Freier Tag (durch TZ) , trotzdem Termine/ Stunden

  • ... Ich habe 1 freien Tag wegen SB und meiner TZ Beschäftigung.

    Ich wurde zu bestimmten Tagen trotzdem an diesem Tag eingesetzt bzw. Werde geplant.

    Eine Begleitung einer fremden Klasse bei Wandertag

    Projekttag, auf einmal stehe ich nicht 4 sondern 5 Tage drin

    Klassenfahrt: exakt der Wochentag (nicht von mir geplant)

    Besprechungen

    Usw.

    Ich habe an dem Tag fast alle Arzttermine gelegt, damit ich nicht ausfalle.

    Kann trotzdem alles mögliche An diesen freien Tage gelegt werden. Es gibt ja Gründe für TZ.

    SL: wir helfen alle, wir sind ein Team, an einem anderen Tag Stunden absetzen geht nicht usw.

    Seit ich das Thema angesprochen habe, bin ich täglich in Aufsichten eingeplant.

    Ich brauche den freien Tag aber wirklich...

    -Sachsen, Gym-

  • Grundsätzlich gilt in Schulen, Unterrichtsfrei ist nicht gleich Diensfrei. Das heißt, dass du für schulische Termine z.B. Konferenzen, Wandertage... oder ähnliches kommen musst.

    Allerdings klingt das bei dir schon extrem.


    Eine gute Schule/Schulleitung hat allerdings ein Teilzeitkonzept in dem so etwas klar geregelt ist.

    Was bedeutet denn, dass du jeden Tag für Aufsichten eingeteilt wirst? Welche Art Aufsicht?

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • SB=Schwerbehinderung

    Das Teilzeitkonzept zeichnet sich dadurch aus, dass man 1 Aufsicht weniger hat. Schriftlich gibt es dazu gar nichts.

    Statt 4 Gangaufsichten nur 3. In der Realität ist immer jemand krank/nicht da und oft sind es 5 Aufsichten.

    Wo soll man TZ umsetzen? Konferenzen =Pflicht, Veranstaltungen =Pflicht

    Bis auf weniger Geld/UE ist TZ nicht umgesetzt.

    Ich merke inzwischen, dass es gesundheitlich oft grenzwertig für mich ist. Es gab Tage da kam ich erstmals 15 Uhr zum Essen, weil in jeder Pause etwas zu klären ist.

  • Mit TZ alleine wirst du nicht um Konferenzen an deinem unterrichtsfreien Tag kommen.
    Allerdings solltest du mit Schwerbehinderung Möglichkeiten haben, einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" zu gestalten. Und wenn es bedeutet, dass du an einem bestimmten Tag regelmäßige Arzttermine zur Erhaltung der Arbeitskraft brauchst, dann wende dich an die/den SB-Beauftragte*n, da gibt es ganz sicher Möglichkeiten, das in dem Sinne durchzuboxen. (Nicht unbedingt wegen Konferenzen, aber wegen Begleitung einer fremden Klasse auf dem Wandertag)

  • Beitrag von O. Meier (1. Juni 2026 13:53)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (1. Juni 2026 13:53).
  • Das Teilzeitkonzept zeichnet sich dadurch aus, dass man 1 Aufsicht weniger hat. Schriftlich gibt es dazu gar nichts.

    Deine Schule hat ein Teilzeitkonzept, das nicht mal schriftlich niedergelegt ist?!? :gruebel:

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich würde vermutlich nichts mehr sagen und die Termine alle wahrnehmen. Aber ich würde mich nicht krank zur Schule schleppen, wenn ich durch fehlende Erholung krank werde. Die Entscheidung darüber würde aber mein Arzt fällen. Ohne AU nicht einen Tag.

  • Würde hier mal mit dem Personalrat und dem Schwerbehindertenbeauftragten sprechen.

    In NRW ist das beispielsweise so:


    Zitat

    § 17
    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Es gibt dann aber auch Kolleginnen und Kollegen, die der Meinung sind, dass frei dann frei ist und z.B. einen Ausgleichstag für eine Abitur-Dienstbesprechung (die ja auch durchaus mal an einem "freien" Tag liegen kann) oder ähnliches wollen, worauf sie aber eben keinen Anspruch haben.

  • Die Schwerbehinderung ist der Schlüssel, wie oben schon einmal gesagt. Dein Arzt schreibt auf, dass du aus Gründen xyz einen freien Tag brauchst und dann sorgt die/der Schwerbehindertenbeauftragte dafür, dass das auch passiert und zwar mit ganz wenigen Ausnahmen (Abitureinleitungskonferenz wäre so ein Beispiel, Fachkonferenz Deutsch (mit sehr engen Ausnahmen) ganz sicher nicht).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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