, als in der Pause die Glasscheibe auf dem Schulhof aufgrund einer Keilerei unter Schülern zu Bruch ging.
Musste zur Notlüge greifen, dass ich an der anderen Ecke vom Schulhof stand.
Seitdem vergesse ich die Aufsicht seltener.
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Der letzte Handwerker hat lieber 10 min gewartet.
Ich finde Fahrzeuge auf einem engen, kleinen Schulhof schwierig,
die Kinder lieben diese abwechslungsreichen Spielgeräte.
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Ich sehe es auch so, dass letztendlich die Schulleitung und die Fahrer*innen diejenigen sind, die die Verantwortung tragen.
Im Gegenteil stehen doch am Rand vieler Schulhöfe Schilder, die das Befahren und Parken dort verbieten.
Umso mehr sind die Lehrkräfte in der Verantwortung. Wenn man regelmäßig dort Aufsicht hat und das Befahren zulässt, muss man damit rechnen, dass ein Gericht nachfragt, wieso man seiner Einschätzung von Gefahr für die Kinder nicht nachgegangen ist, sondern zugeschaut hat.
Die Diskussion, wer was irgendwo anders findet, ist in diesem Fall wirklich total müßig, weil ausschließlich die TE mit ihrer ganz bestimmten Schulhofsituation vor Ort und mit den Kindern, die sie beaufsichtigt, mit den möglichen Konsequenzen leben muss.
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Der aufsichtsführende Lehrer bestimmt nicht, wer wann über den Schulhof fahren darf. Der Schulleiter kann am ehesten für eine klare Regelung sorgen.
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Die aufsichtsführende Lehrkraft beschäftigt sich aber aktuell mit dem Umstand, dass dort täglich rangiert wird. Sie weiß also um das Problem. edit: und hält die Situation für unübersichtlich.
Wenn sie regelmäßig zwei Klassen parallel zur Aufsicht zugewiesen bekommt ist das auch der Fehler ihrer Schulleitung und trotzdem ist sie nicht aus dem Schneider, wenn in einem der beiden Zimmer jemand aus dem Fenster fällt.
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Der aufsichtsführende Lehrer bestimmt nicht, wer wann über den Schulhof fahren darf.
Warum nicht?
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Warum denn?
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Weil die Lehrkraft Gefahren aktiv abwenden muss,
dazu gehört für mich auch, dass auf einem quirligen Grundschul-Schulhof, auf dem sonst keine motorisierten Fahrzeuge sind, zumindest in der Pause keine fahren,
an sich wäre es sogar gut, wenn es gar nicht am Vormittag wäre, da man die Pausenzeiten gerne auch mal verändert, aber dann wäre andererseits der Zugang ständig verwehrt.
Wenn also die Gefahr zu groß ist, kann ich den einen Handwerker bitten, 10 min zu warten, nach der Pause hat er freie Bahn und kann auch selbst sicher über den Hof fahren.
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Die Aufsicht ist
• kontinuierlich, d.h. so regelmäßig und deutlich durchzuführen, dass sich die Kinder beaufsichtigt fühlen,
• aktiv zu führen, d.h. dass die Aufsicht führende Person sofort eingreifen kann, wenn es geboten ist und
• präventiv zu gestalten, d.h. auf erkennbare Gefahrenpunkte muss sofort reagiert werden. -
Wenn es also geboten scheint, kann die aufsichtsführende Lehrkraft dem Fahrzeugführer das Befahren untersagen.
Sollte es Protest geben, kann das dann die SL regeln … und wenn sie meint, dass dort in der Pause Fahrzeuge fahren müssen, kann sie das ja schriftlich festhalten.
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• präventiv zu gestalten, d.h. auf erkennbare Gefahrenpunkte muss sofort reagiert werden.Oder in Leichter Sprache: wenn ein Lehrer Aufsicht hat, dann muss er auf die Kinder aufpassen.
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Man kann nicht erwarten, dass Betriebe, die wirtschaftlich arbeiten müssen, ihre An- und Abfahrtzeiten an Schulpausen ausrichten. Einem Paketlieferanten sagen, er möge bitte 10 Minuten warten, halte ich für ziemlich absurd. Dann müssen Kinder eben mal zur Seite gehen.
Hatte früher wieder einmal die Aufsicht verschlampt, als in der Pause die Glasscheibe auf dem Schulhof aufgrund einer Keilerei unter Schülern zu Bruch ging.
Musste zur Notlüge greifen, dass ich an der anderen Ecke vom Schulhof stand.
Seitdem vergesse ich die Aufsicht seltener.
Musstest du das wirklich? Eine meiner Ex-Schulleitungen hat mal eine Dame von der Unfallkasse zur GLK eingeladen - eigentlich mit der Intention, dem Kollegium deutlich zu machen, dass spät angetretene oder vergessene Aufsichten im Zweifel unangenehme Konsequenzen haben. Faktisch erzählte die Dame dann, dass letztlich gar nichts passiere, solange kein Vorsatz nachgewiesen werden könne. Vergessen kann passieren, eine Verspätung durch eigenen Toilettengang ist völlig in Ordnung etc., man darf lediglich nicht nachweislich wissentlich lieber selbst Pause machen. Gefiel der SL damals nicht so.
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Weil die Lehrkraft Gefahren aktiv abwenden muss,
dazu gehört für mich auch, dass auf einem quirligen Grundschul-Schulhof, auf dem sonst keine motorisierten Fahrzeuge sind, zumindest in der Pause keine fahren,
an sich wäre es sogar gut, wenn es gar nicht am Vormittag wäre, da man die Pausenzeiten gerne auch mal verändert, aber dann wäre andererseits der Zugang ständig verwehrt.
Wenn also die Gefahr zu groß ist, kann ich den einen Handwerker bitten, 10 min zu warten, nach der Pause hat er freie Bahn und kann auch selbst sicher über den Hof fahren.
Die wichtigen Aspekte sind die konkrete Gefahr und das bitten. Wenn konkret aufgrund irgendwelcher besonderen Ereignissen das Befahren nicht möglich ist, kannst Du das dem Wagenfahrer mitteilen.
Ansonsten kannst Du ihn bitten zu warten.
Ob aber generell das Befahren in der Pause zulässig ist, entscheiden Schulleitung und/oder Schulträger.
Wäre auch schwierig, wenn bei Lehrer A die Pakete geliefert werden dürden, Lehrer B es aber verbietet.
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