Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW

  • Nur als Beispiel: ein Schüler belästigt eine Mitschülerin massiv mit sexuellem Hintergedanken

    Eine schriftliche Missbilligung ist nicht verhältsnismäßig, weil höchstwahrscheinlich nicht wirksam, also ungeeignet

    Bei solchen Geschichten würde ich der Schülerin empfehlen eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, weil wir mit dem §53 Schulgesetz NRW da eh keine ausreichende Handhabe haben.

  • Doch, Entlassung von der Schule ohne vorherige Androhung nach Rücksprache mit der Bezirksregierung. Die Anzeige kommt nur on top. Voraussetzung ist der Schulbezug, also gehen wir davon aus, dass es im Gebäude passiert ist.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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