Schlägereien während der Pausenaufsicht

  • Das ist so all. Ist ein „blauer Fleck“ schon eine Gefahr für deine Gesundheit? Ein Kratzer am Arm?
    Dann ist diese Aussage so nicht korrekt.

    Das sind am Ende Fragen, die ein Gericht klärt. Wenn Du einen blauen riskiert und dadurch das Leben eines Schülers schützen kannst, wird das Urteil wohl eindeutig sein.

  • Es sei denn, der blaue Fleck befindet sich am Arm eines 11jährigen, und Du hast den blauen Fleck verursacht.

  • Wenn ich den blauen Fleck verursacht habe, weil ich ihn davon abgehalten habe einen anderen Schüler zu verletzen?

  • Ich glaube kaum, dass du dadurch ein ernsthaftes juristisches Problem bekommen kannst.

  • Ein Glaube, der in Rechtsfragen keine relevante Größe darstellt.

    Naja, als Lehrkraft bist Du sicherlich in der Lage die einschlägigen Rechtsquellen zu googeln. Kleiner Tipp notfalls schafft das auch die KI. Eigentlich würde ich sogar erwarten, dass man das als Beamter weiß ...

    (P.S. Kleiner Tipp: Die Wörter Gewaltanwendung und Notwehr sollten dir helfen)

  • Wenn ich eine Körperverletzung in Notwehr begehe, dann ist diese nicht rechtswidrig. Und die Notwehr kann auch zur Verteidigung einer anderen Person geschehen. Wenn ich Garantenstellung habe, dann muss ich wohl auch zur Notwehr greifen. Und da wir in Deutschland mit das weitreichendste und verteidigerfreundlichste Notwehrrecht haben – insbesondere weil es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt – würde ich mir da wenig Sorgen machen.

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