Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW

  • Nur als Beispiel: ein Schüler belästigt eine Mitschülerin massiv mit sexuellem Hintergedanken

    Eine schriftliche Missbilligung ist nicht verhältsnismäßig, weil höchstwahrscheinlich nicht wirksam, also ungeeignet

    Bei solchen Geschichten würde ich der Schülerin empfehlen eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, weil wir mit dem §53 Schulgesetz NRW da eh keine ausreichende Handhabe haben.

  • Doch, Entlassung von der Schule ohne vorherige Androhung nach Rücksprache mit der Bezirksregierung. Die Anzeige kommt nur on top. Voraussetzung ist der Schulbezug, also gehen wir davon aus, dass es im Gebäude passiert ist.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wer in der 6 Blödsinn gemacht, dem wird bei leichtem Fehlverhalten in der 10 sicherlich kein Schulverweis angedroht werden können.

    Was genau meinst du hier mit "Schulverweis angedroht"? Ich finde das immer etwas ungünstig, wenn solche Begriffe nicht sauber verwendet werden.

    Es gibt die Ordnungsmaßnahme

    - schriftlicher Verweis

    es gibt aber auch die Ordnungsmaßnahme

    • Androhung der Entlassung
    • Entlassung von der Schule


    Was genau meinst du mit "Verweis angedroht"?

  • Das soll die Hemmschwelle höher setzen. Leider gibt es Schulleitungen, die Ordnungsmaßnahmenkonferenzen scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

    Ich frag mal: Wieviel Ordnungsmaßnahmen hattet ihr am Gymnasium dieses Schuljahr? 5 oder doch 10?


    Ich hatte das ja schon mal gesagt: Diese Aussage von dir ist recht einfach, wenn man nur eine Handvoll Ordnungsmaßnahmen pro Jahr hat und sich dann bei jedem Fehlverhalten direkt reinknien kann. Wenn ich jedes Mal eine Ordnungsmaßnahme durchführe, wenn die Kolleginnen und Kollegen das von mir fordern, wäre ich den ganzen Tag mit nichts anderem beschäftigt. Häufig fehlt aber komplett die pädagogische Vorarbeit oder manche wollen von mir aus, dass ich den kompletten Vorfall aufkläre, damit sie selber keine Arbeit damit haben. Auf meine Bitte, den Vorfall entsprechend aufzuklären und mir gesammelt als Zusammenfassung zukommen zu lassen, kommt dann aber nichts mehr - wenn der Kollege mir dann sagt, ich würde mich scheuen, OM zu erlassen- da fehlt mir dann doch das Verständnis

  • Ich frag mal: Wieviel Ordnungsmaßnahmen hattet ihr am Gymnasium dieses Schuljahr? 5 oder doch 10?

    Das ist unser wöchentliches Pensum und die Kollegen haben auch schon eine Checkliste welche Schritte (aktenkundige Ermahnung, schriftlicher Verweis, ...) vorher schon durchlaufen sein müssen bevor sich die Schulleitung den Fall überhaupt ansieht.

    Unser Problem ist eher: Da bei einer Teilkonferenz auch die Elternvertretung anwesend sein darf und sich eine Vollzeit-Mama hat wählen lassen, müssen jetzt wegen ihr die Teilkonferenzen immer spät abends stattfinden.

  • Elternvertreter haben kein Anrecht auf Konferenzen außerhalb der regulären Dienstzeiten von 7:30 bis 16:30. Man muss dann ja auch fertig werden, also Einladungen immer für 15:00 (bei uns). Wir haben pro Jahr im Durchschnitt 20-30 grob geschätzt. Seit den Osterferien neun, aber ist auch heiß, dann sind die bekloppter...

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  • Unser Problem ist eher: Da bei einer Teilkonferenz auch die Elternvertretung anwesend sein darf und sich eine Vollzeit-Mama hat wählen lassen, müssen jetzt wegen ihr die Teilkonferenzen immer spät abends stattfinden.

    Das Recht auf Anwesenheit ist kein Recht auf bestimmte Uhrzeiten. Es ist eher andersherum: wer sich für so etwas wählen lässt, hat im Falle des Interesses an Anwesenheit diese innerhalb der üblichen Dienstzeiten der Behörde sicherzustellen. Das kann man sich mit Blick auf andere Behörden schnell klar machen. Auch auf dem Einwohnermeldeamt habe ich das Recht, dort einen Termin zu bekommen und Anliegen zu klären. Das ändert aber nichts daran, dass die bei uns nur 2x pro Woche zwischen 9-12 Uhr Sprechstunden haben.

  • Wir machen eigentlich für alle Ordnungsmaßnahmen Konferenzen (außer vielleicht mal schriftliche Verweise), deshalb sind die Zahlen fast deckungsgleich.

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  • Ich frag mal: Wieviel Ordnungsmaßnahmen hattet ihr am Gymnasium dieses Schuljahr? 5 oder doch 10?


    Ich hatte das ja schon mal gesagt: Diese Aussage von dir ist recht einfach, wenn man nur eine Handvoll Ordnungsmaßnahmen pro Jahr hat und sich dann bei jedem Fehlverhalten direkt reinknien kann. Wenn ich jedes Mal eine Ordnungsmaßnahme durchführe, wenn die Kolleginnen und Kollegen das von mir fordern, wäre ich den ganzen Tag mit nichts anderem beschäftigt. Häufig fehlt aber komplett die pädagogische Vorarbeit oder manche wollen von mir aus, dass ich den kompletten Vorfall aufkläre, damit sie selber keine Arbeit damit haben. Auf meine Bitte, den Vorfall entsprechend aufzuklären und mir gesammelt als Zusammenfassung zukommen zu lassen, kommt dann aber nichts mehr - wenn der Kollege mir dann sagt, ich würde mich scheuen, OM zu erlassen- da fehlt mir dann doch das Verständnis

    Dann solltest Du Dir den Schuh nicht anziehen. Ich habe den Fall des TE anders gedeutet. Wenn aufgrund einer schwierigen SchülerInnenschaft viele OMs durchgeführt werden müssen bzw. seitens des Kollegiums auch sollen, dann ist die Vorbereitung durch das Kollegium zwingend notwendig. Da schießt sich das Kollegium dann aber ins eigene Knie. Das würde ich den KollegInnen aber auch genau SO sagen. Wenn die wollen, dass durchgegriffen wird, müssen sie mitziehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn die wollen, dass durchgegriffen wird, müssen sie mitziehen.

    Lob der Schulleitung: "Wenn sie (als Lehrer) zu mir kommen, dann ist die Schülerakte schon so dick, dass ich gar keine Lust mehr habe da hineinzugucken."

    Und dann kommt auch das raus, was man als Klassenlehrer haben will. :victory:

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