Schlägereien während der Pausenaufsicht

  • Wieso müssen das Lehrer sein und keine Lehrerinnen?

    Ich habe mal einen Schüler, kurz bevor er mir vor Wut auf irgendwas im Rennen einen spitzen Gegenstand in den Bauch rammen konnte, angeschrien: "Wenn du das machst, zeige ich dich an." Seitdem hat er Angst, dass ich das wirklich machen könnte und geht mir aus dem Weg. Wenn ich in seiner Klasse vertreten muss, fragt er sogar die Sozialarbeiterin, ob er zu ihr kann, da er Angst hat, sich nicht kontrollieren zu können und dann die böse Frau Zauberwald ihr Versprechen wahr macht.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Von einem 9jährigen droht einem Erwachsenen auch keine Gefahr. Von einem 15/16 jährigen schon.

    Da sind wir uns also alle einig. Und dementsprechend würde ich handeln.

    9jährige ziehe ich auseinander und bei 15/16 jährigen schütze ich mich.

    Was nicht in Ordnung ist, ist das Verhalten der Schulleitung aus dem Eingangspost. Nach der Prügelei muss die SL reagieren und darf es nicht ignorieren. Das geht gar nicht.

    Es ging im Eröffnungsbeitrag um 5.-7. Klässler und nicht um 15-16 Jährige. Und auch wenn es stimmt, dass man sich nicht zwingend dazwischenwerfen und selbst "einkassieren" muss, ist das hier

    Ich schaue mir das an und sammele am Schluss die Reste ein.

    völlig daneben. Da ist von uns Lehrkräften doch ein etwas größerer Einsatz gefordert als nur daneben zu stehen.

    PS: Auch aggressiv auftretende Schüler realisieren durchaus den Unterschied zwischen einem Mitschüler und einer Lehrkraft und prügeln i.d.R. beim dazwischengehen nicht auch noch auf die Lehrkraft ein.

  • Es gibt übrigens durchaus auch gefährliche Zehnjährige und sie können bei Wut große Kraft entwickeln. Wenn einer mit Schere oder Stuhl überm Kopf auf andere Kinder losgeht, muss man natürlich auch eine Entscheidung treffen und kann nicht ewig warten.

  • Wir haben bei uns auf dem Hof zwei Aufsichten und jede Aufsicht hat eine rote 'Notfall'-Karte, mit der man einen Schüler zum Lehrerzimmer/Verwaltungstrakt/nächste Lehrkraft/Schulsozialarbeiter schicken kann, um Hilfe zu holen. Ansonsten, wenn man die getrennt kriegt, kommen beide getrennt ins Schulgebäude, da wird dann Nachgespräch geführt, geklärt, was da lkaut wem wie vorgefallen ist, Zeugen schreiben auf, was sie gesehen haben etc.

    Läuft ganz gut, wir haben aber eben die Karten und das 'Gangkonzept', das hilft schon deutlich bei sowas.

  • Es gibt übrigens durchaus auch gefährliche Zehnjährige

    Ich hatte mal einen, der war etwa 1,65 m groß und wog ca. 90 kg. Er war überzeugt davon, dass er ein gefährlicher Dino sei und meine Kolleginnen trauten sich nicht, dazwischenzugehen (bzw. er rannte einfach zu schnell).

    Die Sozialarbeiterin empfahl dann, die Opfer vom Ort des Geschehens wegzubringen.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Ich bin erstaunt über die Aussagen mancher. Die Lehrkraft muss im Rahmen ihrer Garantenstellung eingreifen. Aber sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen. Ein "normaler" Viertklässler wird für eine normale männliche Lehrkraft keine Gefahr darstellen. Hier geht es auch nicht um einen blauen Fleck. Es gibt aber durchaus Viertklässler, die insbesondere für ältere oder weibliche Lehrkräfte eine Gefahr darstellen können. Und selbstverständlich müssen diese sich nicht selbst gefährden. Es reicht, wenn sie versuchen die Streitparteien ohne körperliches Eingreifen zu trennen und gleichzeitig Hilfe zu holen. Wenn ein Schüler mit einer Waffe in der Hand wegrennt, werde ich mir sicherlich genau überlegen, ob ich da hinterher gehe. Im Zweifel ist das eine Aufgabe für die Polizei.

    Auf der anderen Seite gibt es auch Lehrkräfte, von denen man aufgrund ihrer Ausbildung und/oder ihres Körperbaus durchaus erwarten kann, dass sich auch bei älteren Schülern eingreifen. Die entscheidende Frage ist immer, ob ich mich konkret in dieser Situation in Gefahr begeben würde. Wenn ja, muss ich nicht eingreifen. Ich muss auch nicht in ein brennendes Gebäude rennen, um Schüler zu retten. Im Gegenteil wird die Feuerwehr das falls möglich unterbinden.

  • Bei einem Bekannten im Ref wurde gesagt, wörtlich:

    Wenn sich zwei prügeln und es besteht die absolute Gefahr, dass das eine Kind zu schwerem Schaden kommt, der Angreifer ist nicht ansprechbar, reagiert nicht, eskaliert komplett. Dann ist es legitim, dem angreifendem Kind zur Not ein Stuhl an den Kopf zu schmeißen, um das Kind, was verprügelt wird, zu schützen. Garantenstellung und so.

    Natürlich gibt es Eskalationsstufen, das war ein krasses Beispiel. Aber Lehrkräfte können nicht danebenstehen und nichts tun!

    Ich war zum Glück noch nie in so einer Situation.

  • Das hat nichts mit der Lehrerrolle zu tun, sondern ist allgemein so. Du könntest auch auf dem Supermarktparkplatz einem Angreifer mit einem Gegenstand auf dem Kopf schlagen, wenn eine dritte Person entsprechend in Gefahr ist. Angreifer A geht mit dem Messer auf Person B los und Du musst davon ausgehen, dass er sie tötet ...

    Letztlich ist aber auch da der Punkt: Du musst nur eingreifen solange Du dich nicht in Gefahr begibst. Sobald Gefahr für deine Gesundheit und dein Leben besteht, bist du nicht mehr verpflichtet körperlich einzugreifen. Dann reicht es beispielsweise die Polizei zu rufen.

  • Das hat nichts mit der Lehrerrolle zu tun, sondern ist allgemein so. Du könntest auch auf dem Supermarktparkplatz einem Angreifer mit einem Gegenstand auf dem Kopf schlagen, wenn eine dritte Person entsprechend in Gefahr ist. Angreifer A geht mit dem Messer auf Person B los und Du musst davon ausgehen, dass er sie tötet ...

    Letztlich ist aber auch da der Punkt: Du musst nur eingreifen solange Du dich nicht in Gefahr begibst. Sobald Gefahr für deine Gesundheit und dein Leben besteht, bist du nicht mehr verpflichtet körperlich einzugreifen. Dann reicht es beispielsweise die Polizei zu rufen.

    Der Unterschied zum Parkplatzüberfall ist aber, dass du dort keine Garantenstellung hast, als Lehrer schon. D. h. dass du als Lehrer in der Pflicht bist, einzuschreiten und die damit einhergehende Gefahr auf dich zu nehmen. Das ist natürlich immer im Verhältnis zu sehen, niemand muss sich bewusst in Lebensgefahr begeben. Aber zu sagen, dass man sich überhaupt nicht in Gefahr begeben muss, ist einfach falsch.

  • Der Unterschied zum Parkplatzüberfall ist aber, dass du dort keine Garantenstellung hast, als Lehrer schon. D. h. dass du als Lehrer in der Pflicht bist, einzuschreiten und die damit einhergehende Gefahr auf dich zu nehmen.

    Das wurde schon mehrfach behauptet ist aber so absolut schlicht nicht richtig. Hier geht es um die Gefahr für deine eigene Gesundheit. Wenn es um ein paar Schrammen oder blaue Flecke geht, musst du eingreifen. Da sind wir uns einig. Aber wenn eine Gefahr für dein eigenes Leben oder deine Gesundheit besteht, musst du es nicht mehr. Du musst nicht in das brennende Gebäude laufen. Du musst nicht eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Wenn beispielsweise Waffen im Spiel sind aber auch wenn die Schüler dir körperlich überlegen sind und die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Diese Gefahr würde bei einem normal gebauten Grundschüler nicht unbedingt bestehen. Ab der Sek 1 kann das aber durchaus anders aussehen.

  • Das wurde schon mehrfach behauptet ist aber so absolut schlicht nicht richtig. Hier geht es um die Gefahr für deine eigene Gesundheit. Wenn es um ein paar Schrammen oder blaue Flecke geht, musst du eingreifen. Da sind wir uns einig. Aber wenn eine Gefahr für dein eigenes Leben oder deine Gesundheit besteht, musst du es nicht mehr. Du musst nicht in das brennende Gebäude laufen. Du musst nicht eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Wenn beispielsweise Waffen im Spiel sind aber auch wenn die Schüler dir körperlich überlegen sind und die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Diese Gefahr würde bei einem normal gebauten Grundschüler nicht unbedingt bestehen. Ab der Sek 1 kann das aber durchaus anders aussehen.

    Ich sage doch, dass die Verhältnismäßigkeit stimmen muss. Und die Gesundheit ist da, wie du ja selber erkennst (Schrammen, blaue Flecken) keine harte Grenze.

  • "Ein 15-jähriger Schüler prügelt auf einen anderen, deutlich jüngeren Schüler ein. Als dieser
    verletzt zu Boden geht, tritt der 15-jährige diesen in die Nieren und gegen den Kopf. Die daneben
    stehende Aufsichtsperson, die sich darauf beschränkt hat, Schulleitung und Polizei zu informieren,
    könnte am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung nach §224 i. v. m. §13 StGB verurteilt werden,
    da ein aktives Eingreifen geboten gewesen wäre."

    "So wird zum Beispiel von einem Polizeibeamten durchaus erwartet, in einer
    Amoksituation in einer Schule kaum kalkulierbare Risiken für das eigene Leben einzugehen, um den
    Täter an der Fortsetzung seiner Tat zu hindern. Beim Lehrpersonal wird hingegen nicht erwartet, „in
    den sicheren Tod“ zu gehen. So muss sich die Lehrkraft in einer Messerstecherei unter Schülern also
    nicht in Lebensgefahr bringen und dazwischen gehen."

    "Die Strafandrohung liegt bei Unterlassener Hilfeleistung bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei Totschlag (durch Unterlassen) liegt die Strafandrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsentzug!"

    Auf dem Supermarktparkplatz wäre es allenfalls unterlassene Hilfeleistung, auf dem Schulhof ggf. Totschlag durch Unterlassen.

  • "Ein 15-jähriger Schüler prügelt auf einen anderen, deutlich jüngeren Schüler ein. Als dieser
    verletzt zu Boden geht, tritt der 15-jährige diesen in die Nieren und gegen den Kopf. ...

    Ich kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass ich nicht wenigstens versuchen würde, den älteren Schüler auf körperliche Weise davon abzuhalten, auf den am Boden Liegenden einzutreten. Eine zartere Kollegin als ich würde das wahrscheinlich auch, dass Zuschauen keine Option ist, gilt doch sicher für jeden von uns?

  • Was soll diese Panikmache?

    Lauter könnte, wäre, durchaus.

    Dann werden zusammenhanglos Gesetzestexte zitiert und mit 5 Jahren Gefängnis gedroht.

  • Klinger Meinst du meine Zitate oder den Text? Es wird der Unterschied zwischen der Pflicht zur Hilfeleistung als Privatperson und als Garant erklärt. Ich hatte den Eindruck, dass das in manchen Beiträgen nicht getrennt wird, daher fand ich die Klarstellung nützlich. Um Panikmache geht es mir nicht.

  • Das Problem ist das ganze "könnte". Die Frage ist doch, wo die rechtliche Grenze ist. Und die ist doch relativ eindeutig. Wenn mein eigenes Leben bedroht oder meine Gesundheit ernstlich bedroht ist, muss ich nicht eingreifen. Egal ob Garantenstellung oder nicht.

    Das passiert nicht bei einem Zweitklässler aber der erwähnte 15jährige, der gerade ausflippt kann durchaus eine Gefahr für eine Lehrer:in sein. Wir haben Kolleginnen, die sind manchen Viertklässlern körperlich unterlegen. Daher machen so pauschale Aussage wenig Sinn. Die entscheidende Frage ist immer, kannst Du eingreifen ohne dich selbst ernsthaft zu gefährden.

    Übrigens wird auch nicht von einem Polizisten erwartet einfach in das Gebäude zu stürmen. Der Unterschied ist, dass diese gelernt haben so vorzugehen, dass sie ihr Leben nur minimal gefährden. Dazu tragen sie dann in der Regel Schutzausrüstung. Und im Zweifel soll auch ein Polizist in Deckung bleiben und auf Verstärkung warten. Dafür gibt es dann Spezialkräfte.
    Vor ein paar Jahren sind 2 Polizistinnen aus einer Schießerei geflohen und haben ihre Kollegen im Stich gelassen. Sie wurden verurteilt. Aber weil sie auch aus der Deckung ohne sich zu gefährden hätten Warnschüsse abgeben können. Nicht weil sie nicht a la Actionheld hätten eingreifen müssen.

  • Die einzige pauschale Aussage von mir ist, dass es ein erheblicher Unterschied ist, ob man Garant ist oder nicht. Brauchst es ja nicht zu glauben.

    Dass heißt aus deiner Sicht muss man aufgrund der Garantenstellung auch dann eingreifen, wenn man die eigene Gesundheit oder das eigene Leben gefährdet? Also mehr als ein paar Kratzer, blaue Flecken?

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