Schlägereien während der Pausenaufsicht

  • Das ist so all. Ist ein „blauer Fleck“ schon eine Gefahr für deine Gesundheit? Ein Kratzer am Arm?
    Dann ist diese Aussage so nicht korrekt.

    Das sind am Ende Fragen, die ein Gericht klärt. Wenn Du einen blauen riskiert und dadurch das Leben eines Schülers schützen kannst, wird das Urteil wohl eindeutig sein.

  • Es sei denn, der blaue Fleck befindet sich am Arm eines 11jährigen, und Du hast den blauen Fleck verursacht.

  • Wenn ich den blauen Fleck verursacht habe, weil ich ihn davon abgehalten habe einen anderen Schüler zu verletzen?

  • Ich glaube kaum, dass du dadurch ein ernsthaftes juristisches Problem bekommen kannst.

  • Ein Glaube, der in Rechtsfragen keine relevante Größe darstellt.

    Naja, als Lehrkraft bist Du sicherlich in der Lage die einschlägigen Rechtsquellen zu googeln. Kleiner Tipp notfalls schafft das auch die KI. Eigentlich würde ich sogar erwarten, dass man das als Beamter weiß ...

    (P.S. Kleiner Tipp: Die Wörter Gewaltanwendung und Notwehr sollten dir helfen)

  • Wenn ich eine Körperverletzung in Notwehr begehe, dann ist diese nicht rechtswidrig. Und die Notwehr kann auch zur Verteidigung einer anderen Person geschehen. Wenn ich Garantenstellung habe, dann muss ich wohl auch zur Notwehr greifen. Und da wir in Deutschland mit das weitreichendste und verteidigerfreundlichste Notwehrrecht haben – insbesondere weil es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt – würde ich mir da wenig Sorgen machen.

  • Ja. Und wenn die umstehenden Schüler aussagen, dass der Lehrer aus Wut so fest zugepackt und den Schüler nach dem Angriff noch festgehalten habe, dann wird das Gericht die KI befragen oder was jemand in einem Forum glaubt.

  • Alle Eventualitäten lassen sich so oder so nicht abdecken. Ich denke, diese Erwartung kann man da auch nicht haben - auch nicht an den Gesetzgeber.

    Das Notwehrrecht ist in Deutschland umfassend und Lehrer sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht auch verpflichtet zu handeln, soweit dies zumutbar ist.

    Zudem ist das bloße Festhalten in der Regel noch keine Körperverletzung. Das heißt, selbst in dem Fall, dass mehrere Schüler behaupten, der Lehrer habe zu fest zugepackt, stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde.

    Sollte dies der Fall sein, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit um Nothilfe nach §32 StGB. Bei einem körperlichen Eingreifen ist schließlich zu erwarten, dass jemand einen blauen Fleck davonträgt.

    Ich versuche richtig zu handeln und wenn ich es für zumutbar halte, greife ich ein. Was danach kommt, kann ich nicht kontrollieren. Ich bin da aber aufgrund der Rechtslage nicht wirklich besorgt.

    Kann natürlich sein, dass der Staatsanwalt sich für einen Strafbefehl entscheidet, aber dann geht die Sache halt vor Gericht. Risiken gibt's halt immer. Ich finde, davon darf sollte man sich nicht so sehr beeindrucken lassen. Kennt hier jemand einen solchen Fall, in denen ein Lehrer eingriff und verurteilt wurde? Ich glaube, es hat vielleicht auch einen Grund, wieso man von sowas nichts hört.

  • Ja. Und wenn die umstehenden Schüler aussagen, dass der Lehrer aus Wut so fest zugepackt und den Schüler nach dem Angriff noch festgehalten habe, dann wird das Gericht die KI befragen oder was jemand in einem Forum glaubt.

    Genau, alle umstehenden Schüler verschwören sich gegen die Lehrkraft. Wirklich Sorgen sollte man sich bei Nichteingreifen vor der Aussage machen, der Lehrer stand nur unbeteiligt daneben.

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